Diskussion über Volksentscheide, Mehr Demokratie e.V. NRW, Pressemitteilung v. 22.08.2017

Pressemitteilung
Köln, 22.08.2017

Diskussion über Volksentscheide

In den Kommunen und auf Landesebene gibt es sie schon ganz selbstverständlich: Volks- und Bürgerentscheide. Mehr Demokratie kämpft für die Verankerung der direkten Demokratie auch auf Bundesebene. Der Verein verspricht sich davon mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Politik und eine bessere Akzeptanz politischer Entscheidungen. Laut Umfragen stehen 70 Prozent der Bundesbürger hinter der Idee direkter Demokratie auf Bundesebene. Bis auf die CDU sind auch alle Parteien dafür. „Diskussion über Volksentscheide, Mehr Demokratie e.V. NRW, Pressemitteilung v. 22.08.2017“ weiterlesen

Disziplinarverfahren nach verweigertem Handschlag: Eine Frage des Respekts, lto.de v. 08.08.2017

Ein muslimischer Polizist gab seiner Kollegin aus religiösen Gründen nicht die Hand, das rheinland-pfälzische Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er könnte sogar aus dem Dienst entfernt werden, meint Sarah Nußbaum.

In dem beamtenrechtlichen Verfahren wird es vor allem um die Frage gehen, wie ein verweigerter Handschlag zu bewerten ist. Soll harte Kante gezeigt und ein Exempel statuiert werden? Oder handelt es sich um einen seltenen Einzelfall, der eine dezente Disziplinarmaßnahme ausreichen lässt?

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Ein echtes Kostenrisiko in Sachen Demokratie, ZAP 2017, 773

Das Recht bezieht seine Autorität aus verschiedenen Quellen. Eine dieser Quellen ist Verlässlichkeit: Je verlässlicher das Recht ist, desto eher kann sich der Rechtsanwender auf die jeweilige Lage einstellen. Das gilt für den Gesetzgeber ebenso wie für die Rechtsprechung. Während der Gesetzgeber jedoch gelegentlich eigenen politischen Motivationen folgt und die Verlässlichkeit über Bord wirft, bleibt die vage Hoffnung, die Gerichte mögen dies nicht ebenso tun. Das gilt umso mehr, als das Gesetz bekanntlich nicht jede Detailfrage regelt.

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Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in Potsdam, Oranienburg und Cottbus, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 21.07.2017, Az. 2 C 31.16 u.a.

Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn – den beklagten Städten – Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungsanspruch in Geld. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte über Ausgleichsansprüche von kommunalen Feuerwehrbeamten im Land Brandenburg im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 zu entscheiden. Während dieser Zeit verrichteten die Beamten auf eigenen Antrag Schichtdienst mit bis zu 56 Wochenstunden. 2010 und später machten sie geltend, die Dienstzeit, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinausgehe, sei infolge fehlerhafter Anwendung und Umsetzung von Unionsrecht als unionsrechtswidrige Zuvielarbeit finanziell abzugelten. Damit hatten sie in den Vorinstanzen überwiegend Erfolg. „Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in Potsdam, Oranienburg und Cottbus, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 21.07.2017, Az. 2 C 31.16 u.a.“ weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2017-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.07.2017

::: Pressemitteilung 3/2017 :::

Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute
Musterverfahren stärken auch Düsseldorfer Klagen wegen Mehrarbeitsvergütung

Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit vier Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, hoffen weiter. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38), der neben den eigenen Verfahren auch parallele Verfahren beobachtet. Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Verfahren gegen die Städte Cottbus, Oranienburg und Potsdam zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: nach übereinstimmenden Medienberichten gibt es für sie Geld, aber nicht für alle begehrten Jahre. Unmittelbar danach hatte Potsdam erklärt umfangreiche Zahlungen leisten zu wollen. „Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2017-03“ weiterlesen

Bürgerinitiative klagt gegen die Stadt Bonn, General-Anzeiger v. 19.07.2017

Bonn. 52 Prozent der Bonner haben sich im April gegen eine Sanierung des Bad Godesberger Kurfürstenbads ausgesprochen. Nun hat die Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Bonn und Oberbürgermeister Ashok Sridharan eingereicht.

