Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 23.10.2017
::: Pressemitteilung 5/2017 :::
„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt Dienstag (VerfGH 21/16 u.a.)
Düsseldorf/Münster. Ab Dienstagmorgen 10.30 Uhr verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Anträge von acht Parteien und Landesverbänden. Das politische Spektrum der Antragsteller reicht von rechts bis links und auch wenn sie sonst nichts gemein haben: sie haben allesamt den Antrag gestellt, das Gericht möge feststellen, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung gegen das Grundgesetz verstößt. Den Kern der sogenannten „Organstreitverfahren“ bildet die Sperrklausel im kommunalen Wahlrecht, die der Landtag erst im Sommer 2016 eingeführt hat und mit der er eine 2,5%-Hürde eingeführt hat. „„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05“ weiterlesen