Serverumstellung am 05.02.2020

Am kommenden Mittwoch werden wir ganztägig unseren Kanzleiserver austauschen und aktualisieren. Er ist das Herzstück unserer anwaltlichen Tätigkeit und die Informationszentrale für unsere Akten und unser Fachwissen. Deshalb sind wir am Mittwoch nur eingeschränkt erreichbar. Telefonanrufe und Emails, Faxe, beA-Nachrichten oder Post erreichen uns ungestört und wie gewohnt – aber wir werden Sie voraussichtlich erst ab Donnerstag (06.02.2020) wieder von unserer Seite kontaktieren.

Gönnen Sie uns bitte diesen einen Tag zur Serverumstellung, damit wir auch in Zukunft gut für Sie aufgestellt sind. Vielen Dank.

Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene Besoldung, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 23.01.2020, Az. 2 C 22.18

Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger ist Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei und wegen seiner Tätigkeit als Personalrat ganz von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Er begehrt, bei der leistungsbezogenen Besoldung während seiner Freistellung berücksichtigt zu werden. Leistungsbezogene Besoldung kann in Form der Leistungsstufe als befristete Vorwegnahme der nächsthöheren Grundgehaltsstufe, in Form der Leistungsprämie als Einmalzahlung oder in Form der Leistungszulage als monatliche Zahlung längstens für einen zusammenhängenden Zeitraum von einem Jahr gewährt werden. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, über die Vergabe einer leistungsbezogenen Besoldung an den Kläger unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

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Jetzt mit dem Halbjahreszeugnis durchstarten! | Pressemitteilung 2020-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 13.01.2019

::: Pressemitteilung 1/2020 :::

Jetzt mit dem Halbjahreszeugnis durchstarten!
Viele Düsseldorfer Betriebe suchen Nachwuchs, Kanzleien etwa Rechtsanwaltsfachangestellte

Düsseldorf. Wann braucht man einen Anwalt? Oft wenn etwas schiefgelaufen ist oder wenn sich Unheil anbahnt. Dann ist eine Rechtsberatung nur einen Mausklick oder einen Telefonanruf entfernt. Erste Ansprechpartner und Kontaktpersonen für Mandanten sind in den Kanzleien in der Regel Rechtsanwaltsfachangestellte. „Ein spannender Ausbildungsberuf“, wirbt Rechtsanwalt Robert Hotstegs (40). Und erfolgreiche Absolventen sind begehrt. Im Sommer startet das neue Ausbildungsjahr. Die Bewerbungsphase für 2020 läuft auf Hochtouren.

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Luft raus für opt-out bei NRW-Feuerwehrbeamten, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 05.12.2019, Az. 2 B 12.19

Mit zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang Dezember, die nun Anfang Januar 2020 den Parteien zugestellt worden sind, sind die Musterklagen Düsseldorfer Feuerwehrbeamter zu Ende gegangen, die seit sechs Jahren finanziellen Ausgleich für geleistete Arbeit über die wöchentliche Pflichtstundenzahl hinaus suchten.

Zum Hintergrund:

wie andere Kommunen auch hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf seinerzeit vom sogenannten „opt-out“ Gebrauch gemacht. Danach wurden die Feuerwehrbeamten aufgefordert freiwillig ihre Zustimmung zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit zu erklären. In Aussicht gestellt wurde eine pauschale Abgeltung, die ein spezielles Zulagengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelte.

Die Kritik entzündete sich sowohl an der Tatsache, dass die Feuerwehrbeamte teilweise darlegen konnten unter erheblichen Druck gesetzt worden zu sein, die „freiwilligen“ Erklärungen abgeben zu müssen. Darüber hinaus orientierte sich die juristische Auseinandersetzung daran, dass die NRW-Regelung gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie und das Beamtenrecht verstoßen sollte. (vgl. zum Recht der Bundeswehrfeuerwehr: Arbeitszeitverordnung des Bundes europarechtswidrig, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 08.05.2019, Az. 1 A 713/16)

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