nur 250km bis zum Vertrauensarzt?, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 08.11.2016, Az. 0136/B17-2016

Unmittelbar nachdem hier der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen zur Zuständigkeit des Amtsarztes am Wohnort des Beamten bei Untersuchungen zur Dienstfähigkeit erstritten wurde, ist nun ein schon etwas älterer Beschluss der Verwaltungskammer beim Kirchengericht der Ev. Kirche in Deutschland bekannt geworden. Er verhält sich hierzu geradezu widersprüchlich.

Nach unserer rechtlichen Bewertung ergibt nämlich die Normenkette, dass auch im Kirchenbeamtenrecht der Ev. Kirche im Rheinland das staatliche nordrhein-westfälische Landesrecht Anwendung findet. Das Verfahren zur Untersuchung der Dienstfähigkeit bestimmt sich nach dem Kirchenbeamtengesetz (KBG.EKD), sowie nach landeskirchlichem Recht. Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 AG.KBG.EKD gilt:

„Ergänzend zu den Bestimmungen des Kirchenbeamtengesetzes der EKD und dieses Kirchengesetzes ist das für die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils geltende Recht sinngemäß anzuwenden, soweit das kirchliche Recht nichts anderes bestimmt.“

Das nordrhein-westfälische Beamtenrecht bestimmt in § 19 Abs. 2 ÖGDG NRW:

„Für die amtlichen Untersuchungen zur Ausstellung von gutachterlichen Stellungnahmen in beamtenrechtlichen Verfahren nach dem Landesbeamtengesetz NRW ist die untere Gesundheitsbehörde am Wohnort der zu begutachtenden Person zuständig. Abweichend davon kann die Behörde oder Einrichtung, die das beamtenrechtliche Verfahren durchführt, die untere Gesundheitsbehörde am Dienstort der zu begutachtenden Person beauftragen.“

Dann gilt aber auch der oben erwähnte Grundsatz, den das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt hat, dass für die Untersuchung der Dienstfähigkeit des Kirchenbeamten ausschließlich der Amtsarzt am Wohnort des Kirchenbeamten zuständig wäre.

Die Ev. Kirche im Rheinland vertritt hierzu eine abweichende Rechtsposition und ist der Auffassung, dass der nachfolgende Beschluss der Verwaltungskammer ihre Praxis stützt. Denn dort hat die Verwaltungskammer die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Aufforderung zur Untersuchung bei einem 250km (!) entfernten Vertrauensarzt nicht wiederhergestellt. Die Verwaltungskammer hat insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein „Fahrservice“ des Dienstherrn angeboten wurde, die An- und Abreise nicht für unzumutbar gehalten.

Aus unserer anwaltlichen Sicht ist eine derartige Prüfung der Zumutbarkeit (der Verhältnismäßigkeit) schon systematisch nicht notwendig, weil eben das landeskirchliche Recht sich ganz auf den staatlichen Gesetzgeber in NRW fokussiert hat. Dieser kennt die Untersuchung bei einem entfernten Vertrauensarzt nicht, sondern ausschließlich die Untersuchung beim Amtsarzt vor Ort. Es bleibt also abzuwarten, ob die Verwaltungskammer auch in zukünftigen Verfahren ihre Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 aufrecht erhalten wird.

Der Beschluss lautet im Volltext: „nur 250km bis zum Vertrauensarzt?, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 08.11.2016, Az. 0136/B17-2016“ weiterlesen

Amtsärztlich untersucht wird am Wohnort, nicht am Dienstort, Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss v. 11.01.2018, Az. 1 L 1985/17

Für amtsärztliche Untersuchungen – etwa im Rahmen einer Überprüfung der Dienstfähigkeit – ist das Gesundheitsamt am Wohnort des Beamten zuständig.

Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt in seinem Beschluss, dass der Dienstherr auch dann nicht das Gesundheitsamt am Dienstort als zuständig auswählen darf, wenn er Zweifel an der Arbeit des Gesundheitsamtes am Wohnort des Beamten hat. Zweifel an der fachlichen Qualifikation des Arztes, an der unparteiischen Amtsausübung oder an der Tatsachengrundlage sind keine Erwägungen, die den Dienstherrn zu der Annahme einer Ausnahmesituation im Sinne des § 19 Abs. 2 ÖGDG NRW berechtigen.

Das Verwaltungsgericht führt in der Begründung seines Beschlusses dazu wörtlich aus: „Amtsärztlich untersucht wird am Wohnort, nicht am Dienstort, Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss v. 11.01.2018, Az. 1 L 1985/17“ weiterlesen

Leistungsprämie für freigestellte Beamte – kein Vergleich „mit sich selbst“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2017, Az. 13 K 14325/17

In einer – so wollen wir es mal nennen – Endlosschleife verweigert die Bundesagentur für Arbeit freigestellten Personalratsmitgliedern und gleichgestellten Personen den Zugang zu Leistungsprämien. Dadurch werden diese Beamtinnen und Beamten diskriminiert und wegen ihrer Zugehörigkeit zur Personalvertretung benachteiligt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bereits mehrfach dazu entschieden, auch Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen existiert (etwa hier aus 2014).

