Das “Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW” hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, findet hier alle Rechtsvorschriften zum Rechtsreferendariat in NRW. Nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern alle Rechtsquellen bis “hinab” zu Richtlinien, Verordnungen und Merkblättern. „Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften“ weiterlesen
Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden
Sachverhalt: Im Rahmen einer anstehenden Beförderung hatte der betroffene, kurz vor dem 58. Geburtstag stehende Polizeibeamte gegenüber Vorgesetzten „nebenbei“ erwähnt, dass er früher Wechselschichtbeamter gewesen sei. Daraufhin wurde er durch seine Behörde von der Beförderungsliste genommen und ihn wurde mitgeteilt, dass seine Lebensarbeitszeit auf 60 Jahre verkürzt wird. (OVG NRW, Beschluss vom 23.06.2008, Az. 6 B 466/08) „Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden“ weiterlesen
Beschluss Oberverwaltungsgericht NRW, 23.06.2008, Az. 6 B 466/08
Tenor:
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
„Beschluss Oberverwaltungsgericht NRW, 23.06.2008, Az. 6 B 466/08“ weiterlesen
Urteil Bundesverwaltungsgericht, 22.06.2006, Az. 2 C 26.05
Sachverhalt:
Der Kläger ist Beamter. Er leistete Dienst als Verkäufer in einem T-Punkt Betrieb. Da sich der Personalbedarf in diesem Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG verringerte, wurde der Kläger in einem sog. Clearingverfahren zusammen mit anderen Beamten ausgewählt und zur Personalservice-Agentur versetzt. Deren tarifvertraglich festgelegte Aufgabe besteht darin, das ihr zugewiesene Personal auf dauerhafte Arbeitsplätze im Telekomkonzern zu vermitteln. Bis zur Weitervermittlung sollen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und die der Agentur zugewiesenen Beamten für vorübergehende Aufgaben eingesetzt werden. Der Kläger klagte gegen seine Versetzung. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht. Im Verfahren der Sprungrevision war zu klären, ob die Versetzung des Klägers zu der Personalservice-Agentur auf gesetzlicher Grundlage erfolgt ist und ob seine Verwendung bei der Agentur seinem Anspruch als Beamter gerecht wird, amtsangemessen beschäftigt zu werden.
„Urteil Bundesverwaltungsgericht, 22.06.2006, Az. 2 C 26.05“ weiterlesen