Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG nicht berechtigt ist, bei der Versetzung von Beamten dieses Betriebes zu anderen Betrieben des Unternehmens mitzubestimmen.
Nach den Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes unterliegen die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Abweichend davon stehen dem Betriebsrat in Personalangelegenheiten der Beamten wie zum Beispiel Versetzungen die Beteiligungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu. „Keine Mitbestimmung bei Versetzungen von Beamten durch den Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2012, Az. 6 P 25.10“ weiterlesen