Dienstunfähig? Kein Rechtsschutzbedürfnis für amtsangemessene Beschäftigung!, Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 23.09.2016, Az. 5 K 290/16.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Beamten abgewiesen, der sich gegen seine Umsetzung wendete und im Kern eine nicht amtsangemessene Beschäftigung geltend machen wollte. Die Klage sei bereits im Verfahren unzulässig geworden, weil der Beamte dienstunfähig erkrankt sei und auch seine Versetzung in den Ruhestand anstehe. Die inhaltlichen Fragen seien daher allein theoretischer Natur und für ihre Klärung bestünde kein Rechtsschutzbedürfnis. Entsprechend kurz fiel die Urteilsbegründung aus: „Dienstunfähig? Kein Rechtsschutzbedürfnis für amtsangemessene Beschäftigung!, Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 23.09.2016, Az. 5 K 290/16.KO“ weiterlesen

BVerwG lehnt Anrechnung für Richtersold ab: Ex-Flug­be­g­leiter ist kein bes­serer Richter, lto.de v. 24.09.2016

Einem Richter werden seine Zeiten als Steward nicht für seinen Richtersold angerechnet. Seine soziale Kompetenz sei durch diesen Job nicht gefördert worden, meint das BVerwG. Robert Hotstegs dagegen sieht einige Gemeinsamkeiten.

Fünf Jahre lang zieht sich der Rechtsstreit nun schon hin. Angefangen hat alles mit der Versetzung eines Richters in das Land Berlin. Wie mag er dorthin gekommen sein? Mit dem Zug? Dem eigenen Pkw? Oder gar mit dem Flieger?

Letzteres liegt auf der Hand, der Mann ist vom Fach. Schon in seinem Studium hatte sich der spätere Richter zunächst als Fluggastbegleiter ausbilden lassen und den Job dann einige Jahre in Voll- und Teilzeit ausgeübt. Das finanzierte das Studium, das Studentenleben – kurzum: die Grundsteine für die juristische Karriere, die ihn später nach Berlin führte.

Und dennoch lehnte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz seinen Antrag, die Zeiten dieser Tätigkeiten als Erfahrungszeiten für den Richterberuf anzuerkennen, ab.
 

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„ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 07.09.2016, Az. 0136/A12-2016

In einem hier – auf Klägerseite – betriebenen Verfahren hat das ehrenamtliche Kirchengericht der EKD deutlich gemacht, dass es nicht durch unnötige Rechtsstreitigkeiten in Beschlag genommen werden möchte. Während man ansonsten eher wohl den Klägern eine Art der „Gerichtsbelästigung“ attestieren möchte, richtet sich der Appell der Verwaltungskammer an die beklagte Landeskirche: „„ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 07.09.2016, Az. 0136/A12-2016“ weiterlesen

Intervisionsgruppe Mediation: „Das sprachliche Handeln“ 19.11.2016

Die Intervisionsgruppe Mediation hat Frau Dr. Ina Pick (Assistentin Dt. Sprachwissenschaft, Uni Basel) eingeladen, ihr aktuelles Forschungsprojekt „Das sprachliche Handeln in der Mediation“ vorzustellen.

geplanter Ablauf:

10.00 Uhr Ankommen und ggf. Vorstellung der Teilnehmenden
10.30 Uhr Werkstattbericht von Dr. Ina Pick (praktische Bsp. von Mediationsaufzeichnungen, sprachwiss. Analyse, linguistische Lupe)
11.30 Uhr Rollenspiel mit Aufzeichnung (ca. 2 h)
anschl. Auswertung

Bitte verbindlich über den Doodle-Link anmelden und mögliche Rollen für das Rollenspiel auswählen:

Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.09.2016

::: Pressemitteilung 8/2016 :::

Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Rollenwechsel für die Spezialistin im Verwaltungs- und Beamtenrecht ab Oktober

Düsseldorf/Gelsenkirchen. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf (39) hat einen Ruf auf eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen angenommen. Ab Oktober verstärkt sie dort die Abteilung Gelsenkirchen in den Fächern des Staats- und Verwaltungsrechts. Während sie in den letzten drei Jahren maßgeblich Beamtinnen und Beamte als Rechtsanwältin beriet und vertrat, wechselt sie nun die Perspektive und bildet den Behördennachwuchs an der landeseigenen Hochschule mit aus. Das bedeutet gleichzeitig den Abschied aus der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. „Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08“ weiterlesen

Leserbrief: Zu Prof. Dr. Rüdiger Zuck, „Amicus curiae – der unaufgeforderte Schriftsatz im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim BVerfG“, NVwZ 2016, Heft 17, X

Lediglich der einleitenden Feststellung von Zuck, das BVerfG werde nicht von Amts wegen tätig, ist wohl deutlich zu widersprechen. Die Pressemitteilung des Gerichts vom 14.7.2016, man setze das Normenkontrollverfahren zur Erbschaftssteuer „wieder auf die Tagesordnung“ offenbart nicht nur tatsächlich, sondern auch sprachlich, dass man solch ungewöhnliche Wege geht. Auf einen entsprechenden Antrag einer der prozessbeteiligten Parteien greift der Vorsitzende des Ersten Senats hierbei nämlich ausdrücklich nicht zurück. Dies ist in seltenen anderen Prozessen offenbar auch so geschehen.

Diese Überprüfung der vorangegangenen Urteile mit Fristsetzung an den Gesetzgeber ist in der Sache zu begrüßen. Weder Gesetz noch Urteile lassen ein solches Tätigwerden des BVerfG „von Amts wegen“ allerdings erwarten. Es würde wohl eine größere Transparenz und auch die notwendige Debatte schaffen, würde sich der erste Senat eine solche Selbstbefassung in einer kommenden Entscheidung ausdrücklich einmal vorbehalten.

Robert Hotstegs, FA für Verwaltungsrecht, Düsseldorf

Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.09.2016, Az. 2 L 2866/16

Die nordrhein-westfälische Neuregelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Eine hierauf gestützte Beförderungsentscheidung ist rechtswidrig. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tag, der den Beteiligten soeben zugestellt worden ist, in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Das Gericht hat dem Eilantrag eines Kriminaloberkommissars stattgegeben und dem Land Nordrhein-Westfalen vorläufig untersagt, mehrere Kriminaloberkommissarinnen bevorzugt zu befördern. „Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.09.2016, Az. 2 L 2866/16“ weiterlesen