{"id":6392,"date":"2018-08-01T16:03:38","date_gmt":"2018-08-01T14:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hotstegs-recht.de\/?p=6392"},"modified":"2018-08-06T17:30:42","modified_gmt":"2018-08-06T15:30:42","slug":"kirche-der-staat-neben-dem-staat-interview-mit-123recht-net-v-23-02-2015-2-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hotstegs-recht.de\/?p=6392","title":{"rendered":"Direkte Demokratie durch Volksentscheide, Gespr\u00e4ch mit 123recht.net v. 31.07.2018"},"content":{"rendered":"<p><strong>&#8222;Wenn sich die Bev\u00f6lkerung mehrheitlich positioniert hat, ist das keine beliebige Meinungsumfrage.&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Direkte Demokratie gibt B\u00fcrgern ein Gef\u00fchl, sich an der Gestaltung ihres Landes selbst beteiligen zu k\u00f6nnen. Mit Volksentscheiden, B\u00fcrgerentscheiden und B\u00fcrgerinitiativen soll B\u00fcrgern ein Mitwirken erm\u00f6glicht werden. Welche Voraussetzungen m\u00fcssen daf\u00fcr vorliegen und wie funktioniert ein Volksentscheid in der Praxis? Rechtsanwalt und Fachanwalt f\u00fcr Verwaltungsrecht Robert Hotstegs erkl\u00e4rt im Interview mit 123recht.net die Abl\u00e4ufe.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Herr Hotstegs, was sind Volksentscheide? <!--more--><\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Unter Volksentscheiden versteht man \u00fcblicherweise Entscheidungen, die die Bev\u00f6lkerung anstelle des Parlaments trifft. Das betrifft also vor allem die Ebene der Bundesl\u00e4nder. In den St\u00e4dten und Gemeinden spricht man \u00fcblicherweise von B\u00fcrgerentscheiden. Wenn Wahlen Personenentscheidungen sind, sind Volksentscheide und B\u00fcrgerentscheide Sachentscheidungen.<\/p>\n<p><strong>Volksentscheide gibt es in Deutschland nur auf Landesebene<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Es wird oft mit Verweis auf die Schweiz gesagt, in Deutschland g\u00e4be es keine Volksentscheide, also auch keine direkte Demokratie. Ist das korrekt?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Nicht in dieser Pauschalit\u00e4t. Aber wir haben keine Volksentscheide auf Bundesebene, das stimmt. Dort sind B\u00fcrger nur gefragt, wenn die Grenzen der Bundesl\u00e4nder ver\u00e4ndert werden sollen; also in der Praxis gar nicht. Auf Landesebene gibt es direkte Demokratie durch Volksentscheide, Volksbegehren oder Volksinitiativen. Hier sind die Instrumente aber von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet und auch die Bindungswirkung ist h\u00e4ufig umstritten. Das kann man aktuell am Berliner Volksentscheid zum Flughafen Tegel gut beobachten. Die Landesregierung f\u00fchlt sich an den B\u00fcrgerwillen nicht gebunden.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Was ist der Unterschied zwischen einem Volksentscheid, einer Volksabstimmung und einem Referendum oder sind das alles Synonyme? <\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Ganz h\u00e4ufig sind die Begriffe Volksentscheid und Volksabstimmung gleichzusetzen. So sprechen die meisten Bundesl\u00e4nder etwa von einem Volksentscheid, wenn die Bev\u00f6lkerung zum Beispiel ein Gesetz anstelle des Landtags beschlie\u00dft. Die Landesverfassung von Baden-W\u00fcrttemberg nennt den gleichen Akt Volksabstimmung.<\/p>\n<p>Es gibt aber auch Modelle, die mit Volksabstimmung das gesamte Verfahren bezeichnen. Von der ersten Initiative bis zum endg\u00fcltigen Entscheid.<\/p>\n<p>Als Referendum bezeichnet man in der Regel, wenn der Abstimmung ein Gesetz oder ein Gesetzesentwurf des Parlaments zugrunde liegt. Das Parlament hat also entschieden, das Volk muss aber mitgehen. Ein solches Referendum ist etwa bei Verfassungs\u00e4nderungen in Hessen vorgeschrieben.<\/p>\n<p><strong>Die Initiative eines Volksentscheids geht von den B\u00fcrgern aus<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wie kann man einen Volksentscheid erreichen, wer muss die Initiative dazu \u00fcbernehmen?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Aber man kann grunds\u00e4tzlich sagen, dass eine Gruppe von B\u00fcrgern den ersten Schritt tun und einen Vorschlag f\u00fcr eine Abstimmung erarbeiten kann. Soll also etwa ein Gesetz erlassen werden, m\u00fcssen die B\u00fcrger selbst einen entsprechenden Gesetzestext erarbeiten, diesen Entwurf anzeigen und ggf. auch schon vorab pr\u00fcfen lassen. Die Unterschriftensammlung f\u00fcr die erste Stufe, das so genannte Volksbegehren, l\u00e4uft unterschiedlich ab. Hier gibt es verschiedene Varianten, etwa freie Unterschriftensammlungen auf der Stra\u00dfe ebenso wie Amtseintragungen allein in den Rath\u00e4usern. Gelingt es diese H\u00fcrde zu nehmen, organisiert der Staat am Ende den Volksentscheid. So ist auch sichergestellt, dass alle Abstimmungsberechtigten gleicherma\u00dfen informiert und eingeladen werden &#8211; \u00e4hnlich wie bei einer Wahl.