unsere Weihnachtsspende 2020

2020 ist fast vorbei.

Rechtsanwalt Robert Hotstegs

Was für ein Jahr…

Wir hatten eine ganze Menge Nüsse zu knacken. Also nicht nur die hier im Video, sondern natürlich auch in vielen Verfahren von uns. Im Beamtenrecht, im Disziplinarrecht, bei Bürgerbegehren, bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und natürlich auch rund um Corona.

Und wir haben mit unserem Team in diesem Jahr wirklich ganz schön viel geschafft.

Eine Sache haben wir nicht gemacht,

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Corona: bis auf Weiteres Telefon/Video-Termine statt Kanzleitermine

Unsere Kanzlei will weiterhin dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt. Wir werden daher bis auf Weiteres auf persönliche Besprechungen verzichten. Das fällt uns schwer, weil wir im Gegenteil zu anderen Kanzleien viel Wert auf einen frühen ersten persönlichen Kontakt legen. Aber unsere Beratung und Vertretung lässt es eben auch zu, dass wir darauf vorübergehend nun verzichten. Das haben wir seit dem Frühjahr 2020 verstärkt ausprobieren können.

Wenn Sie einen neuen Termin vereinbaren möchten, können Sie dies auf dem bewährten Weg z.B. über unsere Homepage oder telefonisch unter 0211/497657-16 tun. Wir werden dann eine telefonische Erstberatung oder eine Videokonferenz (z.B. über Skype oder über vOffice) vereinbaren.

Über die Notwendigkeit von Behörden- und Gerichtsterminen werden wir jeweils im Einzelfall mit Ihnen und den betroffenen Gerichten und Behörden entscheiden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, wenn wir schon bald statt „Auf Wiederhören!“ auch wieder „Auf Wiedersehen!“ sagen können.

(letztes Update: 14.12.2020)


Wegen Wahlkampfrede des Präsidenten: BGH kippt Vor­stands­wahl der RAK Düs­sel­dorf, lto.de v. 08.12.2020

von Pia Lorenz

Fast die Hälfte des Vorstands der Anwaltskammer Düsseldorf ist heute nicht mehr im Amt. Der BGH bestätigte: Nun-Ex-Präsident Herbert Schons hat gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Es ist das Ende eines Kleinkriegs, und das einer Ära.

Der Anwaltssenat am Bundesgerichtshof (BGH) hat nach der mündlichen Verhandlung am Montag noch abends sein Urteil verkündet: Die Wahl von 13 der 15 im Jahr 2017 gewählten Vorstandsmitglieder der Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer (RAK) ist ungültig, die Anwältinnen und Anwälte sind mit sofortiger Wirkung nicht mehr im Amt (AnwZ (Brfg) 19/19).

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Kampf ums Freibad Hiesfeld geht weiter, Rheinische Post v. 16.11.2020

Der Stadt Dinslaken wird Trickserei vorgeworfen

Dinslaken Reinhard Claves und seine Mitstreiter für das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ geben nicht auf. Im Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde jetzt die schriftliche Begründung eingereicht.

Von Heinz Schild

Noch lange nicht ist in Sachen Hiesfelder Freibad das letzte Wort gesprochen. Robert Hotstegs, Anwalt von Reinhard Claves und seiner Mitstreiter, die das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ initiiert hatten, hat jetzt den nächsten juristischen Schritt für seine Mandanten getan. Nachdem bereits im August Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt worden war, das das Bürgerbegehren, welches den Erhalt und die Sanierung des Hiesfelder Bades zum Ziel hat, für nicht zulässig erklärt hatte, wurde nun die schriftliche Begründung des Widerspruchs beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

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VG zur Maskenpflicht in Düsseldorf: Nur einer muss sie nicht beachten, lto.de v. 06.11.2020

von Tanja Podolski

Die für die gesamte Stadt Düsseldorf angeordnete Maskenpflicht ist rechtswidrig. Allerdings ist sie nur für den erfolgreichen Antragsteller aufgehoben, alle anderen müssen sie im Stadtgebiet weiter beachten.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zur Maskenpflicht auf dem gesamten Stadtgebiet ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf auf den Eilantrag eines Düsseldorfers hin entschieden (Beschl. v. 09.11.2020, Az. 26 L 2226/20). Die Entscheidung wirkt allerdings lediglich für den Antragsteller, alle anderen müssen sich weiter an die Regelung halten. […]

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Corona-Prävention an Schulen: „Ver­fahren bringen nichts“, lto.de v. 06.11.2020

von Tanja Podolski

Jeder hat eine Meinung zum Umgang mit Corona. Besonders emotional wird es, wenn es um die Frage von Schul- und Kitaöffnungen geht. Auch wenn die Anordnungen besorgten Eltern nicht passen: Juristisch ausrichten können sie derzeit nichts. 

