keine Entschädigung für überlange Kirchengerichtsverfahren?, Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der EKD, Gerichtsbescheid v. 18.06.2018, Az. 0135/3-2018

Erstmalig hat ein Kirchengericht darüber entschieden, ob es auch einen Entschädigungsanspruch für die überlange Dauer von kirchengerichtlichen Verfahren gibt bzw. geben kann. Hintergrund der Entschädigungsklage war ein Kostenfestsetzungsverfahren vor der Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der Ev. Kirche in Deutschland. Über den Kostenfestsetzungsantrag war – soweit ersichtlich ohne Grund – knapp zwei Jahre lang nicht entschieden worden. Der Kläger hatte im Ausgangsverfahren daher nach einzelnen Sachstandsanfragen schließlich eine Verzögerungsrüge erhoben und die Entschädigungsklage in Aussicht gestellt.

Der Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof hält die Entschädigungsklage jedenfalls für unbegründet, weil es an einer ausdrücklichen kirchengesetzlichen Anordnung der Anspruchsgrundlagen (im staatlichen Gerichtsverfassungsgesetz). Auch bestünde keine Lücke im Kirchenrecht, die für eine analoge Regelung Voraussetzung wäre. Das Kirchenrecht bedürfe keiner entsprechenden Entschädigungsregelung, da insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention auf Kirchen keine Anwendung fände.

Die Entscheidung ist grundsätzlicher Natur, wird aber voraussichtlich nicht in Rechtskraft erwachsen, weil beabsichtigt ist, mündliche Verhandlung zu beantragen.

Dabei wird zu klären sein,

  • ob der Verwaltungssenat überhaupt kirchengesetzlich zuständiger Richter für die Entschädigungsklage war / ist,
  • ob nicht durch die Stellung der Kirchengerichte – wenn sie an die Stelle kirchlichen Rechtsschutzes treten – auch Justizgewährleistungsrechte, einschließlich des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer Anwendung finden können / müssen,
  • ob der Pauschalverweis des Kirchengerichts auf die staatliche Verwaltungsgerichtsordnung und von dieser auf das staatliche Gerichtsverfassungsgesetz nicht auch materiell-rechtliche Ansprüche in das Kirchenrecht transferiert.

Die Entscheidung lautet im Volltext: „keine Entschädigung für überlange Kirchengerichtsverfahren?, Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der EKD, Gerichtsbescheid v. 18.06.2018, Az. 0135/3-2018“ weiterlesen

Die Akte Sheeran: Das Protokoll der unendlichen Geschichte um Ed Sheeran, Express v. 27.06.2018

Von Christoph Borschel

Düsseldorf – Die Affäre rund um das Konzert von Ed Sheeran hat mittlerweile Ausmaße angenommen, die wohl mehrere Aktenordner füllen würde.

Zeit, die bisherigen Ereignisse einmal zusammenzufassen. EXPRESS wirft einen Blick in die „Akte Sheeran“ – eine Chronologie.

Am Anfang war der Vogel…

Alles beginnt mit der Feldlerche in Essen. Denn ursprünglich war das Ed Sheerans’ für den 22. Juli auf dem Flugplatz in Essen/Mülheim vorgesehen. „Die Akte Sheeran: Das Protokoll der unendlichen Geschichte um Ed Sheeran, Express v. 27.06.2018“ weiterlesen

„Mein Gott!“ – Kosten und Kostenerstattung vor Kirchengerichten, ZAP 2018, 583

Das Sprichwort „vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand“ ist allseits bekannt und wird gemeinhin mit staatlichen Gerichten in Verbindung gebracht, doch es gilt auch für kirchliche Gerichte. Denn für Rechtsuchende wie für Bevollmächtigte ist das Kirchenrecht oft undurchschaubar – und das kann erhebliche finanzielle Folgen haben. „„Mein Gott!“ – Kosten und Kostenerstattung vor Kirchengerichten, ZAP 2018, 583“ weiterlesen

Fahrtkosten-Affäre: Fall M.: Es wird gekürzt statt aberkannt (update), Trierischer Volksfreund v. 20.06.2018

Koblenz/Waldrach. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das Urteil der Vorinstanz geändert und entscheidet sich gegen die Streichung des Ruhegehalts des Ex-Bürgermeisters.

