In einem hier ausnahmsweise auf Behördenseite vertretenen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einer Beamtin abgelehnt. Diese hatte sich dagegen gewandt, dass eine ausgeschriebene Stelle mit einem externen Bewerber besetzt worden war. Das Gericht führt aus, dass die Antragstellerin bereits nicht zum Kreis der potentiellen Bewerber/innen gehörte. Die Stellenausschreibung verweise eindeutig auf die tarifrechtliche Eingruppierung, nicht aber auf die beamtenrechtliche Besoldung. Insofern sei die Stelle allein für Angestellte ausgeschrieben worden. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den konkreten Umständen des Einzelfalls (hier: Einladung zum Vorstellungsgespräch, Konkurrentenmitteilung ohne Hinweis auf das Kriterium „Beamtenstatus“).
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. „kein Konkurrentenschutz gegen Stellenbesetzungsverfahren nur für Angestellte, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 24.10.2017, Az. 3 L 3355/17“ weiterlesen