Der Fall Rainer Wendt: Es geht nicht nur um zu viel Beam­ten­sold, lto.de v. 06.03.2017

Rainer Wendt hat jahrelang Polizistensold bezogen, aber nur Gewerkschaftsarbeit gemacht. Dass er nun in Ruhestand geht, ändert nichts an den offenen Fragen: zum Beamten-, zum Disziplinar-, vielleicht gar zum Strafrecht, meint Robert Hotstegs.

Rainer Wendt gilt als kompromissloser Verfechter von „Law and Order“. Gegen sein Image als harter Hund hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nichts einzuwenden. „Ich finde es schon richtig, dass man sich an Recht und Gesetz hält“, sagte er. Sein eigenes Verhalten ist nun aber im Zwielicht, wurde Wendt doch vom Land Nordrhein-Westfalen jahrelang als Polizist bezahlt. Doch leistete er gar keinen Polizeidienst – sondern ausschließlich Gewerkschaftsarbeit.

Seit 2007 ist Wendt Bundeschef seiner Gewerkschaft, er sitzt auch im Bundesvorstand des Beamtenbunds dbb, unter dessen Dach die DPolG angesiedelt ist.

Die Rechtsfragen, die seine Besoldung aufwirft, berühren schon jetzt eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das hat die Deutsche Polizeigewerkschaft bislang offenbar verkannt (oder verkennen wollen), als sich die Bundesleitung „ohne Einschränkungen hinter“ Rainer Wendt stellte. Gleichwohl ist die Position hinter ihm gut gewählt. Vor ihm dürften nämlich in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur kritische Rückfragen, sondern auch ein rechtliches Nachspiel liegen.

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SG Chemnitz zum Sozialrecht bei Kirchen: Pfar­rerin nicht behin­dert genug, lto.de v. 20.02.2017

Bei einer Behinderung von nur 30 Prozent gilt für Geistliche einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft kein Sozialrecht. Die besonderen Schutzmaßnahmen für Behinderte stehen den Pfarrern damit nicht zu.

Pfarrer mit einem Behinderungsgrad von 30 Prozent haben keinen Anspruch auf Gleichstellung mit behinderten Menschen nach § 2 Abs.3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Das hat das Sozialgericht (SG) Chemnitz entschieden (Gerichtsbescheid. v. 26.01.2017, Az. S 28 AL 757/15).

Gegen den Gerichtsbescheid hat die Klägerin Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht eingelegt. Ihr Anwalt, Robert Hotstegs, geht weiterhin davon aus, „dass Pfarrer wegen der Ausübung ihrer Religion als Beruf – nur deswegen und ohne sachlichen Grund – diskriminiert werden.“

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Interview „Anwälte richten über Richter“, NJW-aktuell 7/2017, 12

In deutschen Gerichtssälen gilt seit jeher eine feste Sitzordnung. Auf der einen Seite sitzen der oder die Richter, auf der anderen die Anwälte. Perspektivwechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: Bei den Richterdienstgerichten einiger Bundesländer, so etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort sitzen seit Anfang des Jahres auch Anwälte auf der Richterbank, wie etwa Katharina Voigt und Robert Hotstegs (Bild oben). Sie werden künftig in Verfahren über Dienstangelegenheiten von Richtern mitentscheiden. Die NJW hat beide zu ihrer neuen Aufgabe am Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf befragt.

Klage von Winterberger Eltern wird abgewiesen, Sauerlandkurier v. 02.02.2017

Sekundarschule heizt Gemüter weiter auf

Siedlinghausen/Winterberg. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat heute die einstweiligen Rechtsschutzanträge von vier Eltern (Eilanträge) gegen die Beschlüsse des Rates zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule mit Standort in Medebach und einem Teilstandort in Winterberg-Kernstadt sowie gegen den Ratsbürgerbescheid zurückgewiesen. Stadt und Eltern melden sich zu Wort. „Klage von Winterberger Eltern wird abgewiesen, Sauerlandkurier v. 02.02.2017“ weiterlesen

Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2017-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.02.2017

::: Pressemitteilung 1/2017 :::

Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert
Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg möglich (Az. 10 L 2008/16)

Düsseldorf/Winterberg. „Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse, sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. Übersetzen lässt sich das Juristendeutsch in etwa mit dem Ergebnis: der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband. „Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2017-01“ weiterlesen

FBI reicht Klage in Düsseldorf ein, Neue Westfälische v. 10.01.2017

Kommunalwahl-Gesetz: Freie Wähler wollen die Sperrklausel wieder kippen. Politiker sehen Verstoß gegen die Chancengleichheit

Paderborn. Die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler) in Paderborn hat Klage gegen die in Nordrhein-Westfalen erneut eingeführte Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen auf den Weg gebracht. Vorsitzender Hans Josef Tegethof hat damit die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs in Düsseldorf beauftragt (Aktenzeichen: VerfGH 21/16), wie die FBI in ihrer Pressemitteilung erläutert. „FBI reicht Klage in Düsseldorf ein, Neue Westfälische v. 10.01.2017“ weiterlesen

erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 06.07.1999 in einem Urteil entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte fünfprozentige-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (VerfGH 14/98, 15/98).

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10.06.2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und entsprechende wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in der für die Wahlen der Kommunalparlamente wieder eine Sperrklausel (2,5%) eingeführt wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30.06.2016 verkündet worden und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Am 30. Dezember hat deshalb auch die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler), durch ihren Vorsitzenden Hans Josef Tegethof, vertreten durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs Düsseldorf, Klage eingereicht (Aktenzeichen: VerfGH 21/16). „erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017“ weiterlesen