Von Philipp Königs

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstbad bleibt!“ haben am Mittwoch Klage gegen die Stadt Bonn vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Das sagte deren Rechtsanwalt Robert Hotstegs dem General-Anzeiger. Damit ist klar, dass der Bürgerentscheid vom 21. April zur Zukunft des Kurfürstenbades ein juristisches Nachspiel haben wird. Ziel ist letztlich, den Bürgerentscheid erneut durchzuführen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage (Az: 4 K 10496/17).

In den vier Wochen vor dem 21. April waren Bonnerinnen und Bonner aufgerufen, darüber abzustimmen, ob das sanierungsbedürftige Kurfürstenbad in Bad Godesberg modernisiert wird oder geschlossen bleibt. Mit dieser Entscheidung verwoben sind ein geplanter Badneubau durch die Bonner Stadtwerke in Dottendorf und nach dessen Fertigstellung die Schließung des Frankenbads in der Altstadt. Für die Schließung des Kurfürstenbads sprach sich letztlich mit 51,6 Prozent eine knappe Mehrheit aus. Die Kläger werfen der Stadtverwaltung nun vor, den Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Bades bewusst vorenthalten zu haben.

Hintergrund ist, dass erst zwei Tage vor Ablauf des Bürgerentscheids öffentlich wurde, dass der steuerliche Querverbund für ein etwaiges Betriebsdefizit des Bades möglicherweise gefährdet sein könnte, weil die Stadtwerke-Tochter Bus und Bahn bis zu 70 Millionen Euro für 26 neue Niederflurbahnen ausgeben muss. „Den Abstimmenden haben diese wichtigen Informationen gefehlt. Wären die Probleme früher bekannt gewesen, wäre der Bürgerentscheid angesichts des hauchdünnen Ergebnisses vielleicht anders ausgegangen“, meint Axel Bergfeld, einer der Kläger von der Initiative „Kurfürstenbad bleibt!“

Zugleich werfen die Kläger Oberbürgermeister Ashok Sridharan vor, „mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf“ eingegriffen zu haben. Der Verein Mehr Demokratie unterstützt das Verfahren finanziell. Aus dessen Sicht müsste es geregelte Wege geben, um gegen mangelhafte Abstimmungsergebnisse aus Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden juristisch vorgehen zu können. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2016 in einem Urteil angezweifelt, dass Richter einen Bürgerentscheid für unwirksam erklären können; das sei „weder in der Gemeindeordnung noch sonst ausdrücklich vorgesehen“.

Rechtsanwalt Hotstegs will ein Musterverfahren führen und sagte dem GA, er halte ein Eilverfahren für denkbar, sollte der Bau des neuen Schwimmbads vor einem Urteilsspruch avisiert werden. Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann teilte auf Anfrage mit, dass der Stadt bisher keine Klage zugestellt worden sei. Wenn sie einginge, werde die Verwaltung sie „prüfen und sich zu gegebener Zeit äußern“.

„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017

Von Thorsten Sterk

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ verklagen die Stadt Bonn wegen des Bürgerentscheids über das Kurfürstenbad in der Bundesstadt. Unterstützt werden sie in ihrem juristischen Vorgehen von Mehr Demokratie. Mit der Klage soll die gesetzlich bisher nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids grundsätzlich ermöglicht werden.

Die Kläger werfen der Stadt vor, den Bonner Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen. Wir haben Robert Hotstegs, Rechtsanwalt der Bonner Bürgerinitiative, zur Klage befragt. „„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017“ weiterlesen

Durchsetzung kirchengerichtlicher Kostenerstattungsansprüche, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 07.07.2017, Az. 21 K 6243/15

Werden Auseinandersetzungen vor Kirchengerichten geführt, stößt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen spätestens im Rahmen der Vollstreckung an seine Grenzen. „Kirchliche Gerichtsvollzieher“ gibt es nicht und auf der Grundlage kirchlicher Kostenfestsetzungsbeschlüsse dürfen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Es bedarf daher nach wie vor einer „Übersetzung“ der Rechtstitel in das staatliche Recht. Üblicherweise durch eine Klage vor dem staatlichen Verwaltungsgericht. Aktuell hatte nun das Verwaltungsgericht Köln hierüber zu entscheiden und hat dabei den aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammengefasst. „Durchsetzung kirchengerichtlicher Kostenerstattungsansprüche, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 07.07.2017, Az. 21 K 6243/15“ weiterlesen