Standpunkt: Morden Beamte privat?, NJW-aktuell 40/2025, S. 15

Die Versorgung eines Beamten im Ruhestand ist verfassungsrechtlich garantiert. Sie gilt mit der Einschränkung: Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht kann für Bundes- und die meisten Landesbeamten unmittelbar zur Aberkennung des Ruhegehalts führen. Das Bundesverwaltungsgericht hält am eindeutigen Wortlaut des Gesetzes fest.

Der in Leipzig verhandelte Fall (Urt. v. 4.9.2025 – 2 C 13/24) hat in der öffentlichen Berichterstattung besonders der Boulevardmedien Störgefühle hervorgerufen: Der „Höhlenmörder“ von Teneriffa muss vom deutschen Staat weiter versorgt werden. Und tatsächlich hat ein Ruhestandsbeamter des Bundes weiterhin Versorgungsansprüche, obwohl er wegen der Tötung seiner von ihm in Trennung lebenden Ehefrau sowie eines der zwei gemeinsamen Söhne in Spanien wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes des zweiten Sohnes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt worden war. Die Bundesagentur für Arbeit, bei der der Beamte zuletzt aktiv bis 2011 beschäftigt war, leitete ein Disziplinarverfahren ein und erhob 2022 Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehalts. Diese Klage, eine Klage sui generis nach altem Disziplinarrecht, sowie das anschließende Berufungs- und Revisionsverfahren sind ohne Erfolg geblieben. Die Disziplinarklage sei zwar zulässig, weil der Beklagte nicht schon aufgrund des spanischen Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren habe. Sie sei aber unbegründet. Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die vom Beklagten begangene Straftat werde hiervon nicht erfasst. Die Motive der Morde und des Mordversuchs seien „privater“ Natur.

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Verlust der Beamtenrechte nur bei Verurteilung durch deutsches Strafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 04.09.2025, Az. 2 C 13.24

Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führt unmittelbar zum Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter und damit einhergehend zur Aberkennung des Ruhegehalts. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Beklagte stand zuletzt als Verwaltungsamtmann (Besoldungsgruppe A 11 BBesO) im Dienst der Klägerin; seit Januar 2011 befindet er sich wegen dauernder Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand. Im April 2019 tötete er auf Teneriffa seine von ihm in Trennung lebende Ehefrau sowie einen der gemeinsamen Söhne, dem jüngeren Sohn gelang die Flucht. Im Februar 2022 wurde der Beklagte in Spanien wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt. Die Klägerin erhob daraufhin im September 2022 eine auf die Aberkennung des Ruhegehalts gerichtete Disziplinarklage.

Die Klage sowie das anschließende Berufungsverfahren sind ohne Erfolg geblieben. Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die Disziplinarklage sei zwar zulässig, weil der Beklagte nicht schon aufgrund des spanischen Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren habe; Voraussetzung hierfür sei vielmehr die Verurteilung durch ein deutsches Gericht. Die Disziplinarklage sei aber unbegründet. Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die vom Beklagten aus privaten Motiven begangene Straftat werde hiervon nicht erfasst.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

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Neubau Oper: Linke scheitert mir ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht, VierNull.de, Newsletter v. 01.09.2025

Die wirklich entscheidende Frage bei diesem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf war nicht, wie er ausgeht. Sondern, warum er angestrengt worden ist. Geklagt hatte die Linke-Fraktion im Stadtrat. Sie fühlte sich und den kompletten Rat zu spät informiert, als die Fraktionen der CDU, SPD und FDP im Sommer 2024 sehr schnell entschieden, die neue Oper nicht am alten Standort, sondern am Wehrhahn zu bauen. Durch die Pleite des Baulöwen René Benko war sein dortiges Grundstück verfügbar. Die Stadt machte ein Kaufangebot, und änderte überraschend schnell ihre Pläne. Das habe man zu spät erfahren, kritisierten die Linken-Politiker und zogen vor Gericht.

Ohne Erfolg. Im Urteil erklären die Juristen, das sei alles rechtens gewesen und im Einklang mit der Gemeindeordnung (Aktenzeichen: 1 K 6863/24). Ein Entscheid, der mit Blick auf die Regelungen nicht überrascht. Denn es ist nirgendwo eine klare Frist festgesetzt, wonach solche neuen Wendungen kommuniziert werden müssen. Jedenfalls stellte das Gericht keine Gesetzesbrüche fest.

