Kauf-Sonntag: Stadtrat berät in Sondersitzung, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung vom 25.11.2010

Neuss (NGZ) Die Entscheidung, ob der dritte Advent (12. Dezember) in Neuss zum verkaufsoffenen Sonntag wird, fällt erst am Freitag (3.) kommender Woche. Auf diesen Termin hat Bürgermeister Herbert Napp die Sondersitzung des Stadtrates gelegt, die von den vier Oppositionsfraktionen unter Führung der SPD beantragt wurde. Das Thema wird somit heute nicht im Hauptausschuss behandelt. „Kauf-Sonntag: Stadtrat berät in Sondersitzung, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung vom 25.11.2010“ weiterlesen

Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010

Bürgerbegehren gegen Grundschulschließungen: Verwaltungsrichter sollen vermitteln

Bielefeld (sas). Die Initiative „Bürgerbegehren Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Bielefelder Rat eingereicht. Ziel ist, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren gegen die geplanten Schulschließungen für zulässig zu erklären und den anderslautenden Bescheid des Oberbürgermeisters aufzuheben.

Dieser habe letztlich ein formales Verfahren notwendig gemacht, erklärt Robert Hotstegs, der vom Bürgerbegehren beauftragte Anwalt. Denn nach diesem Bescheid sei für die Gegner der erst einmal ausgesetzten Schulschließungen die Zeit gelaufen: Sie hatten einen Monat, um zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. „Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010“ weiterlesen

Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010

gegen Rat und Clausen Schulschließungen: Richterliche Mediation angestrebt

 

VON ANSGAR MÖNTER
Bielefeld. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Schulschließungspläne der SPD-Grüne-FDP-Koalition haben Klage eingereicht gegen den Stadtrat und Oberbürgermeister Pit Clausen. Sie halten die Ablehnung des 40.000-Unterschriften-Bürgerbegehrens für unrechtmäßig. Entscheiden soll das Verwaltungsericht Minden.

„Unser Ziel ist aber nicht ein Klageverfahren, sondern eine richterliche Mediation“, erklärt Annette Davidsohn, mit Silke Schüler Vertretungsberechtigte des Bürgerbegeherens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“. Man wolle eine Einigung zwischen beiden Parteien – und vor allem Rechtssicherheit. Deshalb sei jetzt die Klage eingereicht worden. „Daür gibt es formal nur eine Frist von einem Monat“, erläutert Robert Hotstegs, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der das Bielefelder Bürgerbegehren juristisch vertritt. „Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010“ weiterlesen

Stadtpark-Bebauung: Klage wird vorbereitet, Rheinische Post vom 06.11.2010

VON SEBASTIAN KUNIGKEIT

Leichlingen (RP) Der Streit um den geplanten Bau eines Einkaufszentrums im Neuen Stadtparks wird offenbar vor Gericht weitergeführt. Der angekündigten Klage gegen den Beschluss des Stadtrats, das Bürgerbegehren gegen das Projekt nicht zuzulassen, steht finanziell nichts mehr im Weg.

Dank einer Bürgschaft seien die für Anwaltskosten veranschlagten 4000 Euro „im Grunde zusammen“, sagte Lydia Feucht von der Initiative „Rettet den Stadtpark“ gestern am Rande der zweiten Demonstration gegen das Vorhaben. „Damit können wir anfangen.“ Die Düsseldorfer Kanzlei Obst und Hotstegs bereite nun die Klage vor, die bis zum 21. November eingereicht werden muss. „Stadtpark-Bebauung: Klage wird vorbereitet, Rheinische Post vom 06.11.2010“ weiterlesen

Darf’s ein bisschen mehr sein?, Der Tagesspiegel vom 05.11.2010

Der Berliner Tagesspiegel hat in seiner Beilage „Alles, was recht ist“ am 05.11.2010 u.a. auch über die verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherungen berichtet. Hierbei wurde sowohl auf den gewerkschaftlichen, wie auch auf den vertraglichen Rechtsschutz eingegangen. Darüber hinaus sind einzelne Rechtsgebiete und ihre Absicherung näher erläutert.

