Nach den Hooligan-Krawallen in Köln | Offene Fragen zum Einsatz der Polizei, WDR, Aktuelle Stunde vom 28.10.2014

Nach den Hooligan-Krawallen am Wochenende haben nicht nur viele Kölner Fragen zu dem Vorgehen der Polizei. Die wichtigsten beantworten Experten.

1. Warum fand die Demo so nah am Dom statt?

Die Kritik: Der Breslauer Platz an der Rückseite des Hauptbahnhofs ist einer der zentralen Orte Kölns. Hier sind gerade am Wochenende viele Menschen unterwegs. Zudem grenzen an den Platz Wohnviertel an, in den viele Menschen mit Migrationshintergrund leben. Deshalb gibt es Kritik am Ort der Demo.

Die Antwort von Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht: „Nach den Hooligan-Krawallen in Köln | Offene Fragen zum Einsatz der Polizei, WDR, Aktuelle Stunde vom 28.10.2014“ weiterlesen

Interview zur Rechtslage | „Man hätte über ein Verbot nachdenken müssen“, Rheinische Post v. 28.10.2014

Herr Hotstegs, hätte die Kundgebung in Köln verboten werden können?

Robert Hotstegs Zum Zeitpunkt der Anmeldung gab es meiner Ansicht nach diese Handhabe tatsächlich noch nicht. Der Versammlungsleiter hatte eine friedliche Kundgebung angemeldet, zu einem versammlungsrechtlich nicht bedenklichen Thema. Was mich stutzig macht, ist jedoch, dass die Kölner Polizei ab Donnerstag mit 4000 Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gerechnet haben will. Die Zahl als solche ist noch kein Anhaltspunkt für ein Verbot, allerdings hätte die Polizei ermitteln müssen, zu welchen Gruppierungen die Teilnehmer gehörten und dass sie regelrechte Schlachtpläne schmiedeten. Zu diesem Zeitpunkt hätte man über ein Verbot nachdenken müssen. „Interview zur Rechtslage | „Man hätte über ein Verbot nachdenken müssen“, Rheinische Post v. 28.10.2014“ weiterlesen

Video: Einfach mal nachfragen – Chancen und Grenzen von Volksentscheiden, Beitrag v. 17.07.2014

 

Am 17. Juli 2014 lud das Referat für Politische Bildung den Rechtsanwalt Robert Hotstegs ein, um die Studierenden umfassend über Volksentscheide, Volksbegehren und andere Formen der direkten Demokratie in Deutschland zu informieren.

Die Folien zum Vortrag finden Sie hier:

own.asta-bochum.de/public.php?service=files&t=4bbd33a16c4da20486a4a1557a4278ce

Die Internetseite des Veranstalters finden Sie hier:

asta-bochum.de/seite/politische-bildung

Leserzuschrift „Anwaltsgerichtsbarkeit: OLG oder OVG besser?“, Anwaltsblatt 5/2014, M160

Zu dem Beitrag „Gelebtes Berufsrecht – Gedanken zur Anwaltsgerichtsbarkeit heute“ von Dr. Doris Geiersberger im April-Heft des Anwaltsblatts (AnwBl 2014, 292):

Herzlichen Dank für den Beitrag. Die Autorin wirft unter anderem die Frage auf, ob es einer „Neuansiedlung“ der Anwaltsgerichtsbarkeit bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedürfe und kommt zu dem Ergebnis, dass aus Sicht der Anwaltsrichter eine solche Wanderung nicht notwendig sei. Dem möchte ich gerne entgegentreten. Aus meiner Sicht als Fachanwalt für Verwaltungsrecht steigert eine Veragerung der öffentlich-rechtlichen Anwaltsgerichtsbarkeit zu den Oberverwaltungsgerichten und zum Bundesverwaltungsgericht die Qualität der Gerichtsbarkeit und die Behandlung der Rechtsmittel, zumal den Verwaltungsgerichten die Ansiedlung derartiger Berufsgerichtsbarkeiten überhaupt nicht fremd ist, wie es beispielsweise die Heilberufe zeigen. Von dieser Annäherung an andere freiberufliche Gerichtsbarkeiten könnte auch die Anwaltsgerichtsbarkeit profitieren.

Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf

Gericht erachtet Begehren für unzulässig, WAZ v. 26.04.2014

Von Stefan Scherer

Das war es: Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg am Freitag das Bürgerbegehren der Grundschuleltern für unzulässig erklärte, beenden diese ihren Kampf für den Erhalt der Grundschullandschaft. Die Verwaltung indes arbeitet nun mit Hochdruck daran, den Ländchenweg so herzurichten, dass dort nach den Sommerferien die Grundschulen Westfalendamm und Möllenkotten einziehen können. Der Ratsbeschluss vom 28. November 2013 hat damit Bestand. Neben den erwähnten Umzügen betrifft dieser auch die Katholische Grundschule Südstraße, die in das frei werdende Schulgebäude im Möllenkotten umsiedeln wird. „Gericht erachtet Begehren für unzulässig, WAZ v. 26.04.2014“ weiterlesen

Eltern wollen von Stadt fair behandelt werden, WAZ v. 31.03.2014

Schwelm. Für die Stadtverwaltung scheint sich das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule in Schwelm wegen Nichteinhaltung der Fristen erledigt zu haben. Nicht so für die betroffenen Eltern. Sie wollen weiterhin für ihr Anliegen werben und die fehlenden 356 Unterschriften sammeln – auch auf der Frühjahrsmesse der Gesellschafts für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung am kommenden Wochenende in und an der Eventhalle auf dem Eisenwerkgelände. „Eltern wollen von Stadt fair behandelt werden, WAZ v. 31.03.2014“ weiterlesen

Verbandsgemeinderat erklärt das Bürgerbegehren mit knapper Mehrheit für unzulässig, Bonner Rundschau v. 15.03.2014

Tiefe Enttäuschung für die Freibad-Befürworter

UNKEL. Die Enttäuschung der bei der entscheidenden Sitzung des Verbandsgemeinderates erschienenen Mitglieder des Fördervereins Freibad und deren Sympathisanten sitzt tief. Noch einmal hatten Katja Lorenzini und Robin Syllwasschy gemeinsam mit Annemarie Lehmacher als vertretungsberechtigte Personen ihre Kräfte mobilisiert und unmittelbar vor Beginn der Sitzung ein „Kurzgutachten Bürgerbegehren Wiedereröffnung des Freibades Unkel“ der renomierten Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs (Düsseldorf), datiert vom 13. März 2014 (Sitzungstag) zu Felde geführt. „Verbandsgemeinderat erklärt das Bürgerbegehren mit knapper Mehrheit für unzulässig, Bonner Rundschau v. 15.03.2014“ weiterlesen

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