Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit deutlichen Worten einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit dem die Bundeszollverwaltung einem freigestellten Personalratsmitglied die Einbeziehung in das Leistungsprämien-System verwehren wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und bestätigt das Ergebnis der ersten Instanz: freigestellte Personalratsmitglieder dürfen auch hinsichtlich von Leistungsprämien nicht benachteiligt werden.
Für die Details finden Sie die Entscheidung hier im Volltext: „Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12“ weiterlesen