Hooligan-Horror: Was wusste die Polizei?, Express v. 31.10.2014

Kritik an Einsatzkräften
Von CHRISTIAN WIERMER

War die Polizei angemessen vorbereitet, wie Polizeipräsident Wolfgang Albers und Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagen? Es gibt immer mehr Zweifel.

Während die Bundespolizei inzwischen einräumt, personell nicht in der Lage gewesen zu sein, die Hooligans auf der Rückreise zu begleiten, um andere Reisende vor Angriffen zu schützen, ist von den Kölner Beamten offiziell bisher nichts zu hören. „Hooligan-Horror: Was wusste die Polizei?, Express v. 31.10.2014“ weiterlesen

Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 30.10.2014, Az. 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 u.a.

Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ allein von ihrem Lebensalter abhing. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.

Die Kläger sind Beamte oder Soldaten, für die die besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen bzw. des Bundes maßgeblich sind. „Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 30.10.2014, Az. 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 u.a.“ weiterlesen

Nach den Hooligan-Krawallen in Köln | Offene Fragen zum Einsatz der Polizei, WDR, Aktuelle Stunde vom 28.10.2014

Nach den Hooligan-Krawallen am Wochenende haben nicht nur viele Kölner Fragen zu dem Vorgehen der Polizei. Die wichtigsten beantworten Experten.

1. Warum fand die Demo so nah am Dom statt?

Die Kritik: Der Breslauer Platz an der Rückseite des Hauptbahnhofs ist einer der zentralen Orte Kölns. Hier sind gerade am Wochenende viele Menschen unterwegs. Zudem grenzen an den Platz Wohnviertel an, in den viele Menschen mit Migrationshintergrund leben. Deshalb gibt es Kritik am Ort der Demo.

Die Antwort von Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht: „Nach den Hooligan-Krawallen in Köln | Offene Fragen zum Einsatz der Polizei, WDR, Aktuelle Stunde vom 28.10.2014“ weiterlesen

Steuerschaden kann eingeklagt werden, Kommentar zum Sächsischen Landesarbeitsgericht, Urteil v. 27.01.2014, Az. 4 Ta 268/13

Kommt es zu Bezügenachzahlungen für Vorjahre, so können diese Zahlungen zusammen mit den laufenden Bezügen im Steuerjahr zu einer progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung führen. Dieser steuerliche Nachteil kann vom Beamten als Schaden geltend gemacht werden (sog. Steuerschaden).

Dass für diesen Steuerschaden bei arbeitsrechtlichen Vergütungsansprüchen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht gegeben ist, hat in diesem Jahr das Sächsische Landesarbeitsgericht entschieden. „Übersetzt“ auf das Beamtenrecht sind für Steuerschäden die Verwaltungsgerichte zuständig. Hierzu gibt es auch vereinzelte Rechtsprechung. „Steuerschaden kann eingeklagt werden, Kommentar zum Sächsischen Landesarbeitsgericht, Urteil v. 27.01.2014, Az. 4 Ta 268/13“ weiterlesen

Interview zur Rechtslage | „Man hätte über ein Verbot nachdenken müssen“, Rheinische Post v. 28.10.2014

Herr Hotstegs, hätte die Kundgebung in Köln verboten werden können?

Robert Hotstegs Zum Zeitpunkt der Anmeldung gab es meiner Ansicht nach diese Handhabe tatsächlich noch nicht. Der Versammlungsleiter hatte eine friedliche Kundgebung angemeldet, zu einem versammlungsrechtlich nicht bedenklichen Thema. Was mich stutzig macht, ist jedoch, dass die Kölner Polizei ab Donnerstag mit 4000 Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gerechnet haben will. Die Zahl als solche ist noch kein Anhaltspunkt für ein Verbot, allerdings hätte die Polizei ermitteln müssen, zu welchen Gruppierungen die Teilnehmer gehörten und dass sie regelrechte Schlachtpläne schmiedeten. Zu diesem Zeitpunkt hätte man über ein Verbot nachdenken müssen. „Interview zur Rechtslage | „Man hätte über ein Verbot nachdenken müssen“, Rheinische Post v. 28.10.2014“ weiterlesen

Verletzung elementarer Verfahrensrechte im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 03.06.2014, Az. DL 13 S 150/14

In einem Disziplinarverfahren nach baden-württembergischen Landesrecht hat der Disziplinarsenat im Verwaltungsgerichtshof deutliche Worte für die Verletzung von Verfahrensrechten des beschuldigten Beamten gefunden. Dieser sollte aus dem Dienst entfernt werden, obwohl die Behörde keine ordnungsgemäße Erstanhörung und auch keine eigenen Ermittlungen durchgeführt hatte. Auch die Beteiligung des Personalrats war mangelhaft. Die Disziplinarverfügung wurde daher aufgehoben. „Verletzung elementarer Verfahrensrechte im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 03.06.2014, Az. DL 13 S 150/14“ weiterlesen

Jetzt sagt auch Hessen: Ankreuzen reicht nicht!, Anmerkung zum Hessischen VGH, Urteil v. 04.06.2014, Az. 1 A 651/13

Der Ärger um die sogenannten Ankreuz-Beurteilungen geht weiter. In seinem Urteil vom 04.06.2014 hat nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof seine Sicht der Dinge dargelegt. In dem Verfahren stritten die Beteiligten um die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung der Klägerin, welche der VGH nicht für gegeben hält:

„An dieser Plausibilisierung fehlt es bei der dienstlichen Beurteilung der Klägerin im Hinblick auf die Bildung des Gesamturteils auf der Grundlage der Einzelbewertungen. Einer näheren Begründung des Gesamturteils, deren Fehlen die Klägerin schon in der Begründung ihres Widerspruchs vom 7. Juli 2011 beanstandet hatte, hätte es insbesondere deshalb bedurft, weil die Bewertungen der Einzelmerkmale anhand eines Beurteilungsbogens erfolgt ist, in dem insgesamt sechs verschiedene Bewertungsstufen (A bis F) vorgesehen sind „Jetzt sagt auch Hessen: Ankreuzen reicht nicht!, Anmerkung zum Hessischen VGH, Urteil v. 04.06.2014, Az. 1 A 651/13“ weiterlesen

Was wird aus dem Widerspruch im Beamtenrecht? (Stand: 20.10.2014)

Seit Jahren treibt uns im Beamtenrecht eine Frage immer wieder um: darf gegen eine Maßnahme des Dienstherrn sofort geklagt werden oder muss vorher ein Widerspruch eingelegt werden? Der Landtag hatte vor ein paar Jahren das Landesbeamtengesetz entsprechend geändert, aber die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens immer nur befristet. Mit der Folge, dass das Widerspruchsverfahren immer wieder zu kommen „drohte“. (siehe auch unser Beitrag aus dem Jahr 2012: weiterhin kein Widerspruchsverfahren) Nun gibt es hoffentlich Klarheit ab 2015! „Was wird aus dem Widerspruch im Beamtenrecht? (Stand: 20.10.2014)“ weiterlesen

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