Die meisten in unserer Kanzlei bearbeiteten Rechtsschutzangelegenheiten sind unter den Arbeits-/Berufsrechtsschutz, sowie unter das Disziplinar-/Standesrecht bzw. das allgemeine Verwaltungsrecht zu fassen. Unseren Mandanten empfehlen wir, regelmäßig schon vor der Erstberatung telefonisch die Versicherung zu kontaktieren und den Umfang des Versicherungsschutzes abzufragen. „Darf’s ein bisschen mehr sein?, Der Tagesspiegel vom 05.11.2010“ weiterlesen

Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 (mit Kommentar)

Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen. Die Klage hat Erfolg, wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

In dem zu entscheidenden Verfahren hatten sich der Kläger als Präsident eines Landgerichts und der Beigeladene als damaliger Präsident des Landessozialgerichts um das höher eingestufte Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts beworben. Der Justizminister entschied sich für den Beigeladenen. „Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 (mit Kommentar)“ weiterlesen

Ernennung eines Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 04.11.2010, Az. 2 C 16.09

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010, Az. 2 C 16.09

amtliche Leitsätze:

Die Ernennung des in einem Stellenbesetzungsverfahrens erfolgreichen Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, der in die Rechte der unterlegenen Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG eingreift.

 

Der Grundsatz der Ämterstabilität steht der Aufhebung der Ernennung auf Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegen, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.

 

Der Dienstherr muss nach Obsiegen im einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Ernennung angemessene Zeit zuwarten, um dem unterlegenen Bewerber die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu ermöglichen.

 

Einer dienstlichen Beurteilung fehlt die Aussagekraft für den Leistungsvergleich der Bewerber, wenn der für die Erstellung Zuständige keine Beiträge Dritter eingeholt hat, obwohl er die dienstliche Tätigkeit des beurteilten Bewerbers nicht aus eigener Anschauung kennt. „Ernennung eines Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 04.11.2010, Az. 2 C 16.09“ weiterlesen

Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10

1 B 1425/10
Beschluss
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

des … Antragstellers,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Dr. Obst & Hotstegs, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf,

gegen

die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstraße 2 – 6, 40878 Ratingen,
Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Wolter – Hoppenberg, Südring-Center, Südring 4,59065 Hamm,

wegen eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte;
hier: Zurücknahme des Antrags auf Erlass einer Zwischenregelung über die Aussetzung der Vollziehung während des Beschwerdeverfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes

hat der 1. Senat des
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 27. Oktober 2010
durch
die Richterin am Verwaltungsgericht    F e l s c h,

nach Zurücknahme des Antrags durch die Antragsgegnerin in Anwendung des § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO (Zuständigkeit der Berichterstatterin für die Entscheidung)

beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. „Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10“ weiterlesen

Neue Entwicklung im Disziplinarrecht – zum Verhältnis von Strafverfahren und Disziplinarverfahren – Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts v. 19.08.2010, Az. 2 C 5.10 und Az. 2 C 13.10

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in zwei Entscheidungen vom 19.08.2010 maßgebliche Aussagen zum Verhältnis der Disziplinarstrafe zum Strafverfahren getroffen. Die beiden Verfahren betrafen zwar den Sonderfall des Vorwurfs von Kinderpornografie, sind aber auch anderweitig für alle Disziplinarfälle relevant, in denen dem Disziplinarverfahren ein Strafverfahren vorausgegangen ist. Das BVerwG hat in den beiden Urteilen zum Ausdruck gebracht, dass auch die Höhe der Strafandrohung für die Tat, welche der Beamtin / dem Beamten vorgeworfen wird, maßgebliche Bedeutung für die später auszusprechende Disziplinarsanktion hat. „Neue Entwicklung im Disziplinarrecht – zum Verhältnis von Strafverfahren und Disziplinarverfahren – Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts v. 19.08.2010, Az. 2 C 5.10 und Az. 2 C 13.10“ weiterlesen