Selten hat ein Thema die Eltern- und Schülerschaft so gespalten wie die Maßnahmen an den Schulen zur Eindämmung der Corona-Infektionen: Einige wollen den Mund-Nase-Schutz (MNS) auch in Grundschulen und Kindergärten, andere wollen ihn nicht einmal an den weiterführenden Schulen. Viele Eltern oder Schüler fordern, dass Klassen aufgeteilt werden und es einen täglichen Schichtbetrieb mit unterschiedlichen Anfangszeiten des Unterrichts gibt. Sie wollen den Einsatz von Luftfiltern in den Klassen, die Aufhebung der Präsenzpflicht oder geteilte Klassen mit täglich oder wöchentlich wechselndem Distanz- und Präsenzunterricht. Andere wollen all das nicht. So führen die Maßnahmen seit Monaten zu einer Vielzahl an Klagen vor den Verwaltungsgerichten. […]

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Corona: bis Ende Dezember Telefon/Video-Termine statt Kanzleitermine

Auch unsere Kanzlei will dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt. Wir werden daher noch bis Ende Dezember soweit es möglich ist auf persönliche Besprechungen verzichten. Das fällt uns schwer, weil wir im Gegenteil zu anderen Kanzleien viel Wert auf einen frühen ersten persönlichen Kontakt legen. Aber unsere Beratung und Vertretung lässt es eben auch zu, dass wir darauf vorübergehend nun verzichten. Das haben wir seit dem Frühjahr 2020 verstärkt ausprobieren können.

Wenn Sie einen neuen Termin vereinbaren möchten, können Sie dies auf dem bewährten Weg z.B. über unsere Homepage oder telefonisch unter 0211/497657-16 tun. Wir werden dann eine telefonische Erstberatung oder eine Videokonferenz (z.B. über Skype oder über vOffice) vereinbaren.

Über die Notwendigkeit von Behörden- und Gerichtsterminen werden wir jeweils im Einzelfall mit Ihnen und den betroffenen Gerichten und Behörden entscheiden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, wenn wir schon bald statt „Auf Wiederhören!“ auch wieder „Auf Wiedersehen!“ sagen können.

(letztes Update: 02.11.2020)


OVG NRW: Wieder Ärger wegen verkaufsoffener Sonn­tage, lto.de v. 02.10.2020

Die Behörden in NRW wollen unbedingt Sonntagsöffnungen für Geschäfte erreichen und regeln diese fleißig immer wieder aufs Neue. Das OVG kritisiert dieses Vorgehen seit Wochen – und kippte nun wieder eine Regelung zur Ladenöffnung.

In Gütersloh dürfen die Geschäfte an einigen Sonntagen doch nicht wie geplant öffnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat am Donnerstag auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die Ladenöffnungsfreigaben für den 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember 2020 in Gütersloh außer Vollzug gesetzt und damit seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt (Beschl. v. 01.10.2020 Az. 4 B 1444/20.NE).

Im Zuge der Entscheidung hat der vierte Senat auch erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der am Mittwoch ergangenen Neuregelung der Corona-Schutzverordnung des Landes geäußert, die auch Bestimmungen zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit enthält. Er hat dabei insbesondere darauf verwiesen, dass die Regelung planmäßig bereits am 31. Oktober 2020 schon wieder außer Kraft trete. Für den Fall, dass sie Ende Oktober verlängert werden sollte, stünde sie im Widerspruch zum nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz, das anderslautende Regelungen enthalte.

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Irrweg der verkaufsoffenen Sonntage in Corona-Zeiten | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2020-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.09.2020

::: Pressemitteilung 06/2020 :::

Irrweg der verkaufsoffenen Sonntage in Corona-Zeiten
Verwaltungsrechtler: Neue Coronaschutzverordnung ist eine Einladung zum Rechtsstreit

Düsseldorf. Die ab Donnerstag geltende neue nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung enthält unter anderem die Option, dass Geschäfte an den Sonntagen vom 29. November bis 3. Januar jeweils fünf Stunden lang geöffnet werden dürfen. Diese verkaufsoffenen Sonntage sollen der Entzerrung des Einkaufsgeschehens gelten und dem Infektionsschutz dienen. „Ein Irrweg, der weder von Gesetz noch Rechtsprechung gedeckt ist“, warnt der Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs.

