SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012

Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens (SPD) und seine Verwaltungs-Experten haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens (gegen einen Ratsbeschluss vom 3. Juli zur Errichtung einer 2. Gesamtschule in Hennen) beraten.

Ahrens und seine Mitarbeiter haben anschließend das Bürgerbegehren, das von der CDU mitgetragen wurde und das 8045 gültige Stimmen vorweisen kann, als rechtmäßig und korrekt bezeichnet. Entsprechend ist auch die Vorlage für den gestrigen Rat ausgefallen und von Ahrens unterzeichnet worden. Das Schulbündnis aus SPD, Grünen, LINKE und FDP hatte aber Bedenken gegen das Bürgerbegehren und die Auffassung des Bürgermeisters und seiner Verwaltung. Es ließ ein eigenes Gutachten bei der Düsseldorfer Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hotstegs erstellen. Die Düsseldorfer Fachanwälte kamen zu einem anderen juristischen Ergebnis. „SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012“ weiterlesen

Kurzgutachten zum Bürgerbegehren „Für eine zukunftsfähige Schullandschaft“ vorgelegt – Bürgerbegehren kommt zu spät, Information für die Presse

Da der Rat der Stadt Iserlohn über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden hat, haben die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Linke den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs mit einem Kurzgutachten beauftragt. Sein Ergebnis legte Hotstegs am Dienstag Nachmittag vor: danach ist das Bürgerbegehren unzulässig, weil es die 3-Monats-Frist der Gemeindeordnung nicht eingehalten hat. „Die Frist hat nämlich nicht am 3. Juli begonnen, wie Bürgerinitiative und Verwaltung dargelegt haben, sondern bereits im Oktober 2011. Damals hat der Rat bereits grundsätzlich die Errichtung der neuen Gesamtschule beschlossen.“, so Hotstegs. „Kurzgutachten zum Bürgerbegehren „Für eine zukunftsfähige Schullandschaft“ vorgelegt – Bürgerbegehren kommt zu spät, Information für die Presse“ weiterlesen

weiterhin kein Widerspruch(sverfahren) in NRW (aktualisiert: 30.10.2012)

Das in Nordrhein-Westfalen vorübergehend abgeschaffte Widerspruchsverfahren bleibt auch weiterhin ausgesetzt. Der Landesgesetzgeber hat kurzfristig am 23.10.2012 beschlossen, dass gegen alle Verwaltungsakte bis Ende 2013 grundsätzlich kein Widerspruch zulässig und erforderlich sein soll. Nur die wenigen bislang bestehenden Ausnahmen bleiben erhalten. Die Gesetzesänderung tritt am 31.10.2012 gerade rechtzeitig in Kraft.

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Mehr Transparenz für Abgeordeten-Einkünfte?, Stellungnahme von Robert Hotstegs, Sat.1 17:30 vom 18.10.2012

Die Nebeneinkünfte von Bundestags- und Landtagsabgeordneten sind in der Diskussion: offen legen oder nicht? Einige Abgeordnete machen es freiwillig vor. Auch der Fachverband Mehr Demokratie NRW begrüßt die Diskussion. Er geht mit seiner Kampagne für ein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen aber auch darüber hinaus.

 

Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Mitglied im NRW-Landesvorstand von Mehr Demokratie e.V., kommentierte die aktuelle Debatte. „Mehr Transparenz für Abgeordeten-Einkünfte?, Stellungnahme von Robert Hotstegs, Sat.1 17:30 vom 18.10.2012“ weiterlesen

Streit geschlichtet: Überstunden bei der Duisburger Feuerwehr werden endlich bezahlt, Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Duisburg vom 16.10.2012

Bei der Duisburger Feuerwehr brodelte es in der Vergangenheit gewaltig. Insgesamt rund 400.000 unbezahlte Überstunden schieben die Feuerwehrleute vor sich her. Bislang ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich. Die Stadt reagiert nun auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

 

