Ratingen: Antrag für Bürgerbegehren wird bald gestellt, Westdeutsche Zeitung vom 15.04.2005

Für ein Bürgerbegehren erforderlich sind 4500 Unterschriften. Bislang haben die Organisatoren allerdings noch keinen Antrag auf ein Bürgerbegehren gestellt man wollte erst das Abstimmungsergebnis im Rat abwarten. Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren aus formaljuristischen Gründen für unzulässig erklärt hatte, beauftragten die Organisatoren ihrerseits einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Prüfung der ausgelegten Unterschriftenlisten. Der hält die Einwände der Verwaltung nicht für zutreffend. „Ratingen: Antrag für Bürgerbegehren wird bald gestellt, Westdeutsche Zeitung vom 15.04.2005“ weiterlesen