Kostenerstattung für mehrere Behördenvertreter gibt es nicht immer, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2014, Az. 9 KSt 3/14

Im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens hatte ausnahmsweise das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden, welche Fahrt- und Übernachtungskosten abgerechnet werden dürfen, wenn eine Behörde mit mehreren Vertretern erscheint. Im konkreten Fall waren Planungs- und Umweltbehörde jeweils mehrfach vertreten und hatten überdies auch ihre Rückreise nicht am Tag der mündlichen Verhandlung angetreten, sondern noch eine Nacht „drangehängt“. Das geht, ist aber nicht auf Kosten der Gegenseite erstattungsfähig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. „Kostenerstattung für mehrere Behördenvertreter gibt es nicht immer, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2014, Az. 9 KSt 3/14“ weiterlesen

Darf ein Gericht die Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht erzwingen? Nein!, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 26.05.2014, Az. 2 B 69.12

eigener Leitsatz: Die gerichtliche Anordnung, einen Arzt zu Beweiszwecken von der Schweigepflicht zu entbinden und sich mit der Beiziehung einer früheren ärztlichen Begutachtung einverstanden zu erklären, muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Die Erzwingung der Schweigepflichtentbindung muss die absolute Ausnahme bleiben. Das gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen. Die früheren Erkenntnisse müssen nach ärztlicher Auffassung für die neue Begutachtung zwingend erforderlich sein. Eine gerichtliche Einschätzung genügt hierfür nicht. „Darf ein Gericht die Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht erzwingen? Nein!, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 26.05.2014, Az. 2 B 69.12“ weiterlesen

Zulage nach § 46 BBesG auch bei „Topfwirtschaft“, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 25.09.2014, Az. 2 C 16.13 und 2 C 21.13

Die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen“ für eine Beförderung – die für eine bei längerer Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes u.U. zu zahlende Zulage nach § 46 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorliegen müssen – sind dann gegeben, wenn eine entsprechende freie Planstelle vorhanden ist und der Besetzung der Planstelle keine haushaltsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Eine feste Verknüpfung von freier Planstelle und wahrgenommenem höherwertigem Dienstposten ist dafür bei der sog. Topfwirtschaft nicht erforderlich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende September in zwei Verfahren entschieden. „Zulage nach § 46 BBesG auch bei „Topfwirtschaft“, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 25.09.2014, Az. 2 C 16.13 und 2 C 21.13“ weiterlesen