{"id":4438,"date":"2016-03-15T18:17:28","date_gmt":"2016-03-15T17:17:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hotstegs-recht.de\/?p=4438"},"modified":"2016-03-17T11:07:36","modified_gmt":"2016-03-17T10:07:36","slug":"parteiverbotsverfahren-und-die-ueberwachung-einer-partei-durch-den-verfassungsschutz-interview-mit-123recht-net-v-15-03-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hotstegs-recht.de\/?p=4438","title":{"rendered":"Parteiverbotsverfahren und die \u00dcberwachung einer Partei durch den Verfassungsschutz, Interview mit 123recht.net v. 15.03.2016"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das zweite NPD-Verbotsverfahren hat begonnen &#8211; wie stehen die Chancen?<\/strong><\/p>\n<p>Das erste NPD-Verbotsverfahren war kl\u00e4glich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Derzeit l\u00e4uft der zweite Versuch, die Partei zu verbieten. 123recht.net im Interview mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs \u00fcber Anforderungen und Voraussetzungen eines Verbots, Sinn und Zweck, \u00dcberwachungen einer Partei und die AfD.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Notbremse der Demokratie&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Herr Hotstegs, Parteiverbotsverfahren sind sehr selten. Warum gibt es diese M\u00f6glichkeit \u00fcberhaupt?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Das Verbotsverfahren ist sozusagen die Notbremse der Demokratie. Das Grundgesetz w\u00fcnscht sich ja aktive B\u00fcrger und aktive Parteien. Die Parteien sollen an der Politik mitwirken. Das bedeutet auch, dass grunds\u00e4tzlich ein breites Spektrum gew\u00fcnscht ist. Kritische Parteien geh\u00f6ren also zum System dazu. Nur wer die Grenzen der Demokratie verl\u00e4sst, soll durch die Notbremse &#8211; wenn nichts mehr hilft &#8211; gestoppt werden.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Welche Voraussetzungen m\u00fcssen f\u00fcr diese Notbremse vorliegen?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Kritik alleine gen\u00fcgt nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat schon fr\u00fch festgestellt, dass es eine aktiv-k\u00e4mpferische Grundhaltung braucht, die auf die Beseitigung des Grundgesetzes ausgerichtet ist. Das Gericht fragt also: Handelt es sich um eine Partei? Schon hieran scheiterten Verfahren. Wenn es um eine Partei geht: Bek\u00e4mpft sie aggressiv-k\u00e4mpferisch das Grundgesetz und m\u00f6chte unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen? Wenn beide Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann ein Verbot verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wie l\u00e4uft das formell? Bedarf es eines Antrags?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Ein Verbot geht nicht von Amts wegen. Sondern hier m\u00fcssen bei bundesweiten Parteien Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellen.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Kein Verfahren einer Partei gegen eine andere&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Andere Parteien k\u00f6nnen also nicht einfach einen Antrag stellen?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Im Kern gibt es nur drei Antragsberechtigte: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Nat\u00fcrlich sind dort auch Fraktionen t\u00e4tig und Parteien stellen Mitglieder der Regierung. Aber im Kern ist das Verbotsverfahren nicht als Verfahren einer Partei gegen eine andere ausgerichtet.<br \/>\nNur bei Parteien, die ausschlie\u00dflich auf Landesebene t\u00e4tig sind, kommen auch die Landesregierungen als m\u00f6gliche Antragsteller hinzu. Fehlt ein solcher Antrag, gibt es kein Verbotsverfahren. Das hei\u00dft auch, dass etwa Strafermittlungen alleine oder beh\u00f6rdliche \u00dcberwachungen nicht zu einem Verbotsverfahren f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Angenommen, das Bundesverfassungsgericht stimmt zu: Kann ein Verbot zeitlich begrenzt sein oder wieder zur\u00fcckgenommen werden?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Das ist nicht vorgesehen. Und es entspricht auch nicht der Logik des Grundgesetzes. Denn wenn ein Verbot nur dann erfolgt, wenn eine Partei aggressiv unsere Demokratie bek\u00e4mpft, dann ist diese Ausrichtung im Kern der Partei angelegt. Das ist kein Ph\u00e4nomen, das nach zwei Jahren vor\u00fcber w\u00e4re. Also w\u00e4re die Partei dann erneut zu verbieten. Daher bedeutet ein Verbot sozusagen ein &#8222;Verbot f\u00fcr immer&#8220;. Wer sich inhaltlich ver\u00e4ndert und wieder auf dem Boden des Grundgesetzes steht, kann ja jederzeit eine neue Partei gr\u00fcnden oder einer bestehenden Partei beitreten.