zu hohe Bezüge wegen Behördenfehler = nur teilweise Rückzahlung, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.04.2012, Az. 2 C 15.10 und 2 C 4.11

Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung über die Rückforderung ihren Verursachungsbeitrag berücksichtigen

Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grundsätzlich zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt, die der Beamte im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. „zu hohe Bezüge wegen Behördenfehler = nur teilweise Rückzahlung, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.04.2012, Az. 2 C 15.10 und 2 C 4.11“ weiterlesen

Bürger fragen, Behörden antworten, Pressemitteilung Mehr Demokratie e.V. v. 27.04.2012

Besserer Zugang zu Informationen aus Kommunal- und Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen durch FragDenStaat.de

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen Anfragen an Kommunal- und Landesbehörden über eine zentrale Internetseite stellen. Die Organisationen Mehr Demokratie, Open Knowledge Foundation Deutschland und Transparency Deutschland haben heute den offiziellen Startschuss für das Internetportal FragDenStaat.de/NRW gegeben. „Bürger fragen, Behörden antworten, Pressemitteilung Mehr Demokratie e.V. v. 27.04.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren gegen die Schließung des Bürgerbüros in Opladen ist unzulässig, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln v. 25.04.2012

Das „Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 06. Dezember 2010 zur Schließung des Bürgerbüros in Opladen“ ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil entschieden und damit einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen aus April 2011 bestätigt.

Der Rat der Stadt Leverkusen hatte im Dezember 2010 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen, das Bürgerbüro in Opladen zu schließen. Gegenstand des Bürgerbegehrens war die Frage, ob das Bürgerbüro gleichwohl erhalten und verbessert werden solle.

In der Urteilsbegründung führte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts aus, das Bürgerbegehren sei aus mehreren Gründen unzulässig. Insbesondere schließe die Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren über die innere Organisation der Gemeindeverwaltung aus. Hierzu gehöre auch die Entscheidung über die Zusammenlegung, Abschaffung oder Einrichtung von Ämtern. Ferner seien Teile des Begehrens unbestimmt. Für den Bürger sei aufgrund der bisherigen Sachlage unklar, ob er bei einem etwaigen Bürgerentscheid gleichzeitig auch über die Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten mit abstimmen solle.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Az. 4 K 2849/11

Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O

Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster / 1. Disziplinarkammer vom 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O:

„Das Verfahren war gem. § 75 Abs. 3 Satz 1 DO NW einzustellen, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 DO NW vorliegen. Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 konnte das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellen.

Es kann letztlich dahinstehen, ob die Ruhestandsbeamtin, wofür nach Auffassung des Gerichts nach Aktenlage alles spricht, des Diebstahls schuldig ist [Ergänzung des Verfassers: Es ging um den Vorwurf des angeblichen Diebstahls eines Damenslips im Wert von 10 DM im Jahre 1999]. Schon angesichts des Zeitablaufs käme unabhängig von allem anderen vorliegend allenfalls, selbst dies erscheint angesichts des Zeitablaufes sehr fragwürdig, eine Geldbuße als Disziplinarmaßnahme in Betracht.

Eine Geldbuße darf hier aber wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr verhängt werden. „Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O“ weiterlesen

Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig, Kommentar zu Verwaltungsgericht Darmstadt, Pressemitteilung v. 29.03.2012

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass dienstliche Beurteilungen von Zollbeamten nach dem derzeit angewandten System rechtswidrig und die Beurteilungen daher aus den Personalakten zu entfernen sind. Dabei setzt die Kritik nicht (nur) an den konkreten Beurteilungen, sondern auch am System selbst an. Dies ist der bislang veröffentlichten Pressemitteilung bereits ausdrücklich zu entnehmen. „Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig, Kommentar zu Verwaltungsgericht Darmstadt, Pressemitteilung v. 29.03.2012“ weiterlesen