Dennoch setzt sich die Bundesagentur mit Verweis auf interne Verwaltungsanweisungen über Gesetz und Rechtsprechung hinweg und verweigert Leistungsprämien. Das vorliegende Verfahren bot dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einmal aktuell die Gelegenheit Grundsätzliches auszuführen und den Vergleichsmaßstab für die Gewährung/Nichtgewährung einer Leistungsprämie deutlich zu machen. Dabei darf der Kläger – denklogisch – nicht als sein eigener Vergleichsmaßstab herangezogen werden.

Im Volltext lautet die Entscheidung: „Leistungsprämie für freigestellte Beamte – kein Vergleich „mit sich selbst“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2017, Az. 13 K 14325/17“ weiterlesen

Kita-Streit: Eltern-Klage abgewiesen, Westdeutsche Zeitung v. 06.01.2018

Schadensersatz forderten Düsseldorfer Eltern von der Stadt, weil ihre Tochter keinen Platz in der Kinderbetreuung bekommen hatte. Die Klage wurde jetzt vom Oberlandesgericht abgewiesen, wie Presssprecher Mihael Pohar bestätigte. Die Eltern hätten weitere Beratungsangebote in Anspruch nehmen müssen, heißt es in dem Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist. „Kita-Streit: Eltern-Klage abgewiesen, Westdeutsche Zeitung v. 06.01.2018“ weiterlesen

Fehlender Kita-Platz: Eltern scheitern mit Klage, Rheinische Post v. 05.01.2018

Düsseldorf. Weil ihre Tochter im zweiten Lebensjahr ohne Platz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung geblieben war, hatte ein Düsseldorfer Paar auf Schadenersatz geklagt. Bereits im November hatte das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen, jetzt wurde das Urteil rechtskräftig. Mit Hilfe der Düsseldorfer Kanzlei „Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft“ stellten die Eltern einen entstandenen Verdienstausfall sowie die Mehrkosten, die sie in einer privaten Kita zu zahlen hatten, der Stadt Düsseldorf in Rechnung. Unter dem Strich ging es laut Kanzlei um etwas mehr als 20.000 Euro. „Fehlender Kita-Platz: Eltern scheitern mit Klage, Rheinische Post v. 05.01.2018“ weiterlesen

Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator | Pressemitteilung 2018-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 04.01.2018

::: Pressemitteilung 2/2018 :::

Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 5 Tipps für Düsseldorfer Eltern

Düsseldorf. In einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil vom 08.11.2017 (Az. I-18 U 99/16) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage zu entscheiden gehabt, wann Düsseldorfer Eltern in einem konkreten Fall Schadensersatz zusteht, wenn ihnen die Landeshauptstadt keine Kinderbetreuung angeboten hat. Die Klage scheiterte, gibt aber fünf Tipps für suchende Eltern.

„Die klagenden Eltern hatten ihre Tochter im Sommer 2013 sieben Wochen nach der Geburt im Kita-Navigator der Stadt Düsseldorf angemeldet. Sie wählten dort alle angebotenen Betreuungsmöglichkeiten aus und zeigten einen Betreuungsbedarf ab Sommer 2014 an. Sie wollten alles richtig machen.“, berichtet der Fachanwalt, der selbst Vater zweier Kinder ist. „Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator | Pressemitteilung 2018-02“ weiterlesen

Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.11.2017, Az. I-18 U 99/16

(C) Landgericht Düsseldorf

In einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage zu entscheiden gehabt, wann Düsseldorfer Eltern in einem konkreten Fall Schadensersatz zusteht, wenn ihnen die Landeshauptstadt keine Kinderbetreuung angeboten hat. Wir stellen den Fall vor und geben fünf Tipps für suchende Eltern! „Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.11.2017, Az. I-18 U 99/16“ weiterlesen

Neue Twitter-Clips bringen Kommunalpolitik „Auf den Punkt“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.01.2018

::: Pressemitteilung 1/2018 :::

Neue Twitter-Clips bringen Kommunalpolitik „Auf den Punkt“
VLK NRW bietet in Web-Videos Nachhilfe für Ratsmitglieder und solche, die es werden wollen

Düsseldorf. Warum hat der Verfassungsgerichtshof das Wahlrecht zugunsten kleiner Parteien geschützt und eine Verfassungsänderung des Landtags gekippt? Warum machen Ratsbeschlüsse über verkaufsoffene Sonntage nicht nur in der Adventszeit Schwierigkeiten? Wie wird man eine Beigeordnete in der Gemeinde wieder los? Die Fragen, die der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs (38) seit 2016 für die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK NRW) in Videoform beantwortet, sind vielfältig. Entstanden sind kurze Clips fürs Internet mit dem Titel „Auf den Punkt“. Für 2018 wurde nun die Fortsetzung der Reihe vereinbart. Dann können die Filme auch direkt über den Twitter-Nachrichtendienst abonniert werden. „Neue Twitter-Clips bringen Kommunalpolitik „Auf den Punkt“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-01“ weiterlesen