Berliner Beamtenbesoldung: „Das ist eine Ohrfeige aus Karlsruhe“, beck-aktuell.de v. 21.11.2025

Das BVerfG hat die Ber­li­ner Be­am­ten­be­sol­dung für 2008–2020 weit­ge­hend für ver­fas­sungs­wid­rig er­klärt. Ro­bert Hot­stegs er­klärt im In­ter­view, warum die Ent­schei­dung Maß­stä­be für alle Län­der setzt – und das BVerfG viel­leicht sein Fa­mi­li­en­bild über­den­ken soll­te.

beck-aktuell: Das BVerfG hat am Mittwoch entschieden, dass die Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 zu großen Teilen verfassungswidrig war. Das wird für Berlin teuer, weil man einige Beamte nachträglich bezahlen muss. Da steht wohl ein dreistelliger Millionenbetrag im Raum. Doch die Entscheidung geht in ihrer Bedeutung über Berlin hinaus. Herr Hotstegs, was macht diese Beschlüsse aus Karlsruhe so besonders?

Robert Hotstegs: Es sind unterschiedliche Punkte. Erstens: Das BVerfG hat neue Maßstäbe aufgestellt, an denen die Beamtenbesoldung gemessen werden soll – nicht nur ab jetzt, sondern auch rückwirkend. Es hat seine Rechtsprechung fortgeschrieben und dabei ein neues Drei-Stufen-Modell entwickelt. Und es hat prozessual Besoldungsgruppen und -jahre hinzugenommen, die ursprünglich gar nicht anhängig waren, weil es reinen Tisch machen wollte. Dadurch hat die Entscheidung eine Dimension, die über Berlin hinausgeht – sie betrifft alle Länder und den Bund.

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Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht, Folge 75 v. 20.11.2025

Das BVerfG stellt neue Re­geln für die Be­am­ten­be­sol­dung auf – und Ber­lin fällt kra­chend durch. Die EU-Kom­mis­si­on will un­ter­des­sen den Da­ten­schutz etwas schlei­fen, Ama­zon und Meta du­cken sich weg und An­wäl­te kom­men nicht ins Grund­ge­setz. Und: Das Ex­amen wird wirk­lich immer schwe­rer!

Beamtenbesoldung: Über einen Zeitraum von zwölf Jahren war die Beamtenbesoldung in Berlin teilweise verfassungswidrig – das betrifft jedoch nicht nur die Hauptstadt. Wieso das BVerfG mit seinem Urteil neue Maßstäbe setzt, bespricht Maximilian Amos mit dem Beamtenrechtler Robert Hotstegs. 

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