Woraus sich die Frage ergibt: Was hat Die Linke zu diesem Schritt getrieben? Ihr hätte klar sein müssen, dass der Verwaltungsjurist und Oberbürgermeister Stephan Keller die Vorschriften kennt, und er sich zusätzlichen Sachverstand holt, bevor er diese Entscheidung auf den Weg bringt.

Meine Vermutung: Die Linke will ihrer Klientel, die vermutlich größtenteils gegen den Bau der neuen Oper ist, zeigen, dass sie das Projekt höchstkritisch begleitet. Wohlwissend, dass sie keine Chance hat. Aber die hat sie genutzt.

(Hans Onkelbach)

Gerichtsurteil über Standortentscheidung für neue Oper: Freispruch zweiter Klasse für Oberbürgermeister Keller, Fraktion Die Linke Düsseldorf, Pressemitteilung v. 29.08.2025

Am Freitag, den 29.08.2025, wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage der Linken Ratsfraktion gegen Oberbürgermeister Keller ab. 

Die Linke machte geltend, dass OB Keller im Juni 2024 die Mitglieder des Stadtrats zu kurzfristig und nicht gleichberechtigt über den Grundstückskauf im Wert von 137 Millionen Euro für einen Opern-Neubau am Wehrhahn informierte. Gegen den Vorwurf der Fristverletzung berief sich das Rechtsamt der Stadt auf Dringlichkeit; die Frist für exklusive Kaufverhandlungen über die Grundstücke wäre kurz nach der Ratssitzung abgelaufen . Der Anwalt der Linken, Robert Hotstegs, wandte ein, dass die Frist ohne Notwendigkeit vom Oberbürgermeister vereinbart wurde; auf der Seite des Verkäufers fiel die Entscheidung über den Verkauf nämlich erst acht Wochen nach Ende der Ratssitzung und dem Ende der Exklusivitätsfrist. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sah drei Tage als ausreichende Vorbereitungszeit für die (ehrenamtlichen) Ratsmitglieder an.

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Opernbau in Düsseldorf: Linke scheitert mit Klage gegen OB Keller, NRZ v. 29.08.2025

von Stephan Wappner

Düsseldorf. Die Linke wirft der Stadtspitze vor, zu kurzfristig über den Opernbau am Wehrhahn informiert worden zu sein. Gericht wies das aus mehreren Gründen zurück.

Die Düsseldorfer Linken sind am Freitagnachmittag (29. August) vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) und gegen den Rat der Stadt gescheitert. Hintergrund: Der Opernneubau am Wehrhahn und die Beschlussfassung dazu in der Ratssitzung am 27. Juni 2024. Die Stadtspitze hatte damals im Vorfeld nur ausgewählte Fraktionen über ihre Planungen informiert und dann anschließend – nach Meinung der Linken – zu kurzfristig über den Opernneubau abstimmen lassen – und das sei rechtswidrig gewesen.

Vor der Verhandlung (Aktenzeichen: 1 K 6863/24) in Raum 243 im zweiten Obergeschoss des altehrwürdigen Gerichtsgebäudes an der Bastionstraße war Robert Hotstegs, Anwalt der Linken, noch recht zuversichtlich. Gestand aber auch: „Das höchste der Gefühle ist, dass der Oberbürgermeister eine gerichtliche Rüge bekommt und dass die Stadt es dann künftig anders macht.“ Hotstegs sieht sich selbst als Vertreter einer „typischen Oppositionskanzlei“. Am Ende aber schmetterten die Richter die Klage jedoch in allen Punkten ab. Und bei den Linken gab es lange Gesichter. „Ich bin schon enttäuscht“, gestand die Fraktionsvorsitzende Julia Marmulla. „Die Rechtsauslegungen haben in diesem Fall wenig mit dem politischen Alltag zu tun.“

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War die Wende für den neuen Opern-Standort rechtens?, Rheinische Post v. 29.08.2025

von Alexander Esch

Düsseldorf. Innerhalb weniger Tage hatte der Stadtrat plötzlich über einen neuen Ort für den Opernneubau in Düsseldorf zu entscheiden. Zu kurzfristig fand das die Linke und sieht sich benachteiligt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil gefällt.

Zwischen den Zeilen schwang bei der Kritik der Linken im vergangenen Jahr immer Folgendes mit: Irgendwo in Hinterzimmern des Rathauses fiel faktisch die Entscheidung für den Bau der neuen Oper an anderer Stelle – während die Mitspracherechte der Politik nicht ausreichend gewahrt wurden. Diesen Verdacht räumte das Verwaltungsgericht am Freitag (29. August) vollständig aus.

