zur Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 21.08.2014, Az. 13 K 3185/13

Die Zahl der Widerspruchsverfahren nimmt ab. Aber im Beamtenrecht sind insbesondere Bundesbeamte gehalten Widerspruch einzulegen (§ 126 BBG). Dies gilt etwa auch bei dienstlichen Beurteilungen. Im konkreten Fall hat nun der Widerspruch gegen eine Beurteilung der Bundesagentur für Arbeit Erfolg gehabt und die Beurteilung wurde aufgehoben. Dennoch hat die Behörde die Erstattung der Anwaltskosten verweigert. Zu Unrecht, wie nun das Verwaltungsgericht Arnsberg nach einem erneuten Widerspruch (gegen die Kostenentscheidung) und entsprechender Klage festgestellt hat.

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Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit deutlichen Worten einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit dem die Bundeszollverwaltung einem freigestellten Personalratsmitglied die Einbeziehung in das Leistungsprämien-System verwehren wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und bestätigt das Ergebnis der ersten Instanz: freigestellte Personalratsmitglieder dürfen auch hinsichtlich von Leistungsprämien nicht benachteiligt werden.

Für die Details finden Sie die Entscheidung hier im Volltext: „Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12“ weiterlesen

dienstliche Beurteilungen der Finanzverwaltung nach BuBR 2011 sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12

Wie bereits in einer Vorabmeldung dargestellt, hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 17.01.2014 grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW geäußert. Die Zweifel sind derart gravierend, dass davon auszugehen ist, dass alle derzeitigen dienstlichen Beurteilungen und auch alle hierauf begründeten Personalentscheidungen (z.B. Beförderungen) rechtswidrig sind. Betroffenen Beamten ist daher zu raten, Rechtsmittel zu prüfen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12

Das Verwaltungsgericht Köln hat grundsätzliche Bedenken gegen das Beurteilungssystem der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen erhoben und der Klage eines Beamten gegen seine dienstliche Beurteilung über die Jahre 2009 bis 2011 stattgegeben. Hauptkritikpunkt der Kammer in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag war der Umstand, dass der Beurteiler des Beamten (hier: der Vorsteher des Finanzamtes) an eine Entscheidung der sogenannten Gremiumsbesprechung auf Ebene der Oberfinanzdirektion „gebunden“ sein sollte. Eine derartige Bindung sehe das Beamtenrecht nicht vor. Der Beurteiler müsse weisungsfrei beurteilen können. Zwar wäre es denkbar, dass auch ein zweiter Beurteiler tätig werde (hier also evtl. die Gremiumsbesprechung?), diese müsste dann allerdings auch Kenntnisse über die Tätigkeit des Beamten haben und dürfe nicht die Beurteilung des Vorstehers ersetzen.

Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verurteilt, die Beurteilung aufzuheben und den Kläger neu dienstlich zu beurteilen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Beurteilungen in der Finanzverwaltung, weil die Frage der „Bindungswirkung“ in allen Verfahren aufgeworfen werden muss. Es wird erwartet, dass das Land Nordrhein-Westfalen daher gegen das Urteil vorgehen und das Oberverwaltungsgericht anrufen wird. „Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12“ weiterlesen

Beurteilungssystem Zoll weiter auf dem Prüfstand, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 07.01.2014, Az. 1 A 992/12

Nachdem zunächst 2012 das Verwaltungsgericht Darmstadt und dann 2013 das Verwaltungsgericht Hamburg das Beurteilungssystem des Zolls kritisch geprüft und für rechtswidrig befunden haben, hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem gestrigen Beschluss einem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben.

Das Berufungsverfahren soll nun einerseits die Beurteilungen auf gebündelten Dienstposten „durch Ankreuzen“ und andererseits eine formale Frage besonderer Art klären, nämlich ob die erste Instanz zu recht Akteneinsicht in einzelne Seiten der Verwaltungsakte (hier: eine Liste der Vergleichsgruppe) verwehren durfte. „Beurteilungssystem Zoll weiter auf dem Prüfstand, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 07.01.2014, Az. 1 A 992/12“ weiterlesen

das Kriterium Führungsförderungseignung (FFE) in der Finanzverwaltung NRW fließt rechtswidrig in Beurteilungen ein, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 04.11.2013, Az. 19 K 2563/13