Er nimmt dabei Bezug auf die Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzes in Grundgesetz und Landesverfassung ebenso wie auf das Ladenöffnungsgesetz. „Alle Regelungen sehen weder eine Zuständigkeit des Landesgesundheitsministers vor, noch pauschale Öffnungen an allen Vor- und Nachweihnachtssonntagen.“, so Hotstegs.

Auch habe das Oberverwaltungsgericht erst in der vergangenen Woche in einem ungewöhnlichen Appell daran erinnert, dass sich Verwaltungen hinsichtlich der Ladenöffnungen auch in Zeiten von Corona an Recht und Gesetz halten müssten. Ausdrücklich hatte der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass sehenden Auges rechtswidrige Verordnungen über Ladenöffnungen beschlossen würden.

Robert Hotstegs (41): „Nichts anderes gilt auch für das Gesundheitsministerium. Es ist für Ladenöffnungen nicht zuständig und übergeht den Willen des Gesetzgebers.“ Hierdurch entstehe nun eine Begehrlichkeit im Handel, es würden sicherlich entsprechende Vorbereitungen getroffen, die am Ende wohl durch gerichtliche Entscheidungen unterbunden würden. Die Verordnung lade Gewerkschaften, Kirchen und Bürger geradezu zum Rechtsstreit ein. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift der Coronaschutzverordnung einer richterlichen Prüfung standhält, zumal sie am 31. Oktober wieder außer Kraft tritt und damit im Dezember und Januar gerade nicht gelten wird.“, so Hotstegs weiter. „Aber neben den juristischen Bedenken ist auch schon inhaltlich nicht ersichtlich, wie eine pauschale Ladenöffnung geeignet sein soll, vor Infektionen zu schützen. Wissenschaftliche Belege dafür, dass Corona sonntags nicht übertragen werden kann, sind mir jedenfalls nicht geläufig.“


::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Rich­terin wirft nach drei­zehn Ver­hand­lungs­tagen hin, lto.de v. 24.09.2020

„Bandidos“-Prozess am LG Hagen muss neu aufgerollt werden

von Annelie Kaufmann

Am LG Hagen ist ein umfangreicher Rockerprozess geplatzt. Nach 13 Verhandlungstagen und rund 50 Zeugen musste die Kammer den Prozess aussetzen. Grund: Eine Richterin auf Probe will kurzfristig aus dem Justizdienst ausscheiden. 

Am 10. August hatte vor dem ersten Schwurgericht des Landgerichts (LG) Hagen die Hauptverhandlung begonnen – mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und mit dem entsprechenden Medieninteresse. Angeklagt sind sechs Männer aus Hagen, Altena und Iserlohn in Nordrhein-Westfalen, von denen fünf Mitglieder der Gruppe „Bandidos MC“ sein sollen, einer soll dem Unterstützerclub „Iron Bloods 58“ angehören. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und andere Straftaten vor, darunter versuchter Mord. Es geht um Auseinandersetzungen mit anderen Motorradclubs, insbesondere mit dem in Hagen ansässigen „Freeway Riders MC“. 

Dass das ein aufwendiger Prozess werden wird, war absehbar. Angesetzt waren zunächst 32 Verhandlungstage, von August bis Ende November sollte verhandelt werden. Klar war aber auch, dass das womöglich nicht reichen würde. Überraschend kam dagegen, dass die Kammer am Montag dieser Woche erklärte, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt werde und der Prozess neu begonnen werden muss. Zuerst hatte darüber die WAZ berichtet. 

Der Grund: Eine der Richterinnen scheidet kurzfristig aus dem Justizdienst aus, aus „persönlichen Gründen“ und mit „sofortiger Wirkung“, wie das Gericht gegenüber LTO bestätigte. Die „Bild“-Zeitung hatte über eine Bedrohung aus dem Rockermilieu spekuliert, dafür gebe es jedoch „überhaupt keine Anhaltspunkte“, betonte ein Sprecher des Gerichts. Die Hauptverhandlung soll nun am 14. Januar kommenden Jahres neu beginnen. 

