Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute
verkündeten Urteil entschieden, dass die Besoldung der Professoren in
Hessen aus der Besoldungsgruppe W 2 gegen das Alimentationsprinzip des
Art. 33 Abs. 5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist. Der
Gesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens
vom 1. Januar 2013 zu treffen.
Über den Sachverhalt, der der Vorlage des Verwaltungsgerichts Gießen
zugrunde liegt, informiert die Pressemitteilung Nr. 47/2011 vom 21. Juli
2011. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts eingesehen
werden.
Die Entscheidung ist mit 6:1 Stimmen ergangen. Der Richter Gerhardt hat
ein Sondervotum abgegeben. „W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012“ weiterlesen