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Verhandeln wir eigentlich sozusagen \u00fcber die &#8222;echte&#8220; NPD oder handelt es sich um eine vom Staat gesteuerte Partei?&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Ein Verbotsverfahren gegen die NPD ist zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht anh\u00e4ngig, zum zweiten Mal. Woran scheiterte der erste Versuch?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Das Problem im ersten Anlauf waren die vielen V-Leute. Also Ermittlungspersonen und solche, die vom Verfassungsschutz unterst\u00fctzt wurden, um Informationen aus der NPD heraus zu liefern. Sie sa\u00dfen zeitgleich in F\u00fchrungs\u00e4mtern &#8211; auch w\u00e4hrend des Verbotsverfahrens. Daher musste sich das Bundesverfassungsgericht fragen: Verhandeln wir eigentlich sozusagen \u00fcber die &#8222;echte&#8220; NPD oder handelt es sich um eine vom Staat gesteuerte Partei. Die fehlende Staatsferne war schlie\u00dflich ein so wesentliches Verfahrenshindernis, dass das Verfahren eingestellt wurde.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Kann das auch jetzt wieder ein Problem sein?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Ob dieses Problem nun beseitigt ist, wird sich in den n\u00e4chsten Wochen zeigen. Denn der Auftakt des neuen NPD-Verbotsverfahrens widmete sich bislang genau dieser Kernfrage: Sind alle V-Leute &#8222;abgeschaltet&#8220; und handelt es sich also um ein Verfahren \u00fcber eine staatsferne Partei?<br \/>\nDaf\u00fcr spricht vieles, der Bundesrat wusste, dass er dieser H\u00fcrde gr\u00f6\u00dfte Aufmerksamkeit schenken musste. Als Antragsteller hat er allein hierzu aktenordnerweise vorgetragen.<\/p>\n<p><strong>&#8222;NPD nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wie sch\u00e4tzen Sie die Chancen f\u00fcr ein Verbot der NPD ein?<br \/>\nRechtsanwalt Hotstegs: Das ist momentan noch schwer zu sagen, weil man hierzu die Unterlagen des Prozesses auswerten m\u00fcsste. Den bisherigen Verlautbarungen nach spricht vieles daf\u00fcr, dass zumindest die V-Leute-Problematik beseitigt ist. Daran, dass die NPD unseren Staat aggressiv bek\u00e4mpft und nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht, habe ich im zweiten Schritt keinen Zweifel.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Ist ein Verbot nicht eher ein zahnloser Papiertiger? Was sollte z.B. die NPD hindern, im Falle eines Verbots einfach eine neue Partei zu gr\u00fcnden?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Das Parteiverbot beinhaltet auch immer das Verbot, Nachfolgeorganisationen zu gr\u00fcnden. So regelt es <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BVerfGG\/46.html\" title=\"&sect; 46 BVerfGG\">\u00a7 46 Abs. 3 BVerfGG<\/a>. Daher sind bei der Gr\u00fcndung von Nachfolgeorganisationen, egal ob es Parteien oder Vereine sind, keine vollst\u00e4ndigen Verbotsverfahren notwendig. Die Aufl\u00f6sung der verbotenen Ersatzorganisationen kann dann das jeweilige Innenministerium vornehmen und durchsetzen.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Es gibt viele Zitate von f\u00fchrenden AfD-Mitgliedern und -Vertretern die nahelegen, dass diese Partei an einem friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker nicht interessiert ist&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Diesen Sonntag waren Landtagswahlen in drei L\u00e4ndern, die AfD schnitt dabei sehr erfolgreich ab. Immer wieder wurde gefordert, die AfD vom Verfassungsschutz \u00fcberwachen zu lassen. Was sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine \u00dcberwachung? Liegen diese bei der AfD vor?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es unter anderem, Informationen \u00fcber Bestrebungen zu sammeln, die gegen die V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung gerichtet sind, gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gibt viele Zitate von f\u00fchrenden AfD-Mitgliedern und -Vertretern die nahelegen, dass diese Partei an einem friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker nicht interessiert ist und sicherlich auch einen Teil der Partei, der sich von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits gedanklich verabschiedet hat. Insofern gibt es sicherlich auch weiterhin Bestrebungen, die AfD zu \u00fcberwachen.<br \/>\nWir d\u00fcrfen aber nicht \u00fcbersehen, dass die AfD seit den j\u00fcngsten Landtagswahlen aber auch einen W\u00e4hlerauftrag hat. Nicht von allen W\u00e4hlern, aber von einer deutlichen Zahl von W\u00e4hlern. Wenn knapp 25% die Partei in Sachsen-Anhalt gew\u00e4hlt haben, dann ist die \u00dcberwachung einer Partei, die ein Viertel der Wahlb\u00fcrger repr\u00e4sentiert, eine merkw\u00fcrdige Reaktion.