Lebenszeit – und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteile v. 23.08.2012, Az. 9 K 1175/11.F u.a.

Die Kläger sind Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst. Die richterlichen Kläger sind Angehörige der ordentlichen und der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Kläger im Beamtenverhältnis ist Polizeioberkommissar in den Diensten des beklagten Landes. Die richterlichen Kläger wollen gerichtlich durchsetzen, dass ihre Besoldung in der höchsten Lebensalterstufe, erfolgt. Der Kläger im Beamtenstatus begehrt die Besoldung nach der höchsten Besoldungsstufe der Besoldungsgruppe A 10. Die Kläger haben ein Lebensalter zwischen etwa Mitte 30 und Anfang 50. Je lebensjünger ein Kläger oder eine Klägerin ist, desto größer ist die Gehaltsdifferenz, je lebensälter desto kleiner ist sie. Die Spanne reicht von etwa 2.500 Euro pro Jahr bis 23.000 Euro pro Jahr. Die Klagen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011, der entschieden hatte, dass eine Regelung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT), die aus Sicht der Kläger mit dem mit der hier im Streit stehenden Richter – und Beamtenbesoldung vergleichbar ist, gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Die Klagen stehen weiterhin in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.11.2011, das entschieden hatte, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nur durch eine Anpassung „nach oben“ beseitigt werden kann. „Lebenszeit – und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteile v. 23.08.2012, Az. 9 K 1175/11.F u.a.“ weiterlesen

Beschäftigung eines Oberstaatsanwalts über gesetzliche Altersgrenze hinaus, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012, Az. 9 K 4663/11.F

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat das Land Hessen verpflichtet, einen Oberstaatsanwalt über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu beschäftigen. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung, insbesondere weil andere Gerichte ähnliche Fälle negativ entschieden haben (so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.03.2012, Az. 13 K 6883/09 für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Falle eines Richters). Hier kommen daher die Besonderheiten des jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtenrechts zum Tragen.

Der Kläger war ein Oberstaatsanwalt, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten ist. Er hatte beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa beantragt, den Eintritt in den Ruhestand aufzuschieben. Nachdem das Ministerium diesen Antrag abgelehnt hatte, hat er hier gegen Klage erhoben und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Nachdem das VG Frankfurt am Main das Land Hessen im Eilverfahren verpflichtet hatte, den Kläger über die Altersgrenze hinaus weiter zu beschäftigen, weil die beamtenrechtlichen Altersgrenzenregelungen in Hessen mit dem Verbot der Altersdiskriminierungim europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar seien, hob der Verwaltungsgerichtshof Kassel in einer unanfechtbaren Entscheidung diesen Beschluss auf und lehnte den Antrag des Klägers im Eilverfahren ab. „Beschäftigung eines Oberstaatsanwalts über gesetzliche Altersgrenze hinaus, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012, Az. 9 K 4663/11.F“ weiterlesen

erstmals Entschädigung für überlange Verfahrensdauer, Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.07.2012, Az: 7 KE 1/11

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat erstmals entschieden, dass ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle insgesamt unangemessen lang angedauert hat.

In dem konkreten Fall hatte sich eine Polizeibeamtin gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revierkommissariat gewandt. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde zwei Jahre nach Eingang der Klage abgeschlossen.

Das OVG Magdeburg befand, dass angesichts der geringen Schwierigkeit bzw. Komplexität des Verfahrens eine Gesamtbearbeitungsdauer des Ausgangsrechtsstreits mit über zwei Jahren und dessen Bearbeitung in einzelnen Verfahrensstadien nicht mehr als angemessen i.S.d. § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG anzusehen sei und erkannte der Polizeibeamtin eine Entschädigung zu.

„erstmals Entschädigung für überlange Verfahrensdauer, Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.07.2012, Az: 7 KE 1/11“ weiterlesen

Güterichter und Mediation nach dem Mediationsgesetz

Mit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26.07.2012 ist die Mediation neu geregelt und die „Mediationslandschaft“ verändert worden. Dies hat vor allen Dingen Auswirkungen auf die bisherige richterliche Mediation, die wir in zahlreichen beamten- und verwaltungsrechtlichen Fällen angeregt und auch durchgeführt haben (siehe kleine Mediationsstatistik).

Unsere Kanzlei ist Mitglied im Bundesverband Mediation.

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Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09

Wie erst heute bekannt geworden ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Juni die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehen im Beamtenrecht für verfassungswidrig erklärt. „Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09“ weiterlesen

Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 31.07.2012, Az. 1 L 277/12

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 31. Juli 2012 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (1 L 277/12) entschieden, dass ein Bewerber für den Polizeidienst nicht deshalb aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf, weil er an beiden Armen großflächige Tätowierungen vom Schulterbereich bis zu den Unterarmen aufweist. „Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 31.07.2012, Az. 1 L 277/12“ weiterlesen