bisherige Beförderungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig – OVG bringt versteinerte Verhältnisse zum Tanzen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.11.2010, Az. 6 B 749/10

Kurzkommentar:

Bereits im Frühjahr 2010 hatten wir auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.03.2010 hingewiesen, welche die Beförderungspraxis der Finanzverwaltungen für rechtswidrig erklärt hatte. Zugrunde lag bereits dieser Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach bei Beförderungsentscheidungen nicht nur die Gesamtnote berücksichtigt werden muss, sondern auch eine „Ausschärfung“ der gesamten Beurteilung stattzufinden hat. Dies bedeutet, dass auch Leistungsunterschiede bei einzelnen Beurteilungselementen berücksichtigt werden müssen.

Damals hatten wir die Frage gestellt, ob das OVG NRW sich dieser Rechtsprechung wohl anschließen würde, nachdem mehrere Jahre die Beförderungspraxis der Finanzverwaltung – auch nach 2004 – von den Gerichten nicht beanstandet wurde. Nun hat das OVG überraschend klar und überraschend schnell im Beschluss vom 25.11.2010 diese Frage beantwortet. Es hat sich ganz hinter die Entscheidung des HessVGH gestellt. Genauso wie dieses Gericht kommt es jetzt für NRW zu dem Ergebnis, dass die bisherige Beförderungspraxis der Oberfinanzdirektionen rechtswidrig ist. Wörtlich führt das Gericht in schnörkelloser Klarheit aus: „bisherige Beförderungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig – OVG bringt versteinerte Verhältnisse zum Tanzen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.11.2010, Az. 6 B 749/10“ weiterlesen

zum Vergleich von Bewerbern in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2010

Das Gericht äußert sich zunächst zur Konkurrenz eines Versetzungsbewerbers (für den die Stelle keine Beförderung darstellen würde) mit einem Beförderungsbewerber (der im Falle der Stellenbesetzung befördert werden würde). Das Gericht bezieht sich hier auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des OVG NRW, wonach eine solche Konkurrenz im Eilverfahren zu regeln ist. Das früher häufig vorgetragene Argument, die Übertragung eines Dienstpostens könne ohnehin im Hauptsacheverfahren erfolgen und daher sei kein eiliger Anordnungsgrund gegeben, wird nicht mehr aufrechterhalten. Die Verwaltungsgerichte stellen nunmehr maßgeblich darauf ab, dass der erfolgreiche Bewerber im Falle einer rechtswidrigen Dienstposteneinweisung einen erheblichen Eignungsvorsprung erlangen würde, der später zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre. Wenn aber die Einweisung rechtswidrig war, schafft ihm dies einen ungerechtfertigten Vorteil, der durch eine vorbeugende Maßnahme im Eilverfahren untersagt werden muss. „zum Vergleich von Bewerbern in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2010“ weiterlesen

Wieder Streit um offenen Sonntag, Westdeutsche Zeitung vom 25.11.2010

Hauptausschuss – Opposition verlangt Ratsbeschluss

Neuss. Wieder gibt es Ärger in der neuen Runde um die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags, diesmal am 12. Dezember: Die vier Oppositionsfraktionen im Stadtrat sehen Bürgermeister Herbert Napp in der Pflicht, den Stadtrat einzuberufen und nicht den Hauptausschuss heute über die Anträge des Vereins ZIN (Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss) und der ECE (Rheinpark-Center) entscheiden zu lassen. „Wieder Streit um offenen Sonntag, Westdeutsche Zeitung vom 25.11.2010“ weiterlesen

Kauf-Sonntag: Stadtrat berät in Sondersitzung, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung vom 25.11.2010

Neuss (NGZ) Die Entscheidung, ob der dritte Advent (12. Dezember) in Neuss zum verkaufsoffenen Sonntag wird, fällt erst am Freitag (3.) kommender Woche. Auf diesen Termin hat Bürgermeister Herbert Napp die Sondersitzung des Stadtrates gelegt, die von den vier Oppositionsfraktionen unter Führung der SPD beantragt wurde. Das Thema wird somit heute nicht im Hauptausschuss behandelt. „Kauf-Sonntag: Stadtrat berät in Sondersitzung, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung vom 25.11.2010“ weiterlesen

Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010

Bürgerbegehren gegen Grundschulschließungen: Verwaltungsrichter sollen vermitteln

Bielefeld (sas). Die Initiative „Bürgerbegehren Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Bielefelder Rat eingereicht. Ziel ist, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren gegen die geplanten Schulschließungen für zulässig zu erklären und den anderslautenden Bescheid des Oberbürgermeisters aufzuheben.

