Eilverfahren: Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus, Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 25.07.2013, Az. 9 L 2184/13.F

Der Antragsteller ist Studienrat, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres zum 31. Juli 2013 in den Ruhestand treten würde. Im Dezember 2012 hatte er beim Hessischen Kultusministerium – Antragsgegner – beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr hinauszuschieben. Der Antragsgegner lehnte den Antrag im Mai 2013 ab. Der Antragsteller hat daraufhin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.

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Wir-Linke drohen mit Klage, WAZ v. 18.07.2013

Man darf es Ultimatum nennen: Die Ratsfraktion Wir-Linke hat Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld in einem offenen Brief aufgefordert, den Ratsbeschluss aufzuheben, in dessen Folge die Max-Kölges-Hauptschule in Eppinghofen ab September auslaufen soll. Bis zum 26. Juli habe Mühlenfeld dafür Zeit, schreibt die Fraktion, und weiter: „Bei einer unbefriedigenden Antwort werden wir über weitere Schritte nachdenken.“ „Wir-Linke drohen mit Klage, WAZ v. 18.07.2013“ weiterlesen

Minoritenplatz: Wie sicher ist ein Ratsbürgerentscheid?, kleveblog.de v. 11.07.2013

Am 8. April 2013 erschien im kleveblog erstmals ein Artikel, in dem das Wort Ratsbürgerentscheid fiel. Zu ihrem dritten Treffen hatte die Initiative Denkpause für die Unterstadt einen Juristen des Vereins Mehr Demokratie geladen, der erläutern sollte, wie genau ein Bürgerentscheid auf die Schiene zu bringen ist. Rechtsanwalt Dr. Robert Hotstegs referierte, wie und wie viele Unterschriften zu sammeln sind, wie die Frage zu formulieren ist (sie muss beispielsweise mit Ja oder Nein beantwortet werden können), und welche Fallstricke in dem Verfahren lauern. So am Rande berichtete er auch, dass der Stadtrat selbst einen Entscheid initiieren könne. „Minoritenplatz: Wie sicher ist ein Ratsbürgerentscheid?, kleveblog.de v. 11.07.2013“ weiterlesen

Bürgerentscheide nicht verkomplizieren, Mehr Demokratie, Pressemitteilung v. 08.07.2013

Die Initiative „Mehr Demokratie“ warnt den Rat der Stadt Bedburg davor, Bürgerentscheide „unnötig zu verkomplizieren“. Auf Anraten der Verwaltung soll der Rat morgen eine Änderung der Bürgerentscheid-Satzung beschließen, nach der es zukünftig bei der Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen getrennte Vorstände für Wahl und Bürgerentscheid geben soll. Die Zahl der Stimmbezirke soll dann geringer als die der Wahlbezirke sein. Die Folge: die Wähler müssten oft zwei Orte zur Abgabe ihrer Stimmen aufsuchen. „Das wird kaum ein Wähler auf sich nehmen. Außerdem ist ein solch umständliches Verfahren gar nicht notwendig“, meint Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. „Bürgerentscheide nicht verkomplizieren, Mehr Demokratie, Pressemitteilung v. 08.07.2013“ weiterlesen

„Mehr Demokratie“ bedauert Entscheidung, Kölnische Rundschau v. 05.07.2013

Von Claudia Roberz

„Drei, Zwei, Eins – meins.“ Zum Preis von 21,87 Euro ersteigerten Claudia Render, Isa Kovarik und Diana Thelen-Hohn, die Initiatoren des Bürgerentscheids „Erhalt der Füssenicher Grundschule“, die erste von möglicherweise 16 Wahlurnen für die Stadt Zülpich. „Wir wollen ja nicht, dass auch noch die am 25. Mai 2015 gleichzeitig stattfindenden Kommunal- und Europawahlen scheitern, weil nicht genug Wahlurnen zur Verfügung stehen“, sagt Isa Kovarik.

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Anspruch eines Stabsarztes auf Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.06.2013, Az. 2 C 67.11

Ein Soldat auf Zeit kann seine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit dann nicht beanspruchen, wenn er innerhalb der Bundeswehr in Friedenszeiten und auch im Verteidigungsfall auf einer Stelle verwendet werden kann, die für ihn nach seinem Dienstgrad als Stabsarzt und im Hinblick auf eine bestehende Allergieerkrankung zumutbar ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Im konkreten Fall hatte der auf seine Entlassung aus der Bundeswehr klagende Stabsarzt während seiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit Medizin studiert. Für das Studium war er vom Dienst befreit. Am Ende der medizinischen Ausbildung wurde festgestellt, dass der Kläger auf bestimmte Inhaltsstoffe von Gummi allergisch reagiert. „Anspruch eines Stabsarztes auf Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.06.2013, Az. 2 C 67.11“ weiterlesen