Eine „Kündigungsfrist“ gibt es für Richter nicht

Die Richterin war noch in der Probezeit – hatte also ihre Justizlaufbahn gerade erst begonnen. Sie hatte zunächst bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet. Nach Angaben des Gerichts war sie für zunächst ein Jahr an die Kammer abgeordnet. Solche Abordnungen sind in Nordrhein-Westfalen üblich und dienen dazu, in der Probezeit neben der Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft auch das Richteramt kennen zu lernen. 

Nun hat sich die junge Richterin jedoch entschieden, insgesamt aus dem Justizdienst auszuscheiden. Und das kann sie jederzeit tun: Eine „Kündigung“ oder eine „Kündigungsfrist“ ist nicht vorgesehen. Gem. § 21 Abs. 2 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ist ein Richter zu entlassen, wenn er seine Entlassung schriftlich verlangt. 

„Der Gesetzgeber meint das genauso, wie es da steht“, sagt der Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs dazu. „Er verlangt keine Begründung, keine Frist, nur ein schriftliches Gesuch“. Hotstegs berät unter anderem zum Beamtenrecht und ist ständiger Beisitzer im Dienstgericht für Richter beimLandgericht Düsseldorf. „Ich habe es auch schon erlebt, dass ein Beamter zu mir in die Beratung gekommen ist und am nächsten Morgen um acht Uhr ein Fax losschicken wollte, um noch am selben Tag entlassen zu werden – möglich ist das, wenn auch in den meisten Fällen nicht ratsam.“ 

Immerhin verlieren Richter und Beamte dann von einem Tag auf den anderen alle Ansprüche und sind auf ALG II angewiesen – wenn sie nicht direkt eine Anschlussbeschäftigung haben. Offenbar verlässt sich der Gesetzgeber darauf, dass sich die meisten Richter gut überlegen, ob sie den sicheren Justizdienst kurzfristig quittieren wollen. 

Auch das nordrhein-westfälische Justizministerium erklärt gegenüber LTO: „Der Richter kann einen Entlassungstag festlegen mit der Folge, dass die Entlassung für diesen Tag auszusprechen ist.“ Weiter heißt es seitens des Ministeriums: „Mit Blick auf die gesetzgeberische Entscheidung einerseits und die richterliche Unabhängigkeit andererseits enthält sich das Ministerium der Justiz einer Bewertung.“ Über den hier angesprochenen Fall hinaus sei „nicht bekannt, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung Gerichtsverfahren nicht haben durchgeführt werden können.“

Wenn kein Ersatzrichter dabei war, muss die Verhandlung von vorne beginnen

Dass ein umfangreiches Strafverfahren platzt, weil ein Richter krank wird, ausfällt oder eben ausscheidet, lässt sich nur vermeiden, wenn von vorneherein ein Ergänzungsrichter an dem Prozess teilnimmt. Ob ein Ergänzungsrichter zugezogen wird, entscheidet der Vorsitzende Richter. 

In diesem Prozess war das nicht vorgesehen. Ob die Vorsitzende Richterin im weiteren Verfahren einen Ergänzungsrichter bestellt, um sicherzugehen, dass der Prozess nicht erneut platzt, sei noch nicht klar, hieß es seitens des LG Hagen. Es ist aber nicht unüblich, dass solche Verfahren ohne Ergänzungsrichter geführt werden, auch in einem weiteren Bandidos-Prozess vor dem LG Hagen, der im Oktober beginnt, ist ein Ergänzungsrichter bisher nicht vorgesehen.

Für die Justiz bedeutet der plötzliche Abgang also vor allem Kosten für die bisherigen Verhandlungstage und erneuten Aufwand. Immerhin fanden bereits 13 Verhandlungstage statt, ein großer Teil der Beweisaufnahme war bereits erfolgt und nach Angaben des Gerichts wurden bereits 50 Zeugen vernommen. Nun muss die Beweisaufnahme wiederholt werden, Eingang in das Urteil darf nur finden, was in der neuen Hauptverhandlung vorgetragen wird. 

Möglicherweise könne man das aber doch ein wenig abkürzen, heißt es seitens des Gerichts und – in Absprache mit den übrigen Prozessbeteiligten – auf diejenigen Zeugen verzichten, von denen man jetzt schon wisse, dass ihre Einlassungen eher unergiebig seien.