OVG NRW: Wieder Ärger wegen verkaufsoffener Sonn­tage, lto.de v. 02.10.2020

Die Behörden in NRW wollen unbedingt Sonntagsöffnungen für Geschäfte erreichen und regeln diese fleißig immer wieder aufs Neue. Das OVG kritisiert dieses Vorgehen seit Wochen – und kippte nun wieder eine Regelung zur Ladenöffnung.

In Gütersloh dürfen die Geschäfte an einigen Sonntagen doch nicht wie geplant öffnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat am Donnerstag auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die Ladenöffnungsfreigaben für den 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember 2020 in Gütersloh außer Vollzug gesetzt und damit seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt (Beschl. v. 01.10.2020 Az. 4 B 1444/20.NE).

Im Zuge der Entscheidung hat der vierte Senat auch erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der am Mittwoch ergangenen Neuregelung der Corona-Schutzverordnung des Landes geäußert, die auch Bestimmungen zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit enthält. Er hat dabei insbesondere darauf verwiesen, dass die Regelung planmäßig bereits am 31. Oktober 2020 schon wieder außer Kraft trete. Für den Fall, dass sie Ende Oktober verlängert werden sollte, stünde sie im Widerspruch zum nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz, das anderslautende Regelungen enthalte.

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