IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017

Nievenheim. Nachdem die Stadt die Auffassung vertritt, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Nievenheimer Hallenbades rechtlich unzulässig ist (DORMAGO berichtete), hat die Interessengemeinschaft Nievenheim den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs um Prüfung der rechtlichen Sachlage gebeten. „Dass das geplante Bürgerbegehren unzulässig sein soll überrascht“, erklärt der Rechtsanwalt lt. IG Nievenheim. Hotstegs Begründung: „Die Stadt Dormagen hat zwei Ratsbeschlüsse benannt, die angeblich durch das Bürgerbegehren aufgehoben oder geändert würden. Die Beschlüsse behandeln aber gar nicht das Schwimmbad in Nievenheim.“ „IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017“ weiterlesen

3000 Unterschriften braucht es für den Bad-Erhalt, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 21.04.2017

Dormagen. Die Befürworter des Bad-Erhalts und ihr Anwalt glauben fest an einen Bürgerentscheid – und daran, dass dieser erfolgreich sein wird.

Klaus D. Schumilas

Der Freitag ist für Reiner Blödgen, Bianca Lins und Natascha Held ein wichtiger: Im Rathaus werden sie vom Ersten Beigeordneten Robert Krumbein die Zahlen erfahren, die notwendig sind, um das Bürgerbegehren zur Sanierung und zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim überhaupt starten zu können. Es geht um die Schätzung der Kosten für eine Sanierung und für den weiteren Betrieb des von Schließung und Abriss bedrohten Bads. „3000 Unterschriften braucht es für den Bad-Erhalt, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 21.04.2017“ weiterlesen

Sonderschulkonrektor (A14z) sticht Sonderschulrektor (A14), Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 19.04.2017, Az. 3 L 296/17

Das Verwaltungsgericht Köln stellt noch einmal klar: Die Wertigkeit des Statusamts lässt sich nicht aus der Amtsbezeichnung herauslesen

Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht jeglicher Verwirrung in der dem hier betroffenen Verfahren zu Grunde liegenden Rechtsfrage bereits im Jahr 2007 ein Ende gemacht, indem es unmissverständlich feststellte:

„Bei Ämtern gleicher Besoldungsgruppe mit und ohne Amtszulage handelt es sich um zwei statusrechtlich verschiedene Ämter.“

vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.04.2007, Az. 2 B 25/07.

Diese Erkenntnis scheint jedoch noch nicht an alle Behörden durchgesickert zu sein. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin die Entscheidung über die Besetzung der Stelle einer/s Sonderschulrektor/in zu Gunsten der Beigeladenen getroffen. Diese hatte in der dienstlichen Beurteilung das gleiche Ergebnis wie der Antragsteller erlangt und außerdem nach Auffassung der Behörde als Sonderschulrektorin mit Besoldungsgruppe A14 ein höheres Statusamt inne als der Antragsteller als Sonderschulkonrektor mit Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage. Diese fehlerhafte Erkenntnis leitete die Antragsgegnerin aus den Amtsbezeichnungen „Sonderschulrektorin“ bzw. „Sonderschulkonrektor“ ab. „Sonderschulkonrektor (A14z) sticht Sonderschulrektor (A14), Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 19.04.2017, Az. 3 L 296/17“ weiterlesen

Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017

Bürgerentscheid zum Pulheimer Friedhofskonzept wird nicht an die Landtagswahl gekoppelt

VON MARIA MACHNIK

Pulheim. Sichtbar enttäuscht waren die Initiatoren und die Unterstützer des Bürgerbegehrens zum Friedhofskonzept. Alles Reden, alle Versuche, CDU und Grüne doch noch für ihr Anliegen zu gewinnen, waren vergebens. Auch die Bitte des Bürgervereins, den Termin zu überdenken, ging ins Leere.

CDU und Grüne möchten zwar, dass alle stimmberechtigten Bürger ab 16 Jahren entscheiden können, ob der Ratsbeschluss vom 15. November 2016 aufgehoben werden soll. Das hieße, dass ausgewählte (sogenannte gelbe) Flächen auf städtischen Friedhöfen nach Ablauf aller Grabnutzungsrechte nicht entwidmet werden. „Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017“ weiterlesen

Flughafen-Chaos: Tegel-Entscheid der Berliner bedroht Inbetriebnahme des BER, welt.de v. 04.04.2017

Das Berliner Volksbegehren zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel war erfolgreich. Mit dem Volksentscheid drohen juristisches Chaos und hohe fiskalische Risiken. Alle wichtigen Fragen und Antworten.

Das Volksbegehren für eine Offenhaltung des Flughafens Tegel in Berlin war erfolgreich. Insgesamt sammelte die Initiative „Berlin braucht Tegel“ 204.263 gültige Unterschriften ein, teilte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach am Dienstag mit – das sind 30.012 Unterschriften mehr als notwendig. Damit fängt der politische und rechtliche Streit über Berlin und seine Flughäfen allerdings erst richtig an. „Flughafen-Chaos: Tegel-Entscheid der Berliner bedroht Inbetriebnahme des BER, welt.de v. 04.04.2017“ weiterlesen