Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare bis 2014 rechtswidrig (Themenseite)

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe.

Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungs­gesetz beamteten Referendaren gezahlten An­wärter­grundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. Dieser setzte sich zusammen aus dem Anwärtergrundbetrag gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz (Stand: 31. August 2006) zuzüglich der seit diesem Zeitpunkt im Landesrecht vorgenommenen Besoldungsanpassungen. Hierzu sah sich das Land berechtigt, weil seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 nicht mehr der Bund, sondern das Land für die gesetzliche Regelung der Besoldung der Beamten und damit auch der beamteten Referendare zuständig sei. Die Verweisung in der Rechtsverordnung auf das Bundesbesoldungsgesetz sei demgemäß im Licht dieser Änderung zu interpretieren, argumentierte das Land.

Mit dieser Auffassung konnte es sich vor dem 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht durchsetzen und muss jetzt Differenzbeträge nachzahlen. Nach einem Urteil vom 27. Oktober 2014, mit dem der Senat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigte, hatten Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen vielmehr weiterhin Anspruch auf einen Grundbetrag in Höhe von 85 % des höchsten beamteten Referendaren des Bundes zustehenden An­wärter­grundbetrages.

Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.

Volltext der Entscheidungen:

Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 27.10.2014, Az. 3 A 1217/14

Verwaltungsgericht Minden, Urteil v. 08.05.2014, Az. 4 K 96/14

Die Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden, damit sie nicht verjähren (siehe Streitpunkt unter Ziff. 3).

Diese Themenseite informiert über die von uns vertretenen Verfahren und parallele Entwicklungen:

1. vertretene Verfahren

Im Folgen bieten wir einen Überblick über den Stand unserer Verfahren, die Verfahren sind sortiert nach dem Datum der Antragstellung. „Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare bis 2014 rechtswidrig (Themenseite)“ weiterlesen

Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.02.2015

::: Intro :::

Wir berichten wieder in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Rechtsthemen und Anlässe und haben Sie zu diesem Zweck in unseren Medienverteiler aufgenommen. Wenn Sie sich von diesem Newsletter abmelden möchten, schreiben Sie bitte eine Email an hotstegs@hotstegs-recht.de.

::: Pressemitteilung 01/2015 :::

„Es gibt viele unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber“
Rechtsanwalt Robert Hotstegs im Interview mit dem Portal 123recht.net zum Thema Kirchenrecht

Düsseldorf / Hannover. Knapp 170.000 Rechtsanwälte praktizieren in Deutschland. Sie tun dies herkömmlich in Kanzleien und auf modernen Wegen im Internet. Unter den Rechtsberatungsportalen dürfte 123recht.net das bekannteste Angebot sein. Unter allen dort gelisteten Rechtsanwälten ist der Düsseldorfer Robert Hotstegs (35) der einzige Anwalt im Themengebiet des Kirchenrechts. Dies zeigt ein aktuelles Interview. „Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01“ weiterlesen

Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015

Unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber – Kirchenrecht für Anwälte und Mandanten.

Ein Interview mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs gibt Aufklärung über die Besonderheit des Kirchenrechts in Deutschland.

123recht.net: Herr Hotstegs, Sie sind unter den heute bei uns gelisteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seit einigen Jahren der einzige, der das Rechtsgebiet „Kirchenrecht“ als Tätigkeitsschwerpunkt angegeben und hierzu regelmäßig auch Ratgeber veröffentlicht hat. Ist das Rechtsgebiet so klein und unbedeutend?
Rechtsanwalt Hotstegs: Ja und nein. Das Kirchenrecht ist tatsächlich ein kleines Rechtsgebiet. Insbesondere, wenn wir noch differenzieren müssen, dass es ja das Staatskirchenrecht (also die Sicht des Staates auf die Kirchen) und dann das kircheninterne Recht gibt, letzteres getrennt z.B. nach der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Landeskirchen. „Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015“ weiterlesen

Beamtenrecht: Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 22.01.2015, Az. 1 K 1555/13

Dies hat die 1. Kammer mit Urteil vom 22. Januar 2015 entschieden und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut zu entscheiden. „Beamtenrecht: Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 22.01.2015, Az. 1 K 1555/13“ weiterlesen

neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten wie auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Sie bringen außerrechtliche Überlegungen und eigene Erfahrungen in die Entscheidungsfindung ein und zwingen auf diese Weise die Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und Argumente auch vor diesem Hintergrund zu prüfen.

Im Februar 2015 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für die „Ehrenamtlichen“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. „neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020“ weiterlesen