Selten ergeben sich Schnittmengen zwischen dem von uns bearbeiteten Beamtenrecht und dem Recht der direkten Demokratie (Bürgerbegehren/Bürgerentscheid). Eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt aber, dass Schulschließungsmaßnahmen, die häufig von Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren behandelt werden, auch eine personalvertretungsrechtliche Komponente haben. „Personalräte sind über Schulschließungen frühzeitig zu informieren, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.07.2014, Az. 20 B 490/14.PVL“ weiterlesen
Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht
Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht, 20.11.2014, Düsseldorf
Bereits vor 10 Jahren gaben etwa 65 Prozent der frühpensionierten Lehrer ihren Dienst wegen einer psychischen Erkrankung auf. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird die Hälfte der Beamten wegen psychischer Erkrankungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Zahlen sind dramatisch. Um angemessen mit diesen Beamten umgehen zu können, ist medizinisches Grundwissen ebenso unerlässlich wie das Wissen um die spezifische Bedeutung psychischer Erkrankungen im Beamten und Disziplinarrecht.
Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) hat für seine interdisziplinäre Fachtagung zwei namhafte Experten gewinnen können, die sich der Thematik aus fachmedizinischer und aus juristischer Perspektive annehmen. „Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht“ weiterlesen
Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit deutlichen Worten einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit dem die Bundeszollverwaltung einem freigestellten Personalratsmitglied die Einbeziehung in das Leistungsprämien-System verwehren wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und bestätigt das Ergebnis der ersten Instanz: freigestellte Personalratsmitglieder dürfen auch hinsichtlich von Leistungsprämien nicht benachteiligt werden.
Für die Details finden Sie die Entscheidung hier im Volltext: „Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12“ weiterlesen
Personalien | Unternehmen & Verband, NJW-aktuell 45/2013, 42
Die Bundesvereinigung Öffentliches Recht e.V. hat den Vorstand im Oktober um zwei Mitglieder erweitert. Neu gewählt wurden auf der Mitgliederversammlung in Berlin die Fachanwälte für Verwaltungsrecht Christian Paschen, Berlin, und Robert Hotstegs, Düsseldorf.
Deckelung der Aufwandsentschädigung für Personalräte rechtsunwirksam, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 6 P 2/13
Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Norm des § 1 S. 2 AufwDeckV NRW rechtsunwirksam ist. Hierdurch erhalten Personalräte nun – je nach Sachlage auch rückwirkend – höhere Aufwandsentschädigungen. Es ist nämlich grundsätzlich die gesetzliche Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2, 1. Halbsatz zugrunde zu legen und auf die Regelbeschäftigten abzustellen. „Deckelung der Aufwandsentschädigung für Personalräte rechtsunwirksam, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 6 P 2/13“ weiterlesen
Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 14.08.2013, Az. 6 P 8/12
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Personalrat eines Universitätsklinikums nicht zur Mitbestimmung berechtigt ist, wenn Strafgefangene dort eine Arbeit aufnehmen, die ihnen von der Anstaltsleitung zugewiesen wurde.
Das Universitätsklinikum Düsseldorf beschäftigt aufgrund eines Vertrages mit einer Justizvollzugsanstalt Strafgefangene mit Hilfsarbeiten im Bereich der Gartenpflege und der Logistik. Der Personalrat des Klinikums sieht in der Aufnahme der Tätigkeit durch die Gefangenen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die Vorinstanzen sind dieser Auffassung nicht gefolgt. „Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 14.08.2013, Az. 6 P 8/12“ weiterlesen
ändern sich die Anforderungen an Tagesordnungen von Personalräten?, Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13
Das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern ist in weiten Teilen dem arbeitsrechtlichen Betriebsverfassungsrecht ähnlich. Teilweise übernehmen bei privatisierten Unternehmen (Bahn, Post, Telekom, Postbank) auch Betriebsräte die Aufgabe der Personalräte. Auch die prozessualen Vorschriften verweisen aufeinander.
Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass arbeitsrechtliche Entscheidungen und Verfahren auch für das Beamtenrecht erhebliche Auswirkungen haben können.
Mit Neugier verfolgen wir daher ein Verfahren, das derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist. Dort wirft der 1. Senat die Frage auf, ob Betriebsratsbeschlüsse auch gültig sein können, wenn der Punkt nicht in der Tagesordnung aufgeführt war. „ändern sich die Anforderungen an Tagesordnungen von Personalräten?, Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13“ weiterlesen
Reisekosten zum Personalratsbüro für freigestellte Personalratsmitglieder, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 28.11.2012, Az. 6 P 3.12
Leitsätze des Gerichts:
1. Freigestellten Personalratsmitgliedern steht für die Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des bisherigen Dienstortes Trennungsgeld zu.
2. Auf diese Leistungen sind die Regelungen zum Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des Einzugsgebietes („30-km-Zone“) und die Ausschlussfrist in § 9 Abs. 1 Satz 1 TGV nicht anzuwenden.
staatliche Verwaltungsgerichte müssen über katholisches Mitarbeitervertretungsrecht entscheiden, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 K 553/11.WI
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 27.10.2011 entschieden, dass ein nichtkirchlicher Seminaranbieter einen Anspruch auf sachliche Entscheidung über die Geeignetheit einer von ihm für Bistumsmitarbeiter angebotenen Fortbildungsveranstaltung gegenüber dem Bistum Limburg hat. „staatliche Verwaltungsgerichte müssen über katholisches Mitarbeitervertretungsrecht entscheiden, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 K 553/11.WI“ weiterlesen
Das Verbot von Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 für Beschäftigte der Stadt Stuttgart durch den früheren Verwaltungsbürgermeister Murawski verletzt das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrates der Stadt, Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 08.11.2011
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat festgestellt, dass Dr. Wolfgang Schuster als Dienststellenleiter durch den Erlass eines Rundschreibens vom 29.09.2010 (von Bürgermeister Murawski) das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart nach dem Landespersonalvertretungsgesetz verletzt hat.
Maßnahmen, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig sind, dürfen vom Dienststellenleiter nur vollzogen werden, nachdem die zuständige Personalvertretung zugestimmt hat. Das Verbot von Buttons pro und contra Stuttgart 21 stellt eine solche mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar. Denn es trifft Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten im Sinne von § 79 Abs. 1 Nr. 12 des Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Der Dienststellenleiter kann sich nicht mit Erfolg darauf be-rufen, nur auf die Rechtslage hingewiesen und von daher keine mitbestimmungsfähige Entscheidung getroffen zu haben. Denn jedenfalls hinsichtlich der bei der Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigten Arbeitnehmer, die von dem Verbot ebenfalls betroffen sind, gibt es keine einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes- bzw. Tarifrechts, denen ein solches Verbot entnommen werden kann. Spricht der Dienststellenleiter gleichwohl ein solches Verbot aus, stellt dieses eine eigenständige und damit mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar und nicht lediglich einen Hinweis auf die Rechtslage. Das Verbot hätte deshalb erst nach Befassung und Zustimmung des Gesamtpersonalrats erlassen werden dürfen. Da der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsverfahren nicht durchgeführt hat, hat er die Rechte der Personalvertretung verletzt.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung einzulegen ist.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.11.2011
Az.: PL 22 K 4873/10
(C) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.11.2011