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Aber eben nur in den L\u00e4ndern. Auf Bundesebene gibt es nichts Vergleichbares?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Tats\u00e4chlich fehlen alle notwendigen Regelungen f\u00fcr Volksentscheide auf Bundesebene. Es w\u00e4re aus meiner Sicht endlich an der Zeit, auch dieses Instrument in die Gesetzgebungsverfahren einzubinden. Es geht ja schlie\u00dflich nicht darum, dass zuk\u00fcnftig alle Gesetze vom Volk entschieden werden sollen. Aber warum soll das Volk nicht eigene Impulse f\u00fcr Gesetzesvorhaben geben oder ungew\u00fcnschte Gesetze verhindern k\u00f6nnen? Erfahrungen aus anderen L\u00e4ndern finde ich hierzu grunds\u00e4tzlich sehr ermutigend. Auch die Verfahren in den St\u00e4dten, Gemeinden und Bundesl\u00e4ndern zeigen doch, dass es solche Interessen und Bed\u00fcrfnisse gibt. Die bestehende L\u00fccke auf Bundesebene sollte daher endlich geschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Das gesamte Volk ist zur Mitwirkung aufgerufen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wer darf \u00fcber etwas per Volksentscheid abstimmen?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Das Abstimmungsrecht ist in der Regel an das Wahlrecht gekoppelt. Wer also zur Landtagswahl stimmberechtigt ist, ist es dann auch in einem Volksbegehren oder Volksentscheid. Nicht erforderlich ist ein regionaler oder inhaltlicher Bezug. So k\u00f6nnen nat\u00fcrlich Raucher \u00fcber den Nichtraucherschutz abstimmen, Senioren \u00fcber die Jugendf\u00f6rderung, aber eben auch scheinbar unbeteiligte B\u00fcrger \u00fcber ein Infrastrukturprojekt am anderen Ende des Bundeslandes. Hier gilt wie bei einer Wahl: Das gesamte Volk ist zur Mitwirkung aufgerufen.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Gibt es Grenzen des Volksentscheids oder ist st prinzipiell alles m\u00f6glich?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Es gibt Grenzen unterschiedlicher Intensit\u00e4t. Vor allem gelten auch bei Volksentscheiden die Ewigkeitsgarantien des Grundgesetzes und die dortigen Vorgaben f\u00fcr Landesverfassungen und die L\u00e4nder. Die Abschaffung der Verfassung oder der Demokratie sind also im Ergebnis undenkbar und unzul\u00e4ssig. Der Landesgesetzgeber kann dar\u00fcber hinaus auch weitere Einschr\u00e4nkungen vornehmen, also etwa bestimmte Themengebiete vollst\u00e4ndig oder teilweise vom Volksentscheid ausschlie\u00dfen. Das ist dann eine politische Frage, ob dies sinnvoll ist.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Hier besteht Nachbesserungsbedarf&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wie ist der Ablauf eines Volksentscheids?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Die Parallelen zu einer Wahl sind un\u00fcbersehbar. Die eigentliche Abstimmung kann als Brief- oder Pr\u00e4senzabstimmung durchgef\u00fchrt werden. Wer also bei Wahlen gerne sonntags ins Wahllokahl geht und dort sein Wahlrecht aus\u00fcbt, der muss sich nur an anderen Vokabeln orientieren und so kann er im Rahmen eines Volksentscheides sein Stimmrecht im Abstimmungslokal aus\u00fcben.<\/p>\n<p>Interessanter sind die vor der eigentlichen Abstimmung liegenden Wochen und Monate. Hier gibt es nur in Teilen ausdr\u00fcckliche Regeln. Wer darf also f\u00fcr oder gegen einen Volksentscheid plakatieren? Gibt es Sendeminuten im Radio oder Fernsehen? Derartige Fragen sind in vielen Bundesl\u00e4ndern nicht eindeutig geregelt und die Regelungen zu den Wahlen sind schon begrifflich oft nicht zu \u00fcbertragen, jedenfalls aber nicht eindeutig anwendbar. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wann ist ein Volksentscheid g\u00fcltig, gibt es bspw. eine Mindestanzahl an Stimmen, die erreicht werden m\u00fcssen?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Nehmen wir das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Soll dort mit einem Volksentscheid ein Gesetz beschlossen werden, dann entscheidet die einfache Mehrheit. Sie muss aber mindestens 15 % der Stimmberechtigten entsprechen. (Art. 68 Abs. 3 LVerf NRW) Etwas anderes gilt, wenn die Landesverfassung durch den Volksentscheid ge\u00e4ndert werden soll. Dann muss sich mindestens die H\u00e4lfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligen und zwei Drittel m\u00fcssen der \u00c4nderung zustimmen (Art. 69 Abs. 3 LVerf NRW). Wir haben hier also H\u00fcrden, die sich auch an der Unterscheidung im Gesetzgebungsverfahren des Landtags orientieren, gleichzeitig aber auch ein Quorum, dass es beispielsweise bei Wahlen bekanntlich nicht gibt.