Rechtsanwalt Robert Hotstegs kommentiert die Rechtslage aus anwaltlicher Sicht. „Streit geschlichtet: Überstunden bei der Duisburger Feuerwehr werden endlich bezahlt, Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Duisburg vom 16.10.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren „Langes Feld“ in Kassel gescheitert, Verwaltungsgericht Kassel, Pressemitteilung v. 28.09.2012, Az. 3 K 659/12.KS

Das Verwaltungsgericht Kassel – 3. Kammer – hat durch Urteil vom 28.09.2012 (Aktenzeichen: 3 K 659/12.KS) eine Klage von drei Unterzeichnern des Bürgerbegehrens „Langes Feld“ in Kassel abgewiesen. Mit der Klage hatten sie die Feststellung beantragt, dass das Bürgerbegehren zulässig sei.

Die beklagte Stadt beabsichtigt im Ortsteil Niederzwehren die Errichtung eines Gewebestandorts im Gebiet „Langes Feld“. In diesem Gebiet ist die Beklagte Eigentümerin von ca. 55% der Grundstücksflächen. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2007 wurde der Bebauungsplan „Langes Feld“ aufgestellt, der am 25.06.2012 als Satzung beschlossen wurde. Hiergegen richtet sich das von den Klägern in ihrer Eigenschaft als Vertrauenspersonen getragene Bürgerbegehren, mit dem sie das Ziel verfolgen, die Beklagte durch einen Bürgerentscheid zum Verzicht auf die gewerbliche Bebauung des „Langes Feldes“ zu bewegen. Mit dem Verzicht sollen die klimatischen Verhältnisse im betroffenen Gebiet zum Wohl der Gesundheit der Bürger erhalten bleiben. Das am 09.01.2012 beim Magistrat der Beklagten eingereichte Bürgerbegehren wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 27.02.2012 als unzulässig zurückgewiesen.

Diese Entscheidung hat nun das Verwaltungsgericht bestätigt. „Bürgerbegehren „Langes Feld“ in Kassel gescheitert, Verwaltungsgericht Kassel, Pressemitteilung v. 28.09.2012, Az. 3 K 659/12.KS“ weiterlesen

Schweigepflichtentbindungen im Beamtenrecht

-zugleich zum Problem des Datenschutzes bei amtsärztlichen Untersuchungen-

Es gibt im Beamtenrecht zahlreiche Konstellationen, in denen eine Beamtin/ein Beamter, entweder vom Gesundheitsamt (oder, bei bestimmten Behörden) von Betriebsärzten untersucht wird. Anlass kann etwa ein Antrag der/des Betroffenen sein, wegen Erkrankung vorzeitig in den Ruhestand treten zu können. In einigen Fällen wird eine solche Dienstfähigkeitsuntersuchung auch vom Dienstvorgesetzten veranlasst, z.T. sogar gegen den Willen der Betroffenen. Amtsärztliche Untersuchungen können aber auch dann eine Rolle spielen, wenn es z.B. um eine Verringerung der Arbeitszeit, eine Teildienstfähigkeit oder aber (bei bestimmten Behörden, z.B. den Justizbehörden) um eine Befreiung von Vertretungstätigkeiten nach Feststellung der Schwerbehinderung geht. Auch bei der Anzeige von Dienstunfällen sind vielfach amtsärztliche Stellungnahmen oder Gutachten nötig. Schließlich sind auch amtsärztliche Gutachten in Disziplinarverfahren möglich, wenn es um die Schuld(un)fähigkeit i.S. der §§ 20, 21 StGB geht. Daneben gibt es natürlich die reguläre amtsärztliche Untersuchung bei der Einstellung, wenn die gesundheitliche Tauglichkeit überprüft wird. Es gibt also vielfältige Situationen, in denen eine amtsärztliche Begutachtung einer Beamtin/eines Beamten erforderlich sind. „Schweigepflichtentbindungen im Beamtenrecht“ weiterlesen