Achtung: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden. Siehe: Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung in NRW verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 21.05.2015.
Wie bereits mehrfach berichtet (u.a. hier) ist die Altersgrenze für Verfahren auf Verbeamtung in NRW heftig umstritten. Die ursprüngliche Altersgrenze von 35 Jahren wurde nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2009 aufgehoben und im Juli 2009 vom Verordnungsgeber durch die neue 40-Jahres-Grenze ersetzt. Hiergegen richten sich eine Vielzahl von Klagen. Erstmals hatte das Bundesverwaltungsgericht nun über die zugrundeliegenden Rechtsfragen im Rahmen einer sogenannten „Nichtzulassungsbeschwerde“ zu entscheiden.
Dem war eine negative Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vorangegangen gegen die das Gericht selbst keine Revision zugelassen hatte. Hiergegen richtete sich der betroffene Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde. „Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren wohl verfassungsgemäß, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2011, Az. 2 B 2/11“ weiterlesen