Kampf für das Freibad Hiesfeld geht weiter, Rheinische Post v. 12.09.2020

Die nächste Instanz

Dinslaken. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens rechnen sich gute Chancen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster aus. Ihr Anwalt stellt in Aussicht, dass sich sonst wohl nie wieder eine Bürgerinitiative auf einen Deal mit der Stadt einlassen.

Von Heinz Schild

Nachdem Reinhard Claves, Mitinitiator des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“, am 28. August Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt hatte, hat das Gericht am 3. September die Unterlagen des Falles an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung übersandt. „Die Aussichten auf einen Erfolg scheinen sehr gut zu sein und eventuell zu einer Lex Dinslaken zu führen“, so Reinhard Claves, der hofft, aus dem Rechtsstreit gegen die Stadt Dinslaken doch noch als Sieger hervorzugehen.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte am 14. August sein Urteil in dem Fall gesprochen. Es hatte das Bürgerbegehren, das den Erhalt und die Sanierung des Hiesfelder Freibads zum Ziel hat, für nicht zulässig erklärt und die eingereichte Klage abgewiesen. Allerdings ließ die Kammer eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zu.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten dieses 2017 nicht mehr weiterverfolgt, nachdem mit der Stadt Dinslaken der sogenannte Bäderkompromiss ausgehandelt worden war. Der sah vor, dass das Hiesfelder Bad saniert und ausgebaut wird. Auch das Stadtwerkebad Dinamare sollte erweitert werden. Später hieß es dann, das Freibad könne nicht saniert werden, und der Kompromiss wurde von Seiten der Kommune aufgekündigt. Die Freibad-Freunde fühlten sich daraufhin von der Stadt ausgetrickst und zogen vor das Verwaltungsgericht, das die Klage dann allerdings nicht zuließ.

Zwischenzeitlich ist das Urteil den beteiligten Parteien zugestellt worden. Darin begründet die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass das Bürgerbegehren ursprünglich zulässig war und auch durch spätere Beschlüsse des Dinslakener Stadtrates nicht unzulässig geworden sei. Auch sei es möglich gewesen, einen Bürgerentscheid zum Freibad durchzuführen, wie Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die Freibad-Freunde vor Gericht vertritt, in einer Stellungnahme darlegt. Der Rat habe das Aus für das Freibad damit begründet, dass es am Ende technisch unmöglich sei, ein Freibad wie von den Bürgern gewünscht zu errichten. Dem sei das Verwaltungsgericht aber nicht gefolgt. Der Rat habe lediglich eine andere Entscheidung über das Betriebs- und Kostenrisiko getroffen. Es stünde den Bürgern aber frei, eine eigene, andere Entscheidung zu treffen. Allerdings stünde der Bäderkompromiss dem Bürgerentscheid heute entgegen.

Auf die Zusage des Bürgermeisters hin hätten die Freibad-Freunde erklärt, das Bürgerbegehren nicht weiter fortsetzen zu wollen. Auch wenn der Bürgermeister sein Versprechen, ein neues Becken bauen zu lassen, später aufgegeben habe, sei den Bürgern der Weg zurück in das Bürgerbegehren verwehrt gewesen, so der Rechtsanwalt weiter. Dass die Freibad-Freunde geltend machten, sie hätten nur unter der Voraussetzung, dass der Bäderkompromiss umgesetzt werde, das Bürgerbegehren ausgesetzt, habe zu keinem anderen Ergebnis des Gerichts geführt.

„Auch wenn die Bürgerinitiative damit in drei Punkten obsiegt hat, unterlag sie im letzten Punkt“, fasst Rechtsanwalt Hotstegs die Entscheidung zusammen. „Im Berufungsverfahren wollen wir deutlich machen, dass eine Rückkehr in das Bürgerbegehrensverfahren möglich ist. Andernfalls dürfte sich nie wieder eine Bürgerinitiative auf einen Deal mit der Stadt einlassen. Das wäre ein Ergebnis, das weder Initiativen noch Verwaltung und Rat glücklich machen könnte. Denn dann müssten alle Verfahren konfrontativ geklärt werden.“

Freibad Hiesfeld – die Berufung ist jetzt eingelegt, Rheinische Post v. 31.08.2020

Nächster Schritt im Rechtsstreit

Dinslaken Die Aktiven kämpfen weiter für das Bürgerbegehren „Pro Freibad“. Am Freitag haben sie Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf eingelegt, jetzt geht es also in die nächste Instanz nach Münster.

„Die Berufung ist eingelegt“, berichtet Reinhard Claves. Sie sei dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag, 28. August, übermittelt worden. Claves, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“ und FPD-Kommunalpolitiker, will sich nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abfinden: Das Verwaltungsgericht hatte das Bürgerbegehren, das  Erhalt und  Sanierung des Hiesfelder Bades zum Ziel hat, für nicht zulässig erklärt und eine Klage auf Zulassung  abgewiesen. Die Kammer ließ aber die Berufung wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ zu.