In einer ausführlichen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln eine dienstliche Beurteilung der Finanzverwaltung NRW aufgehoben. Hauptkritikpunkt ist der Ansatz, dass das Kriterium der Führungsförderungseignung (FFE) in rechtswidriger Form Eingang in Beurteilungen findet. Nach den Feststellungen des Gerichts wird das Kriterium nämlich nicht vom Vorsteher eines Finanzamtes als Beurteiler vergeben, sondern durch den Präsidenten der Oberfinanzdirektion. Daher teilt der Beurteiler das Kriterium quasi nur noch „nachrichtlich“ mit. Dies ergibt sich aber nicht aus der Beurteilung selbst. Damit ist das Kriterium nicht plausibel und beruht nicht auf Erkenntnissen des Beurteilers. Hiervon dürfte eine Vielzahl von Beurteilungen betroffen sein. Diese sind ggf. mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anzufechten und durch die Gerichte entsprechend aufzuheben. Sodann ist die Finanzverwaltung verpflichtet, eine neue rechtmäßige Beurteilung zu erstellen. „das Kriterium Führungsförderungseignung (FFE) in der Finanzverwaltung NRW fließt rechtswidrig in Beurteilungen ein, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 04.11.2013, Az. 19 K 2563/13“ weiterlesen

neue Beurteilung bei altem Eignungsfeststellungverfahren notwendig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.10.2013, Az. 2 L 1368/13

Im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens (Eilverfahrens) um die Stelle eines Gesamtschuldirektors / einer Gesamtschuldirektorin hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an die dienstlichen Beurteilungen der Beamten zu stellen sind und welche Formalia im Verfahren einzuhalten sind. Im Ergebnis musste daher die Stellenbesetzung mit dem „Wunschkandidaten“ der Behörde gestoppt werden. Die Bezirksregierung hat nun neu über die Stellenbesetzung zu entscheiden. „neue Beurteilung bei altem Eignungsfeststellungverfahren notwendig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.10.2013, Az. 2 L 1368/13“ weiterlesen

weitere Grundsatzkritik an Zoll-Beurteilungen, Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 26.02.2013, Az. 8 K 1969/11

Im Ergebnis erfreulich deutlich und klar hat sich nun das Verwaltungsgericht Hamburg der Grundsatzkritik an den dienstlichen Beurteilungen im Zoll angeschlossen, wie sie auch schon 2012 das Verwaltungsgericht Darmstadt geäußert hat (siehe Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig).

Das Gericht urteilte im Wesentlichen:

1. Die Bündelung der Dienstposten im Zoll führt dazu, dass die Beurteilungen nicht mehr innerhalb der Vergleichsgruppe vergleichbar sind und damit ihren Zweck nicht erfüllen können. „weitere Grundsatzkritik an Zoll-Beurteilungen, Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 26.02.2013, Az. 8 K 1969/11“ weiterlesen

OVG stoppt Beförderungsrunde für Telekom-Beamte, OVG NRW v. 15.03.2013, Az. 1 B 133/13

Die anstehende Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Dies hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 15. März 2013 in einem Musterverfahren entschieden und die vorausgehende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Bei der Deutschen Telekom AG sind nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor etwa 20 Jahren noch mehrere Tausend Beamte beschäftigt, von denen nunmehr bundesweit etwa 2.700 befördert werden sollten. Diese Beförderungsrunde hat das Oberverwaltungsgericht gestoppt. „OVG stoppt Beförderungsrunde für Telekom-Beamte, OVG NRW v. 15.03.2013, Az. 1 B 133/13“ weiterlesen

Anlassbeurteilung darf vorangegangene Regelbeurteilung nur fortentwickeln, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 30.11.2012, Az. 2 VR 5/12

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die rechtlichen Anforderungen für Anlassbeurteilungen präzisiert.

Der Antragsteller, ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens mit zahlreichen weiteren Beamten seiner Besoldungsgruppe in einer Beförderungsrangliste eingereiht, die primär nach dem Ergebnis der jeweiligen letzten dienstlichen Beurteilung erfolgte. Diese Beurteilungen waren Anlassbeurteilungen, die mit Blick auf die zwischen zwei Regelbeurteilungsterminen beabsichtigte Beförderungsrunde erstellt worden waren und in denen deutlich mehr Noten im Spitzenbereich vergeben wurden als bei den vorherigen Regelbeurteilungen. „Anlassbeurteilung darf vorangegangene Regelbeurteilung nur fortentwickeln, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 30.11.2012, Az. 2 VR 5/12“ weiterlesen