Ferienzeit ist für Lehrer immer Urlaubszeit, spöttelt der Volksmund. Dass das aber auch juristisch genau so zu verstehen ist, hat das VG Gelsenkirchen in einer aktuellen Entscheidung klargemacht.
Urlaubstage von Lehrkräften finden in den Schulferien automatisch statt. Es bedarf keines separaten Hinweises durch den Dienstherrn. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden, wie nun bekannt wurde (Urt. v. 25.05.2022, Az. 1 K 4290/20).
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Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs, unter anderem spezialisiert auf das Beamtenrecht, bewertet das Urteil kritisch: „Das Gericht hat in seinem Urteil ausgeführt, dass Lehrer:innen-Urlaub automatisch in den Ferien stattfinde. Sozusagen unsichtbar.“ Damit werde der Gesundheits- und Arbeitsschutz unterlaufen, den die EU in Rechtsprechung wie Gesetzgebung immer besonders beachte.
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