Dieser habe letztlich ein formales Verfahren notwendig gemacht, erklärt Robert Hotstegs, der vom Bürgerbegehren beauftragte Anwalt. Denn nach diesem Bescheid sei für die Gegner der erst einmal ausgesetzten Schulschließungen die Zeit gelaufen: Sie hatten einen Monat, um zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. „Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010“ weiterlesen

Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010

gegen Rat und Clausen Schulschließungen: Richterliche Mediation angestrebt

 

VON ANSGAR MÖNTER
Bielefeld. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Schulschließungspläne der SPD-Grüne-FDP-Koalition haben Klage eingereicht gegen den Stadtrat und Oberbürgermeister Pit Clausen. Sie halten die Ablehnung des 40.000-Unterschriften-Bürgerbegehrens für unrechtmäßig. Entscheiden soll das Verwaltungsericht Minden.

„Unser Ziel ist aber nicht ein Klageverfahren, sondern eine richterliche Mediation“, erklärt Annette Davidsohn, mit Silke Schüler Vertretungsberechtigte des Bürgerbegeherens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“. Man wolle eine Einigung zwischen beiden Parteien – und vor allem Rechtssicherheit. Deshalb sei jetzt die Klage eingereicht worden. „Daür gibt es formal nur eine Frist von einem Monat“, erläutert Robert Hotstegs, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der das Bielefelder Bürgerbegehren juristisch vertritt. „Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010“ weiterlesen

Stadtpark-Bebauung: Klage wird vorbereitet, Rheinische Post vom 06.11.2010

VON SEBASTIAN KUNIGKEIT

Leichlingen (RP) Der Streit um den geplanten Bau eines Einkaufszentrums im Neuen Stadtparks wird offenbar vor Gericht weitergeführt. Der angekündigten Klage gegen den Beschluss des Stadtrats, das Bürgerbegehren gegen das Projekt nicht zuzulassen, steht finanziell nichts mehr im Weg.

Dank einer Bürgschaft seien die für Anwaltskosten veranschlagten 4000 Euro „im Grunde zusammen“, sagte Lydia Feucht von der Initiative „Rettet den Stadtpark“ gestern am Rande der zweiten Demonstration gegen das Vorhaben. „Damit können wir anfangen.“ Die Düsseldorfer Kanzlei Obst und Hotstegs bereite nun die Klage vor, die bis zum 21. November eingereicht werden muss. „Stadtpark-Bebauung: Klage wird vorbereitet, Rheinische Post vom 06.11.2010“ weiterlesen

Darf’s ein bisschen mehr sein?, Der Tagesspiegel vom 05.11.2010

Der Berliner Tagesspiegel hat in seiner Beilage „Alles, was recht ist“ am 05.11.2010 u.a. auch über die verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherungen berichtet. Hierbei wurde sowohl auf den gewerkschaftlichen, wie auch auf den vertraglichen Rechtsschutz eingegangen. Darüber hinaus sind einzelne Rechtsgebiete und ihre Absicherung näher erläutert.

Die meisten in unserer Kanzlei bearbeiteten Rechtsschutzangelegenheiten sind unter den Arbeits-/Berufsrechtsschutz, sowie unter das Disziplinar-/Standesrecht bzw. das allgemeine Verwaltungsrecht zu fassen. Unseren Mandanten empfehlen wir, regelmäßig schon vor der Erstberatung telefonisch die Versicherung zu kontaktieren und den Umfang des Versicherungsschutzes abzufragen. „Darf’s ein bisschen mehr sein?, Der Tagesspiegel vom 05.11.2010“ weiterlesen

Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 (mit Kommentar)

Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen. Die Klage hat Erfolg, wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

In dem zu entscheidenden Verfahren hatten sich der Kläger als Präsident eines Landgerichts und der Beigeladene als damaliger Präsident des Landessozialgerichts um das höher eingestufte Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts beworben. Der Justizminister entschied sich für den Beigeladenen. „Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 (mit Kommentar)“ weiterlesen