Klage von Winterberger Eltern wird abgewiesen, Sauerlandkurier v. 02.02.2017

Sekundarschule heizt Gemüter weiter auf

Siedlinghausen/Winterberg. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat heute die einstweiligen Rechtsschutzanträge von vier Eltern (Eilanträge) gegen die Beschlüsse des Rates zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule mit Standort in Medebach und einem Teilstandort in Winterberg-Kernstadt sowie gegen den Ratsbürgerbescheid zurückgewiesen. Stadt und Eltern melden sich zu Wort. „Klage von Winterberger Eltern wird abgewiesen, Sauerlandkurier v. 02.02.2017“ weiterlesen

Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2017-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.02.2017

::: Pressemitteilung 1/2017 :::

Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert
Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg möglich (Az. 10 L 2008/16)

Düsseldorf/Winterberg. „Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse, sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. Übersetzen lässt sich das Juristendeutsch in etwa mit dem Ergebnis: der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband. „Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2017-01“ weiterlesen

Landeskirche zu amtsangemessener Beschäftigung verpflichtet, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Urteil v. 16.01.2017, Az. 0136/A12-2016

Auch Kirchenbeamte haben einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung bei ihrem kirchlichen Dienstherrn. Hiervon mag vorübergehend abgewichen werden, nicht aber dauerhaft. Das hat die zuständige Verwaltungskammer nun durch Urteil entschieden. Der gerichtlichen Entscheidung waren zwei deutliche Hinweise („ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“ und „Gericht hat nicht die Aufgabe, Verantwortung abzunehmen“) vorangegangen, in denen das Kirchengericht an die Landeskirche appelliert hat, die eigene Rechtsordnung einzuhalten und umzusetzen.

Gegen die Entscheidung ist die Revision möglich. „Landeskirche zu amtsangemessener Beschäftigung verpflichtet, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Urteil v. 16.01.2017, Az. 0136/A12-2016“ weiterlesen

FBI reicht Klage in Düsseldorf ein, Neue Westfälische v. 10.01.2017

Kommunalwahl-Gesetz: Freie Wähler wollen die Sperrklausel wieder kippen. Politiker sehen Verstoß gegen die Chancengleichheit

Paderborn. Die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler) in Paderborn hat Klage gegen die in Nordrhein-Westfalen erneut eingeführte Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen auf den Weg gebracht. Vorsitzender Hans Josef Tegethof hat damit die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs in Düsseldorf beauftragt (Aktenzeichen: VerfGH 21/16), wie die FBI in ihrer Pressemitteilung erläutert. „FBI reicht Klage in Düsseldorf ein, Neue Westfälische v. 10.01.2017“ weiterlesen

erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 06.07.1999 in einem Urteil entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte fünfprozentige-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (VerfGH 14/98, 15/98).

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10.06.2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und entsprechende wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in der für die Wahlen der Kommunalparlamente wieder eine Sperrklausel (2,5%) eingeführt wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30.06.2016 verkündet worden und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Am 30. Dezember hat deshalb auch die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler), durch ihren Vorsitzenden Hans Josef Tegethof, vertreten durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs Düsseldorf, Klage eingereicht (Aktenzeichen: VerfGH 21/16). „erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017“ weiterlesen

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.12.2016

::: Pressemitteilung 10/2016 :::

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf
Land Nordrhein-Westfalen macht erstmals von neuer gesetzlicher Regelung Gebrauch

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Fachanwältin Katharina Voigt (34) und ihr Kanzleikollege Robert Hotstegs (37) wurden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu Beisitzern am Dienstgericht für Richter gewählt. Auch vier weitere Rechtsanwälte aus NRW wurden berufen. Im Januar übernehmen sie die neue Aufgabe ehrenamtlich für fünf Jahre. Erstmals werden dann in Verfahren über die Dienstangelegenheiten von Richtern auch Rechtsanwälte mitentscheiden. Das Land NRW hat die Richterbank auf andere Volljuristen erweitert und folgt anderen Bundesländern. „ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10“ weiterlesen

„Gericht hat nicht die Aufgabe, Verantwortung abzunehmen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 28.12.2016, Az. 0136/A12-2016

In einem hier – auf Klägerseite – betriebenen Verfahren hatte das ehrenamtliche Kirchengericht der EKD schon im September ungewöhnlich deutlich einen Hinweis an die Landeskirche erteilt, dass es nicht durch unnötige Rechtsstreitigkeiten in Beschlag genommen werden möchte. (siehe Verfügung hier). Nun sind in diesem Verfahren Vergleichsverhandlungen geführt worden, aber gescheitert. Hierauf hat das Gericht nun unmittelbar vor Jahresende noch einmal einen weiteren, noch deutlicheren Hinweis erteilt und auch das Prozessverhalten der Landeskirche gerügt.

Am Ende des ersten Jahres der gerichtlichen Zuständigkeitsübertragung vom Kirchlichen Verwaltungsgericht der Ev. Kirche im Rheinland auf die Verwaltungskammer bei der EKD (zum 01.01.2016) äußert das Gericht die Sorge, ob sich die Landeskirche an ihr eigenes Recht halten möchte. „„Gericht hat nicht die Aufgabe, Verantwortung abzunehmen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 28.12.2016, Az. 0136/A12-2016“ weiterlesen

Finanzministerium stellt Beurteilungsverfahren „auf den Kopf“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.12.2016, Az. 13 K 2787/15

Beamtinnen und Beamte sind nach Eignung, Leistung und Befähigung zu beurteilen. Denn schon nach Art. 33 Abs. 2, Abs. 5 GG sind genau diese Kriterien maßgeblich, wenn es um die Vergabe eines „öffentlichen Amtes“ geht. Dienstliche Beurteilungen dienen daher maßgeblich dazu, Personalentscheidungen und etwa Beförderungen vorzubereiten.

Umso wichtiger ist es, dass die Beurteilungen rechtmäßig sind und vor allem zwischen den Kriterien sauber differenzieren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun anhand einer Beurteilung des Finanzministeriums NRW ausgeführt, dass insbesondere die dienstliche Beurteilung sich nicht an einem zukünftigen Beförderungsposten orientieren darf, sondern im ersten Schritt den Ist-Zustand erfassen soll, und dass andererseits ein Beurteilungsergebnis auch nicht danach festgelegt werden darf, ob man den betroffenen Beamten befördern möchte oder nicht. Würde man nämlich die sogenannte Beförderungseignung schon in die Beurteilungsnote einfließen lassen und anhand der Note noch einmal separat eine Beförderungseignung aussprechen, würde das Verfahren sprichwörtlich „auf den Kopf gestellt“ und es spräche einiges dafür, dass die Beurteilung „passend gemacht“ werde.

Im Volltext führt die Entscheidung aus: „Finanzministerium stellt Beurteilungsverfahren „auf den Kopf“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.12.2016, Az. 13 K 2787/15“ weiterlesen

Die mobile Version verlassen