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Bürgerbegehren „Pro Freibad“ will Berufung einlegen!, Niederrhein Anzeiger v. 24.08.2020

Freibadverein sammelt Spenden für „Pro Freibad“ Klage am OVG.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden.
Am Freitag, den 14.08.2020, wurde die Klage des Bürgerbegehrens ‚Pro Freibad‘ abgewiesen.

Nachdem der Bürgermeister, Dr. Michael Heidinger, ursprünglich den sogenannten „Bäderkompromiss“ angeboten hatte, hatten die Initiatoren das Verfahren des Bürgerbegehrens ruhend gestellt. Auf die Durchführung des Bürgerentscheids hatten sie, ihrer Auffassung nach, nicht endgültig verzichtet. Sie hatten unter der Voraussetzung, dass u.a. ein neues Becken verbindlich im Freibad Hiesfeld errichtet werde das Bürgerbegehren nur ruhend gestellt.

Nach dem der Bürgermeister und die Ratsmehrheit von dem Versprechen abwichen, wollten die Initiatoren das Bürgerbegehren wiederaufleben lassen, da ja kein versprochener Kompromiss zustande kam.

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Freibadverein sammelt Spenden für Klage, Rheinische Post v. 18.08.2020

Der Hiesfelder Verein braucht Geld, um das Berufungsverfahren zum Bürgerbegehren vor dem Oberlandesgericht zu finanzieren. 5000 Euro müssten innerhalb von vier Wochen zusammenkommen.

DINSLAKEN (cor) „Wir haben in der letzten Zeit viel erlebt“, sagte Thomas Giezek, Vorsitzender des Freibadvereins Hiesfeld, bei der Jahreshauptversammlung des Vereins am Sonntagnachmittag. Doch auch wenn die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesene Klage auf Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens, das den Erhalt des Freibades zum Ziel hat, allgegenwärtig war und gemeinsam mit dem Baldachin über dem Innenhof des Walzwerkes zu schweben schien – aufgeben oder gar die Auflösung des Vereins waren weder für den Vorstand noch für die

„Wir wollen nicht, dass ein anderer Verein in die gleiche Lage kommt“

Thomas Giezek, Vorsitzender Freibadverein Hiesfeld

anwesenden Mitglieder eine Option. Alle gaben sich kämpferisch, auch wenn die Enttäuschung über die aktuelle Situation natürlich groß war.

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Nach einem Jahr fällt Bilanz der Plettenberger Ombudsstelle gemischt aus, Süderländer Tageblatt v. 17.08.2020

Ombudsverfahren im Feuerwehrstreit bleibt für Beteiligte hinter Erwartungen zurück

Sebastian Schulz / Johannes Opfermann

Plettenberg – Um im Konflikt zwischen den Mitgliedern der Löschgruppe Holthausen und der Plettenbeger Wehrleitung zu vermitteln, wurde vor einem Jahr eine externe Ombudsstelle eingerichtet, deren Arbeit am vergangenen Freitag endete. Das Fazit der Beteiligten fällt unterschiedlich aus.

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Bürgerbegehren „Pro Freibad“ in Dinslaken unzulässig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 14.08.2020, Az. 1 K 3411/19

Das auf den Erhalt und die Sanierung des Freibades in Dinslaken-Hiesfeld abzielende Bürgerbegehren „Pro Freibad“ ist unzulässig. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage dreier Vertretungsberechtigter auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen.

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Ombudsstelle Feuerwehr läuft aus | Pressemitteilung 2020-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2020

::: Pressemitteilung 05/2020 :::

Ombudsstelle Feuerwehr läuft aus
ein besonderes Angebot für die Freiwillige Feuerwehr Plettenberg

Düsseldorf/Plettenberg. Die im letzten Jahr durch den Rat und die Stadtverwaltung Plettenberg eingerichtete externe „Ombudsstelle Feuerwehr“ beendet ihre Tätigkeit Mitte August. Die Ombudsstelle war im Sommer 2019 eingerichtet worden, um Beschwerden, Anregungen und Informationen von Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehr entgegenzunehmen. Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, hatte das Angebot seinerzeit kurzfristig telefonisch, per Email und über eine spezielle Homepage online bereitstellt. Die Rahmenvereinbarung war auf ein Jahr befristet und läuft regulär im August aus.

ein Jahr als vertrauliche Anlaufstelle

„Das erste halbe Jahr der Ombudsstelle hatte schnell gezeigt, dass der Bedarf bestand neben dem Dienstweg, den internen Beschwerdemöglichkeiten und der Personalvertretung auch unmittelbar Externe im Vertrauen anzusprechen“, fasst Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, den Auftakt der Arbeit zusammen. „Sowohl technische Angelegenheiten wie auch einzelne Personalprobleme bis zu grundlegenden Fragen des Rettungsdienstes sind in den letzten Monaten an uns herangetragen worden. Auf Wunsch der Hinweisgeber wurden die Beschwerden entweder offen oder auch anonymisiert weitergegeben.“

Gerade in der Vertraulichkeit lag der Unterschied zu herkömmlichen Beschwerdewegen innerhalb einer Stadtverwaltung, hier habe sich die Stadt Plettenberg für ein Modell entschieden, das bundesweit erstmalig für eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet wurde. Die Stadt Köln hatte zuvor ein ähnliches Modell für ihre Berufsfeuerwehr genutzt.

