Das BVerfG hat die Berliner Beamtenbesoldung für 2008–2020 weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Robert Hotstegs erklärt im Interview, warum die Entscheidung Maßstäbe für alle Länder setzt – und das BVerfG vielleicht sein Familienbild überdenken sollte.
beck-aktuell: Das BVerfG hat am Mittwoch entschieden, dass die Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 zu großen Teilen verfassungswidrig war. Das wird für Berlin teuer, weil man einige Beamte nachträglich bezahlen muss. Da steht wohl ein dreistelliger Millionenbetrag im Raum. Doch die Entscheidung geht in ihrer Bedeutung über Berlin hinaus. Herr Hotstegs, was macht diese Beschlüsse aus Karlsruhe so besonders?
Robert Hotstegs: Es sind unterschiedliche Punkte. Erstens: Das BVerfG hat neue Maßstäbe aufgestellt, an denen die Beamtenbesoldung gemessen werden soll – nicht nur ab jetzt, sondern auch rückwirkend. Es hat seine Rechtsprechung fortgeschrieben und dabei ein neues Drei-Stufen-Modell entwickelt. Und es hat prozessual Besoldungsgruppen und -jahre hinzugenommen, die ursprünglich gar nicht anhängig waren, weil es reinen Tisch machen wollte. Dadurch hat die Entscheidung eine Dimension, die über Berlin hinausgeht – sie betrifft alle Länder und den Bund.
„Berliner Beamtenbesoldung: „Das ist eine Ohrfeige aus Karlsruhe“, beck-aktuell.de v. 21.11.2025“ weiterlesen