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Warum kommt eine Partei\u00fcberwachung so gut wie nie vor?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Das hat vor allem mit der Eingangsfrage zu tun: Unser Staat ist gerade so aufgebaut worden, dass Parteienvielfalt, und -diskussion gew\u00fcnscht ist. Nehmen die Parteien daher direkte Verfassungsrechte wahr, muss man mit polizeilichen Mitteln sehr zur\u00fcckhaltend sein.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Wie erfolgt eine \u00dcberwachung in der Praxis?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Aus Verfassungsschutzberichten wissen wir, dass hier vor allem eine Vielzahl \u00f6ffentlicher Quellen ausgewertet wird. Homepages, Zeitungsberichte, Redemanuskripte, Tagungsbeitr\u00e4ge, Teilnehmerlisten von Veranstaltungen, Facebook-Seiten, Interviews und vieles mehr. Erst weit danach kommen andere Methoden bis hin zum Einsatz von V-Leuten wie bei der NPD.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Gibt es Alternativen zu einer \u00dcberwachung?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Ja, immer: die politische Auseinandersetzung. Wir konnten in den Landtagswahlk\u00e4mpfen ja beobachten, das hierauf viele nicht inhaltlich vorbereitet waren. Das muss sich \u00e4ndern. Und dann ist eine aktive inhaltliche Auseinandersetzung immer produktiver, als eine passive \u00dcberwachung.<\/p>\n<p><strong>&#8222;B\u00fcrgerbeteiligungsverfahren bis hin zu direkten Demokratie k\u00f6nnen viele Br\u00fccken bauen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Also Rechtsextremen mit Argumenten entgegentreten?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Ja, das ist nicht nur besser, sondern vor allen Dingen immer zwingend erforderlich. Denn ein Verbotsverfahren richtet sich doch allein gegen die Organisationsstruktur. Eine \u00dcberwachung stellt zun\u00e4chst eine Beobachtung dar. Wenn wir aber Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit inhaltlich begegnen wollen, dann ist das eine Frage der politischen Auseinandersetzung und vor allem auch der politischen Bildung. Hier sind alle gemeinsam gefragt: Vereine, Verb\u00e4nde, Schulen und Ausbildungsbetriebe, Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen, Familien und Freundeskreise. Sie alle k\u00f6nnen aber tatkr\u00e4ftig unterst\u00fctzt werden durch politische Information wie sie zum Beispiel die Landeszentralen und die Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>\nAuch gibt es nat\u00fcrlich Mechanismen, um in der klassischen Politik mehr Menschen zu beteiligen. B\u00fcrgerbeteiligungsverfahren bis hin zu direkten Demokratie k\u00f6nnen hier viele Br\u00fccken bauen. Leider wei\u00df ich aber aus der Praxis sowohl der politischen Bildung wie auch aus der direkten Demokratie, dass in der ersten Rubrik h\u00e4ufig das Geld, in der zweiten auch h\u00e4ufig der langanhaltende Wille fehlt. Hier sind dicke Bretter zu bohren. Die lohnen sich aber, wenn wir Rechtsextremismus ernsthaft entgegentreten wollen.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Ihre Kanzlei ber\u00e4t und vertritt Parteien und Fraktionen und ist zugleich im Bereich der direkten Demokratie t\u00e4tig. Sind Verbotsfragen, \u00dcberwachung und Extremismus also Standardthemen in Ihrer anwaltlichen Arbeit?<br \/>\n<strong>Rechtsanwalt Hotstegs:<\/strong> Zum Gl\u00fcck nicht. Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung vor allem von Oppositionsfraktionen, -gruppen und -abgeordneten. Hier stehen aber vor allem allt\u00e4gliche Fragen im Mittelpunkt: Informationsrechte, Antragsrechte, Abstimmungsverfahren und \u00e4hnliches.<br \/>\nDas klingt zun\u00e4chst trocken und dr\u00f6ge, ist f\u00fcr uns aber der allt\u00e4gliche Beweis, dass man in der Demokratie streiten kann und muss. Das gilt auch f\u00fcr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene, auf Landes- oder Europaebene. Hier kann der B\u00fcrger direkt in die Politik einwirken und neue Projekte ansto\u00dfen oder Fehlentscheidungen versuchen zu korrigieren.<br \/>\nDaf\u00fcr haben wir Wege und notfalls auch Gerichte. Es braucht daf\u00fcr keine extremen Parteien au\u00dferhalb des Grundgesetzes.<\/p>\n<p><strong>123recht.net:<\/strong> Herr Hotstegs, vielen Dank!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das zweite NPD-Verbotsverfahren hat begonnen &#8211; wie stehen die Chancen? Das erste NPD-Verbotsverfahren war kl\u00e4glich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. 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