Da der Impuls zur Einrichtung der Ombudsstelle aus dem Rat kam, erhielt dieser im Februar und Juli jeweils einen Bericht über die Tätigkeit der Ombudsstelle. An ihn wird im August auch der Abschlussbericht erstattet.

Parallel zu der Ombudsstelle hat Bürgermeister Ulrich Schulte auch Veränderungsprozesse im Fachgebiet Sicherheit, Ordnung, Brandschutz, Rettungswesen angestoßen. Die parallel zur Ombudsstelle eingesetzte Lenkungsgruppe hatte sich für eine ergänzende Mediation ausgesprochen, der Kreisbrandmeister will der Feuerwehr eine unabhängige Mediatorin bzw. einen unabhängigen Mediator vorschlagen. Die Stadt Plettenberg will die aus der Ombudsstelle entstandenen Anregungen, Problembeschreibungen und Hinweise nun stärker bündeln und verstärkt interne Kanäle nutzen.

„Die Idee der Ombudsstelle beinhaltet stets auch das Auslaufen des Projektes, zugleich aber auch den Dauerauftrag, dass die Stadt Plettenberg nachhaltige neue Kommunikationswege und Strukturen aufbaut, sich reorganisiert und dauerhaft die Freiwilligen in dem Veränderungsprozess mitnimmt“, so Hotstegs.

bis zum 14.08.2020 erreichbar

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwältin Sarah Nußbaum und Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Sie stehen bis Mitte August den Mitgliedern und Mitarbeitenden der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg zur Verfügung.

Schon jetzt können – wie auch zuvor – Hinweise auch jederzeit auf dem Dienstweg gegeben werden. Sie sind ausdrücklich auch nach dem Auslaufen der Ombudsstelle weiterhin erwünscht.

::: Kontakt :::

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
plettenberg@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Studie zum 1. Jahr der NRW-Verfassungsbeschwerde | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2020-04

Titel Studie Verfassungsbeschwerde NRW 2019

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 16.07.2020

::: Pressemitteilung 4/2020 :::

Studie zum 1. Jahr der NRW-Verfassungsbeschwerde
Verbesserter Rechtsschutz mit Schwierigkeiten für Bürger:innen, Rechtsanwält:innen und Gericht

Düsseldorf. Obwohl die NRW-Landesverfassung am Wochenende ihren 70. Geburtstag feiern durfte, ist sie vielen Bürger:innen im Land unbekannt. Und die von ihr garantierten Rechte konnten bis Ende 2018 auch nicht direkt gerichtlich geltend gemacht werden. Das änderte sich erst 2019, als der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen auch die Zuständigkeit für die Individualverfassungsbeschwerde erhielt. Seitdem wandelt sich das vorher als Staatsgerichtshof tätige Gericht zum Bürgergericht. Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs (41) hat nun eine Studie über das erste Jahr der Verfassungsbeschwerde vorgelegt.

„Studie zum 1. Jahr der NRW-Verfassungsbeschwerde | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2020-04“ weiterlesen

Leserforum, NJW-aktuell 29/2020, 10

Zu Dorn, NJW-aktuell H. 26/2020, 19. Der Autor weist auf die spannende neue Patentrechtsregelung im Infektionsschutzrecht hin. Vielleicht wird im Zuge der Corona-Pandemie erstmalig von ihr und von § 13 PatG Gebrauch gemacht werden. Unabhängig davon, ob dies durch die Bundesregierung, eine oberste Bundesbehörde oder nachgeordnete Behörden in Bund oder Land geschehen sollte, gilt aber: Die Klage zum Bundesverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgericht wird grundsätzlich aufschiebende Wirkung entfalten. Die Zwischenüberschrift „Keine aufschiebende Wirkung“ erweckt den gegenteiligen Eindruck. Nur die ausdrückliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ließe diese Wirkung nach der üblichen Systematik des § 80 II VwGO entfallen. Daran hat auch die Pandemie nichts geändert. Und das ist gut so. Denn der Eingriff ist rechtfertigungsbedürftig, der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erst recht.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf

„Leserforum, NJW-aktuell 29/2020, 10“ weiterlesen