Bestwig: Widerspruch gegen den Ratsbeschluss, Westfälische Rundschau vom 02.12.2005

Das Bürgerbegehren gegen eine Fusion der Wasserversorgung in Bestwig, Olsberg und Meschede, das vom Rat der Gemeinde Bestwig für unzulässig erklärt wurde, will sich mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen.

Die Sprecher des Bürgerbegehrens teilten gestern mit, dass Widerspruch eingelegt worden sei, der schon bei der Gemeinde vorliege. Sollte die Gemeinde darauf nicht reagieren, sind die Vertreter des Begehrens auch bereit – so erklärt das beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwaltsbüro, „ihr Anliegen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter zu verfolgen, um dem Bürgerwillen so zur Durchsetzung zu verhelfen.“ „Bestwig: Widerspruch gegen den Ratsbeschluss, Westfälische Rundschau vom 02.12.2005“ weiterlesen