(Petra Keßler) Voerde. Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt sich am 18. Oktober mit der Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung der Stadt.
Das Bürgerbegehren zur geplanten Sportstättenverlagerung wird in knapp drei Wochen das Düsseldorfer Verwaltungsgericht beschäftigen: Verhandelt wird am Dienstag, 18. Oktober, ab 10 Uhr, über die Klage, die die Rechtsvertreter des Bürgerbegehrens, Holger Mrosek, Christian Garden und Joachim Kinder, gegen die vom Rat bestätigte Rechtsauffassung der Stadt eingereicht haben. Das Rechtsamt hatte das Bürgerbegehren, mit dem die Gegner des umstrittenen Millionen-Projekts einen Bürgerentscheid in der Frage der Sportanlagen der SV 08/29 Friedrichsfeld herbeiführen wollten, Anfang des Jahres für rechtlich unzulässig erklärt. Die Klagebegründung wird am Dienstag, 4. Oktober, vorgelegt, wie Lissy Füllgraf, Sprecherin des Aktionsbündnisses Bürgerbegehren, im Gespräch mit der NRZ erklärte. „Streitfall Bürgerbegehren zur Verlagerung der Sportstätten, derwesten.de vom 30.09.2011“ weiterlesen