Von Harald Jansen

Drei Jahre lang 20 Prozent weniger Ruhestandsgehalt. Anschließend wieder volle Bezüge. So lautet der Urteilsspruch der Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Disziplinarverfahren gegen Markus M. (Urteil vom 5. Juni 2018, Aktenzeichen 3 A 10106/18.OVG). Damit ist die vom Verwaltungsgericht Trier in erster Instanz verhängte Aberkennung des Ruhegehalts vom Tisch. Wie hoch dieses Ruhegehalt ist, ist nicht bekannt. „Fahrtkosten-Affäre: Fall M.: Es wird gekürzt statt aberkannt (update), Trierischer Volksfreund v. 20.06.2018“ weiterlesen

geänderte Stellenbeschreibung nicht im Eilverfahren anfechtbar, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12.06.2018, Az. 2 B 10552/18.OVG

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im Rahmen eines Eilverfahrens die Frage vorgelegt bekommen, ob im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine geänderte Stellenbeschreibung und eine darin vielleicht liegende nicht-amtsangemessene Beschäftigung vorgegangen werden kann. Die Entscheidung lehnt dies nun ab und bestätigt damit die erste Instanz. Im Ergebnis bedarf es nach Ansicht der Richter schon keines Eilverfahrens, weil der betroffene Beamte gegen einzelne – aus seiner Sicht rechtswidrige – Teile der Stellenbeschreibung oder einzelne Anweisungen des Dienstvorgesetzten jederzeit remonstrieren könnte. Die pauschale Behauptung, die Stelle sei nicht amtsangemessen oder rechtswidrig genüge jedenfalls nicht. Hier sei der Beamte im Eilverfahren beweisbelastet.

Damit beschreibt das Oberverwaltungsgericht die grundsätzliche Prüfrichtung derartiger Verfahren. Nur in seltenen Fällen, wie etwa dem von uns vertretenen Verfahren „Eilverfahren gegen Umsetzung einer Städt. Branddirektorin erfolgreich“ (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 18.04.2016, Az. 26 L 761/16) können die Besonderheiten des Amtes oder der jeweiligen Laufbahn zu abweichenden Ergebnissen und damit auch zum Rechtsschutz im Eilverfahren führen. Hier ist jeweils eine Einzelfallprüfung geboten. „geänderte Stellenbeschreibung nicht im Eilverfahren anfechtbar, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12.06.2018, Az. 2 B 10552/18.OVG“ weiterlesen

Oberverwaltungsgericht rollt Fahrtkostenaffäre M. neu auf, Trierischer Volksfreund v. 05.06.2018

Koblenz/Waldrach. Ein Zeuge berichtet in Koblenz detailliert, wie die Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen des damaligen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ruwer herausgekommen sind.

Von Harald Jansen

Zum dritten und vermutlich zum letzten Mal hat sich ein Gericht mit der sogenannten Fahrtkosten- oder Dienstwagenaffäre von Markus M. beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz muss darüber entscheiden, ob dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer das Ruhegehalt aberkannt wird. Das will M. verhindern. Und auch Landrat Günther Schartz hat in der Sitzung der Disziplinarkammer deutlich werden lassen, dass er mit einer weniger harten Ahndung des Fehlverhaltens leben kann. „Oberverwaltungsgericht rollt Fahrtkostenaffäre M. neu auf, Trierischer Volksfreund v. 05.06.2018“ weiterlesen

Nachfolger für Johannes Feyrer gesucht: Kölner Feuerwehr bekommt neuen Chef, Kölner Stadt-Anzeiger v. 11.05.2018

von Andreas Damm und Tim Stinauer

Köln – Die Unruhe innerhalb der Kölner Berufsfeuerwehr hatte sich zuletzt zu einer Art Flächenbrand ausgebreitet: Mehr als 250 der insgesamt knapp 1000 Kölner Feuerwehrmänner beklagten sich in sieben oder acht vertraulichen Sprechstunden bei Stadtdirektor Stephan Keller teils massiv über die Zustände in der Behörde, zuletzt am vorigen Mittwoch. Die Themen war immer dieselben: Überlastung vor allem im Rettungsdienst, psychische Probleme von Beamten, intransparente Entscheidungen und ein autoritärer Führungsstil der Amtsleitung. „Nachfolger für Johannes Feyrer gesucht: Kölner Feuerwehr bekommt neuen Chef, Kölner Stadt-Anzeiger v. 11.05.2018“ weiterlesen