Sowohl die Fraktion der Linken als auch Fraktionssprecherin Julia Marmulla hatten gegen Oberbürgermeister Stephan Keller und auch gegen den Stadtrat geklagt. Der Vorwurf: Zu kurzfristig vor der Entscheidung im Stadtrat zum Opernneubau am Wehrhahn statt an der Heine-Allee und zum damit verbundenen Kauf des alten Kaufhofs sei man in Kenntnis gesetzt worden. Zudem sei man beim Informationsfluss benachteiligt gewesen.

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Verstörender Einblick in die Tiefen des deutschen Beamtenrechts, capital.de v. 29.08.2025

von Frank Donovitz

Eine Lehrerin aus Wesel war beinahe 16 Jahre krankgeschrieben – bei vollen Bezügen. Der Fall zeigt die absurden Seiten des Beamtenrechts. Den Schaden haben alle Beteiligten.

Diese Geschichte taugt weder als Skandal noch als Posse. Eher als verstörender Einblick in die Tiefen deutschen Beamtenrechts. Und als Schlaglicht auf den amtlichen Umgang damit. 

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AfD-Kan­didat Paul bleibt von OB-Wahl in Lud­wigs­hafen aus­ge­sch­lossen, lto.de v. 25.08.2025

AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Nun bestätigte auch das OVG seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Deren Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden.

Der AfD-Politiker Joachim Paul wird endgültig nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies am Montag seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße zurück (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG). Damit bestätigte das OVG, dass Pauls Name nicht auf dem Wahlzettel stehen wird.

Paul war vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Als kommunaler Wahlbeamter sei der Oberbürgermeister nach § 53 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung (GemO RLP) in besonderer Weise an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. […]

Keine Vorabkontrolle, nur Wahlprüfung

Das OVG betonte, dass Streitigkeiten im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden könnten. Ein sofortiges Eingreifen der Gerichte sei nur bei „offensichtlichen Fehlern“ möglich – und ein solcher liege hier nicht vor. Zudem verwies das Gericht auf die gefestigte Rechtsprechung, nach der hohe Anforderungen an die Verfassungstreue von Bewerbern für Bürgermeisterämter gelten. Ob Pauls Äußerungen und Positionen tatsächlich ausreichen, um ihn dauerhaft von einer Kandidatur auszuschließen, könne deshalb nur in einem späteren Wahlprüfungsverfahren geklärt werden. Bis dahin gilt: Die OB-Wahl in Ludwigshafen findet ohne den AfD-Politiker statt.

Für eine mögliche Überprüfung nach der Wahl geben Experten unterschiedliche Einschätzungen zur Ausgangslage ab: Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs hatte gegenüber LTO bereits klargestellt, dass es aus seiner Sicht gar nicht mehr auf eine persönliche Beweisführung gegen den Kandidaten ankomme. Schon die Parteizugehörigkeit begründe erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue: Wer für eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei kandidiere, bekenne sich zugleich auch zu deren Zielen – und damit präge die Bewertung des Verfassungsschutzes die Entscheidung der Verwaltungsgerichte vor.

Kommunalrechtler Dr. Dominik Lück hingegen hält die Parteizugehörigkeit zwar für ein gewichtiges Indiz, jedoch nicht für ausreichend. „Es müssen weitere Anhaltspunkte hinzutreten. „Diese gab es im Fall Paul“, betont er. So sei der Kandidat namentlich im Verfassungsschutzbericht aufgeführt, was über die bloße Mitgliedschaft hinausgehe. Ob die Gewähr besteht, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, sei deshalb stets eine Prognoseentscheidung, die nur auf Grundlage mehrerer – für und gegen den Kandidaten sprechender – Indizien getroffen werden könne und letztlich einzelfallabhängig bleibe.

[…]

zum LTO-Artikel

2 Auszeichnungen im ersten Anwaltsranking Beamtenrecht (2025)

Die WirtschaftsWoche hat in ihrer Ausgabe Nr. 31 im Sommer 2025 erstmalig Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsanwält:innen für Privatpersonen im Fachgebiet Beamtenrecht ausgezeichnet.

Dabei wurden 11 Kanzleien bundesweit als „Beste Kanzlei“ und 11 Rechtsanwälte als „Beste Anwälte“ im Beamtenrecht bewertet.

Unsere Kanzlei gehört sowohl zu den „Besten Kanzleien 2025“ wie auch Rechtsanwalt Robert Hotstegs zu den „Besten Anwälten 2025“.

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