kein Konkurrentenschutz gegen Stellenbesetzungsverfahren nur für Angestellte, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 24.10.2017, Az. 3 L 3355/17

In einem hier ausnahmsweise auf Behördenseite vertretenen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einer Beamtin abgelehnt. Diese hatte sich dagegen gewandt, dass eine ausgeschriebene Stelle mit einem externen Bewerber besetzt worden war. Das Gericht führt aus, dass die Antragstellerin bereits nicht zum Kreis der potentiellen Bewerber/innen gehörte. Die Stellenausschreibung verweise eindeutig auf die tarifrechtliche Eingruppierung, nicht aber auf die beamtenrechtliche Besoldung. Insofern sei die Stelle allein für Angestellte ausgeschrieben worden. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den konkreten Umständen des Einzelfalls (hier: Einladung zum Vorstellungsgespräch, Konkurrentenmitteilung ohne Hinweis auf das Kriterium „Beamtenstatus“).

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. „kein Konkurrentenschutz gegen Stellenbesetzungsverfahren nur für Angestellte, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 24.10.2017, Az. 3 L 3355/17“ weiterlesen

Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Schild)

von Thorsten Sterk

„Kommt da noch etwas Substanzielles?“ Diese Frage eines Richters an den Rechtsvertreter des Landtags in der Verhandlung über die Zulässigkeit der neuen Kommunalwahl-Sperrklausel vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof fasst das Problem bei der Begründung der seit Sommer 2016 geltenden Kommunalwahl-Sperrklausel gut zusammen. „Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017“ weiterlesen

„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 23.10.2017

::: Pressemitteilung 5/2017 :::

„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt Dienstag (VerfGH 21/16 u.a.)

Düsseldorf/Münster. Ab Dienstagmorgen 10.30 Uhr verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Anträge von acht Parteien und Landesverbänden. Das politische Spektrum der Antragsteller reicht von rechts bis links und auch wenn sie sonst nichts gemein haben: sie haben allesamt den Antrag gestellt, das Gericht möge feststellen, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung gegen das Grundgesetz verstößt. Den Kern der sogenannten „Organstreitverfahren“ bildet die Sperrklausel im kommunalen Wahlrecht, die der Landtag erst im Sommer 2016 eingeführt hat und mit der er eine 2,5%-Hürde eingeführt hat. „„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05“ weiterlesen

Kleine Fraktionen klagen gegen Geld-Umverteilung, Rheinische Post v. 20.10.2017

Duisburg. Die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, PSL und Junges Duisburg/DAL sowie die FDP-Gruppe haben Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen die Umverteilung der Fraktionsmittel eingereicht. Bekanntlich hatten SPD und CDU vor einem Jahre ohne Gespräche im Vorfeld die Fraktionsfinanzierung massiv verändert – zu ihren Vorteilen, so die anderen Fraktionen und Gruppen im Stadtrat. „Kleine Fraktionen klagen gegen Geld-Umverteilung, Rheinische Post v. 20.10.2017“ weiterlesen

Fraktionsfinanzen: Opposition klagt jetzt gegen Rat, Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 20.10.2017

Stefan Endell

Die großen Fraktionen im Stadtrat bekommen mehr, die kleinen weniger: Seit Jahresbeginn gilt dieser neue Verteilschlüssel für die städtischen Zuwendungen an die Ratsfraktion, den SPD und CDU im vergangenen Jahr unter energischem Protest der fünf kleinen Fraktionen durchgesetzt haben.

Jetzt haben die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, PSL und Junges Duisburg/DAL sowie die FDP-Gruppe beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen diese neue Praxis Klage eingereicht. „Fraktionsfinanzen: Opposition klagt jetzt gegen Rat, Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 20.10.2017“ weiterlesen

EuGH zur Mindestkörpergröße von Polizisten in Griechenland: 1,70 für alle ist auch unge­recht, lto.de v. 18.10.2017

Wenn Polizisten mindestens 1,70 m groß sein müssen, werden Frauen diskriminiert, so der EuGH. Unterschiedliche Mindestgrößen sind aber auch nicht fair, so das OVG Münster. Sarah Nußbaum erklärt, warum das kein Widerspruch ist.

Wer in Griechenland Polizist werden will, muss mindestens 1,70 m messen. Das gilt für Männer wie Frauen gleichermaßen. Darin kann allerdings eine unerlaubte Diskriminierung liegen, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urt. v. 18.10.2017, Az. C-409/16).

Geklagt hatte eine Griechin, deren Bewerbung für die Polizei abgelehnt wurde, weil sie kleiner als 170 cm ist. In der griechischen Verfassung ist der Gleichheitsgrundsatz zwischen Männern und Frauen ebenso verankert, wie in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz. Da Frauen im Durchschnitt kleiner als Männer sind, trug die Klägerin vor, die Regelung diskriminiere Frauen aufgrund ihres Geschlechts mittelbar, denn eine höhere Anzahl von Frauen würde an der einheitlichen Mindestkörpergröße scheitern.

Dem EuGH wurde die Frage nach einer mittelbaren Diskriminierung im Rahmen des Berufungsverfahrens vorgelegt, nachdem die Klägerin in der ersten Instanz bereits Erfolg hatte. Die Luxemburger Richter stellten in ihrem Urteil eine mittelbare Diskriminierung von Frauen fest. Zugleich eröffneten sie aber auch eine mögliche Erlaubnis für diese Ungleichbehandlung und gaben die Frage wieder zurück an die nationalen Gerichte und den Gesetzgeber.

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