Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Entscheidungen, die bislang unveröffentlicht blieben darüber entschieden, wie kirchenrechtliche Kostenfestsetzungsbeschlüsse und damit kirchenrechtliche Kostenerstattungsansprüche im staatlichen Rechtsweg durchgesetzt werden können (Vorinstanz Verwaltungsgericht Düsseldorf). Es ist zu erwarten, dass hierüber nach der Revision des Beklagten auch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Nach der Entscheidung vom 27.02.2014, Az. 2 C 19.12 ist aber im Kern zu erwarten, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufrecht erhalten bleibt. „Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12“ weiterlesen
Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12
Leitsätze des Gerichts:
1. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Justizgewährungsanspruch gibt Geistlichen und Beamten einer Religionsgesellschaft das Recht zur Anrufung der staatlichen Gerichte, um dienstrechtliche Maßnahmen dieser Religionsgesellschaft ihnen gegenüber auf ihre Vereinbarkeit mit staatlichem Recht hin überprüfen zu lassen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, Urteil vom 30. Oktober 2002 – BVerwG 2 C 23.01 – BVerwGE 117, 145).
2. Dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) ist erst bei Umfang und Intensität der gerichtlichen Kontrolle Rechnung zu tragen. Inhalt und Reichweite der Prüfung durch das staatliche Gericht hängen davon ab, inwieweit im jeweiligen Regelungsbereich staatliches Recht das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften einschränkt. „Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12“ weiterlesen
Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt, Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 08.05.2014, Az. 5 K 50.12 u.a.
Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden. „Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt, Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 08.05.2014, Az. 5 K 50.12 u.a.“ weiterlesen
Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.03.2014, Az. 2 C 50.11
Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können (begrenzte Dienstfähigkeit), müssen besser besoldet werden als teilzeitbeschäftigte Beamte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. „Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.03.2014, Az. 2 C 50.11“ weiterlesen
Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v. 21.03.2014, Az. 3 B 167/14
Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und höher können derzeit in Nordrhein-Westfalen keine höhere Besoldung im Wege einer einstweiligen Anordnung erhalten. Dies hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 20. März 2014 entschieden. „Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v. 21.03.2014, Az. 3 B 167/14“ weiterlesen
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.03.2014, Az. 3 A 155/09, 3 A 156/09 u.a.
Eine Universitätsprofessorin und ein Universitätsprofessor aus Nordrhein-Westfalen sind bis zum 30. Juni 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet worden. Dies hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 12. Februar 2014 entschieden. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2012 hat es die Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. „Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.03.2014, Az. 3 A 155/09, 3 A 156/09 u.a.“ weiterlesen
Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12
Geistliche und Kirchenbeamte können sich gegen dienstrechtliche Maßnahmen ihrer Religionsgesellschaft mit der Rüge, die Maßnahme verstoße gegen elementare Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung, grundsätzlich an die staatlichen Verwaltungsgerichte wenden. Die Prüfung an Hand des kirchlichen Rechts dagegen ist Sache der innerkirchlichen Gerichte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Es hat aber die Klage eines früheren evangelischen Pastors auf Weiterbeschäftigung bzw. höhere Abfindung abgewiesen. „Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12“ weiterlesen
Beamtenrechtliches Streikverbot beansprucht weiterhin Geltung; Gesetzgeber muss die Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auflösen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 1.13
Beamtete Lehrer dürfen sich auch weiterhin nicht an Streiks beteiligen, zu denen die Gewerkschaften ihre angestellten Kollegen aufrufen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
dienstliche Beurteilungen der Finanzverwaltung nach BuBR 2011 sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12
Wie bereits in einer Vorabmeldung dargestellt, hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 17.01.2014 grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW geäußert. Die Zweifel sind derart gravierend, dass davon auszugehen ist, dass alle derzeitigen dienstlichen Beurteilungen und auch alle hierauf begründeten Personalentscheidungen (z.B. Beförderungen) rechtswidrig sind. Betroffenen Beamten ist daher zu raten, Rechtsmittel zu prüfen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
bei gekürzten Dienstbezügen muss Vermögen nicht aufgezehrt werden, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 31 L 2237/13.O
Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens können die Dienstbezüge des betroffenen Beamten teilweise einbehalten werden. Dies setzt aber voraus, dass einerseits mit einer der Maximalstrafen im Disziplinarverfahren zu rechnen ist und andererseits auch der Lebensunterhalt des Beamten gesichert ist. Dies gibt häufig Anlass zu Überprüfungen und zu einem speziellen Antragsverfahren nach § 63 Abs. 1 LDG NRW.
In einem solchen Verfahren hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun entschieden, dass der Beamte nicht darauf verwiesen werden kann, dass er Eigentum veräußert habe und nun zunächst den Verkaufserlös verbrauchen müsse. Im konkreten Fall war während des Diziplinarverfahrens ein Haus im (Mit-)Eigentum des Beamten verkauft worden. „bei gekürzten Dienstbezügen muss Vermögen nicht aufgezehrt werden, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 31 L 2237/13.O“ weiterlesen

