Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe. Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungsgesetz beamteten Referendaren gezahlten Anwärtergrundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. „Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14“ weiterlesen