Erste Einrichtung dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr – Disziplinarverfahren gegen sieben Feuerwehrleute davon unberührt
Von Bernhard Schlütter
Plettenberg. Infolge der Auseinandersetzung innerhalb der Feuerwehr hatte der Stadtrat am 2. Juli die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen. Diese Ombudsstelle nimmt nun am 15. August ihre zunächst auf ein Jahr befristete Tätigkeit auf.
Unabhängig davon wurden von Bürgermeister Ulrich Schulte Disziplinarverfahren gegen sieben Mitglieder der Löschgruppe Holthausen eingeleitet. Begründet werden diese mit „deren öffentlichkeitswirksamer Vorgehensweise gegen den Wehrleiter“.
In einer Pressemitteilung informieren Robert Hotstegs als externer Vertrauensanwalt und Hans-Peter Kapitain als zuständiger Fachbereichsleiter der Stadt Plettenberg über Aufgaben und Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Ombudsstelle. Hier ist die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die
Stadtverwaltung Plettenberg hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet,
um Beschwerden und Anregungen, aber auch positive Erfahrungen von
Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Mitgliedern der Feuerwehr Plettenberg
entgegenzunehmen. Der in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Konflikt
innerhalb der Feuerwehr soll so nach dem ausdrücklichen Willen des Rates
versachlicht, bearbeitet und möglichst auch gelöst werden.
Es
handelt sich um die erste Ombudsstelle dieser Art für eine Freiwillige
Feuerwehr. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in
Düsseldorf, die das Angebot ab Mitte August insbesondere telefonisch,
per E-Mail und über eine spezielle Homepage online bereitstellt.
Vertraulich und transparent
“Wir
übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten
Vertrauensanwalts.”, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs (40) das Angebot
zusammen. Die Ombudsstelle sei so organisiert, dass Hinweisgeber
zunächst anhand einer Personalliste als Mitglied der Feuerwehr
identifiziert werden. Sodann werden ihre Beschwerden, Anregungen und
Hinweise erfasst. “Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet,
sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden
einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert
bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen nämlich an die
Feuerwehr der Stadt Plettenberg weitergeleitet werden, liegt immer beim
Informanten.” Alle Emails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der
anwaltlichen Schweigepflicht. Lediglich voll-anonyme Hinweise, deren
Hinweisgeber nicht von der Ombudsstelle identifiziert werden konnten,
verbleiben bei den Anwälten.
Will ein Beschwerdeführer, dass
“seine” Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein 14-tägiger
Austausch geplant. Halbjährlich wird die Ombudsstelle darüber hinaus
über ihre Arbeit an den Rat der Stadt berichten. Teil der Berichte wird
es auch sein, den jeweiligen Bearbeitungsstand der Beschwerden
abzubilden. “Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem konkreten
Anliegen geworden ist”, so Hotstegs.
Ab 15. August rund um die Uhr erreichbar
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Rechtsanwältin Sarah Nußbaum.