Schweigepflichtentbindungen im Beamtenrecht

-zugleich zum Problem des Datenschutzes bei amtsärztlichen Untersuchungen-

Es gibt im Beamtenrecht zahlreiche Konstellationen, in denen eine Beamtin/ein Beamter, entweder vom Gesundheitsamt (oder, bei bestimmten Behörden) von Betriebsärzten untersucht wird. Anlass kann etwa ein Antrag der/des Betroffenen sein, wegen Erkrankung vorzeitig in den Ruhestand treten zu können. In einigen Fällen wird eine solche Dienstfähigkeitsuntersuchung auch vom Dienstvorgesetzten veranlasst, z.T. sogar gegen den Willen der Betroffenen. Amtsärztliche Untersuchungen können aber auch dann eine Rolle spielen, wenn es z.B. um eine Verringerung der Arbeitszeit, eine Teildienstfähigkeit oder aber (bei bestimmten Behörden, z.B. den Justizbehörden) um eine Befreiung von Vertretungstätigkeiten nach Feststellung der Schwerbehinderung geht. Auch bei der Anzeige von Dienstunfällen sind vielfach amtsärztliche Stellungnahmen oder Gutachten nötig. Schließlich sind auch amtsärztliche Gutachten in Disziplinarverfahren möglich, wenn es um die Schuld(un)fähigkeit i.S. der §§ 20, 21 StGB geht. Daneben gibt es natürlich die reguläre amtsärztliche Untersuchung bei der Einstellung, wenn die gesundheitliche Tauglichkeit überprüft wird. Es gibt also vielfältige Situationen, in denen eine amtsärztliche Begutachtung einer Beamtin/eines Beamten erforderlich sind. „Schweigepflichtentbindungen im Beamtenrecht“ weiterlesen

Anforderungen an die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.04.2012, Az. 2 C 17.10

Die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit eines Beamten hat gravierende Auswirkungen für Beamte und Dienstherren. Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, ist der Beamte zwingend in den Ruhestand zu versetzen. Zuvor muss allerdings eine amtsärztliche oder bei Polizisten polizeiärztliche Untersuchung stattfinden. Die Anforderungen an die Aufforderung zu dieser Untersuchung hat das Bundesverwaltungsgericht nun noch einmal deutlich herausgearbeitet. „Anforderungen an die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.04.2012, Az. 2 C 17.10“ weiterlesen