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> K\u00f6nnen Volksentscheide auch f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Diese Erkl\u00e4rung soll m\u00f6glichst vermieden werden. Deshalb finden die Pr\u00fcfungen vorab statt. Ob das Thema also zul\u00e4ssig oder unzul\u00e4ssig ist, soll vorher diskutiert werden. Dennoch ist es aber nicht ausgeschlossen, dass auch ein Volksentscheid nachtr\u00e4glich f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt w\u00fcrde. Das muss insbesondere dann m\u00f6glich sein, wenn die Fehler erst im Abstimmungsverfahren selbst entstehen, also wenn etwa ein Abstimmungswahlkampf mit unlauteren oder staatlichen Mitteln gef\u00fchrt wird oder wenn Abstimmungsfehler passieren. Das muss aber am Ende die Ausnahmeentscheidung sein. Sie ist in der Regel vor den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten \u00fcberpr\u00fcfbar.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Muss dann nicht erneut abgestimmt werden?<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Hotstegs: Das ist denkbar, h\u00e4ngt aber nat\u00fcrlich auch von den tats\u00e4chlichen Gegebenheiten ab. Wir kennen im Wahlrecht Fehler, die zwar erwiesen sind, aber nicht als erheblich gelten. Ebenso aber Fehler, die unmittelbar auf das Ergebnis durchschlagen oder durchschlagen k\u00f6nnen und daher eine Neuabstimmung erforderlich machen. Auch hier gilt: Derartige Wiederholungen m\u00fcssen die Ausnahme bleiben. Alle juristischen Diskussionen m\u00fcssen vor einer Abstimmung gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Selbst wenn es aber zur Neuabstimmung k\u00e4me, st\u00fcnde der jeweilige Volksentscheid in guter Gesellschaft dar. Auch Landtage mussten ja bekanntlich schon Gesetze aufheben, \u00e4ndern oder nach Urteilen der Verfassungsgerichte neu beschlie\u00dfen. Und auch im Land der direkten Demokratie, in der Schweiz, ist beispielsweise die kommunale Neugliederung des Kantons Glarus in gleich mehreren Landsgemeindeversammlungen direktdemokratisch abgestimmt worden, weil es Bedenken gegen\u00fcber den ersten Entscheidungen gab.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Das d\u00fcrfen sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger meiner Meinung nach auf Dauer nicht gefallen lassen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Welche Folgen hat ein Volksentscheid? Ist das Beschlossene sofort verbindlich?<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Der Regelfall ist die Gesetzeskraft. Der Volksentscheid tritt also an die Stelle einer Entscheidung des jeweiligen Landtags. Und hier beginnt in vielen Bundesl\u00e4ndern dann die politische Diskussion: Darf ein Parlament anschlie\u00dfend kl\u00fcger sein als die Bev\u00f6lkerung? Kann ein neues Gesetz den Volksentscheid aufheben oder modifizieren? Oder was ist etwa, wenn ein Volksentscheid vielleicht aus tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden undurchf\u00fchrbar ist? Hamburg und Berlin kennen derartige Musterverfahren, in denen die repr\u00e4sentative Demokratie versucht hat, Volksentscheide wieder aufzuheben oder zu unterlaufen. Das d\u00fcrfen sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger meiner Meinung nach auf Dauer nicht gefallen lassen. Ein Volksentscheid muss nicht f\u00fcr immer und ewig in Stein gemei\u00dfelt sein. Er kann auch &#8211; z.B. durch neuen Volksentscheid &#8211; abge\u00e4ndert werden. Aber wenn sich die Bev\u00f6lkerung mehrheitlich positioniert hat, ist das keine beliebige Meinungsumfrage. Dann ist das gelebte Demokratie und muss entsprechend ernst genommen werden.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Herr Hotstegs, vielen Dank f\u00fcr das informative Gespr\u00e4ch. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Wenn sich die Bev\u00f6lkerung mehrheitlich positioniert hat, ist das keine beliebige Meinungsumfrage.&#8220; Direkte Demokratie gibt B\u00fcrgern ein Gef\u00fchl, sich an der Gestaltung ihres Landes selbst beteiligen zu k\u00f6nnen. Mit Volksentscheiden, B\u00fcrgerentscheiden und B\u00fcrgerinitiativen soll B\u00fcrgern ein Mitwirken erm\u00f6glicht werden. Welche Voraussetzungen m\u00fcssen daf\u00fcr vorliegen und wie funktioniert ein Volksentscheid in der Praxis? 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