Neuer Streit um Direkci-Ausbruch, Rheinische Post vom 03.12.2009

VON SEBASTIAN PETERS

Krefeld (RP) Nach der spektakulären Flucht von zwei Gefängnis-Insassen aus der JVA Aachen werden Erinnerungen an die Flucht eines Gefangenen der Krefelder Justizvollzugsanstalt wach. Auch zwei Jahre nach der Flucht von Rahim Direkci aus der Justizvollzugsanstalt Nordstraße ist das Disziplinarverfahren gegen einen JVA-Beamten nicht abgeschlossen. Seine Anwälte mutmaßen, dass die JVA-Leitung einen Sündenbock sucht. „Neuer Streit um Direkci-Ausbruch, Rheinische Post vom 03.12.2009“ weiterlesen

Evangelische Kirche beschließt umfassende Reformen im Beamten- und Verwaltungsrecht

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat Ende Oktober umfassende Änderungen des kirchlichen Beamten- und Verwaltungsrechts beschlossen. So wurden zahlreiche Entwicklungen des staatlichen Rechts nun auch auf die knapp 22.000 evangelischen Kirchenbeamten erstreckt. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anhebung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand auf 67 Jahre, die Schaffung eines vollständig neuen Disziplinargesetzes (DG.EKD), sowie ein neues Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz (VVZG-EKD).
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Zur Konkretisierungspflicht im Disziplinarverfahren: Urteil Verwaltungsgericht Münster vom 29.05.2009, Az. 20 K 351/08.O

In einem hier betreuten Mandat hat das Verwaltungsgericht Münster in einem am 06.06.2009 zugestellten Urteil dem anwaltlichen Antrag auf Aufhebung einer Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Münster stattgegeben.

Die Entscheidung stellt im Wesentlichen darauf ab, dass die von der Bezirksregierung erlassene Disziplinarverfügung nicht hinreichend den Vorwurf eines Disziplinarvergehens konkretisiere. Dies sei aber aus rechtsstaatlichen Gründen unerlässlich, weil sich ein Beamter anders gegen den Vorwurf nicht hinreichend verteidigen könne.

In der Verwaltungspraxis erleben wir als Anwälte immer wieder, dass Einleitungsverfügungen und auch Disziplinarverfügungen sehr vage gehalten werden und eine genaue Benennung des Vorwurfes vermissen lassen. Die Disziplinarkammer hat dem jetzt einen Riegel vorgeschoben; über den Einzelfall hinaus dürfte die Entscheidung von allgemeinem Interesse sein. „Zur Konkretisierungspflicht im Disziplinarverfahren: Urteil Verwaltungsgericht Münster vom 29.05.2009, Az. 20 K 351/08.O“ weiterlesen

„Du sollst kein falsches Zeugnis geben.“ – Anmerkungen zum Beschluss des OVG NRW vom 03.04.2009, Az. 6 B 36/09

Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu wichtigen beamtenrechtlichen Fragen in überraschender Eindeutigkeit Stellung bezogen.

Zugrunde lag der leider häufig vorkommende Fall, dass nach dem Ende einer Partnerschaft der „verlassene“ Partner Beschwerden gegen den anderen bei den Behörden bzw. dem Dienstherren einreicht, um diesem zu schaden. Werden dabei aus der Luft gegriffene Vorwürfe in den Raum gestellt, muss man dies als Rachefeldzug oder wie das OVG es tut als „Denunziation “ des Beamten. Im vorliegenden Fall ging die Denunziation durch die frühere Lebensgefährtin bis weit unter die Gürtellinie. Die ehemalige Lebensgefährtin warf dem betroffenen Beamten (obendrein ein Lehrer!) vor, er sei „ sexsüchtig “ gewesen, habe Sexpartys aufgesucht und Vorlieben für „bestimmte Sexualpraktiken“ gehabt. Einmal habe sie auch Fotos von sehr jungen Mädchen auf einem Rechner des beschuldigten Beamten gesehen. Ohne konkretere Angaben zum Alter der Mädchen machen zu können sprach sie von gespeicherter „Kinderpornografie“. Einer Kollegin gegenüber habe ihr „Ex“ auch einmal im Karneval eine anzügliche Bemerkung gemacht. Diese Kollegin sei als „Cowgirl“ zu einer Faschingsfeier erschienen und der frühere Partner habe sie anzüglich gefragt, „darf ich dein Hengst sein?“. „„Du sollst kein falsches Zeugnis geben.“ – Anmerkungen zum Beschluss des OVG NRW vom 03.04.2009, Az. 6 B 36/09“ weiterlesen

Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts

Künftig soll für das behördliche und gerichtliche Verfahren in Disziplinarsachen gegen Notare allein das Bundesdisziplinargesetz angewendet werden, soweit in der Bundesnotarordnung keine abweichenden Sonderregelungen getroffen werden. Das hat der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts (BT-Drs. 16/12062), den die Bundesregierung vorgelegt hat, zum Ziel, meldete der Pressedienst des Bundestags am 04.03.2009. „Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts“ weiterlesen

Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)

Das Disziplinarverfahren unterliegt nach den gesetzlichen Vorgaben einem gesteigerten Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde und die für sie tätigen Ermittlungsführer die Sache beschleunigt, mit oberster Priorität bearbeiten müssen. Oftmals wird hiergegen verstoßen, weil die Ermittlungsbeamten noch andere Aufgabe haben, denen sie -fälschlich- höhere Priortät einräumen. Manchmal werden Disziplinarverfahren auch bewußt von den Behörden verschleppt, weil man gegenüber der Presse oder den Vorgesetzten einen Sündenbock braucht. „Wir ermitteln ja immer noch…“, lautet dann die Erklärung nach außen. Derweil erleiden die Beamten einen Ansehensverlust und z.T. auch finanzielle Schäden (z.B. durch eine Beförderungssperre), wenn das Disziplinarverfahren lange dauert. „Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)“ weiterlesen

„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR

Beamte dürfen gegenüber Kollegen/-innen und Untergebenen keine anzüglichen Bemerkungen machen, die als „Anmache“ verstanden werden können. Gleiches gilt für leichte Berührungen selbst dann, wenn sie nicht direkt sexualbezogen sind. Verstößt ein Beamter hiergegen mehrfach und über einen längeren Zeitraum, sowie in einer Vorgesetztenfunktion, stellt das Verhalten ein schweres Dienstvergehen dar, das in Einzelfällen bis zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Degradierung führen kann. „„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR“ weiterlesen

Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei

Unter dem „Dach“ des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sind jetzt alle sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte mit einem barrierefreien, also auch behindertengerechten elektronischen Serviceangebot im Internet präsent. Bürgerinnen und Bürger finden eine Fülle von Informationen, die ihnen im Alltag den Weg zum und die Orientierung im Gericht erleichtert. „Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei“ weiterlesen

Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften

Das “Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW” hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, findet hier alle Rechtsvorschriften zum Rechtsreferendariat in NRW. Nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern alle Rechtsquellen bis “hinab” zu Richtlinien, Verordnungen und Merkblättern. „Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften“ weiterlesen