Disziplinarverfahren sind langlebig und vielschichtig. Umso wichtiger ist es, den jeweils passenden Rechtsschutz auch „unterwegs“ zu suchen.
In einem seit 2011 laufenden Disziplinarverfahren strebt das Land Nordrhein-Westfalen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarsanktion an. Im behördlichen Disziplinarverfahren wurde daher die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (30%, später 15%) angeordnet. Bei der Entscheidung über die Disziplinarklage folgte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Klageantrag nicht und erkannte statt einer Entfernung auf eine Zurückstufung um eine Besoldungsgruppe. Hiergegen legte das Land Berufung ein.
Einen Antrag auf Aussetzung der Einbehaltungsentscheidung lehnte der Dienstherr außergerichtlich ab. Hierauf wurde die Aussetzung bei Gericht beantragt. Da die Berufung bereits beim Oberverwaltungsgericht anhängig war, war dies auch für die Aussetzungsentscheidung erst- und letztinstanzlich zuständig. Der Antrag war erfolgreich. Ab dem Monat der Gerichtsentscheidung sind mithin die vollen Dienstbezüge auszuzahlen.
„Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O“ weiterlesen