VerfGH NRW zur Sperrklausel: Die Ret­tung des Wahl­rechts, lto.de v. 21.11.2017

Für Räte und Kreistage darf es in NRW keine Sperrklausel geben. Die entsprechende Änderung der Landesverfassung war rechtswidrig, entschied der VerfGH NRW. Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht spektakulär, erklärt Robert Hotstegs.

LTO: Herr Hotstegs, Sie waren in dem Verfahren vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Vertreter der „Freie Bürger–Initiative/Freie Wählergemeinschaft“. Worum ging es in dem Fall?

Robert Hotstegs:
Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat 2016 mit den Stimmen der CDU-Opposition eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen eingeführt. Damit sollten Parteien und Wählervereinigungen mindestens 2,5 Prozent der Stimmen holen müssen, um in die Räte und Kreistage einziehen zu können. Dafür wurde extra Art. 78 Abs. 1 der Landesverfassung (LVerf NRW) geändert.

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O-Töne 2,5%-Sperrklausel

Sie sind Journalist und recherchieren für einen Radio-Beitrag oder einen Podcast zum Thema 2,5%-Sperrklausel in NRW? Wenn Sie uns in der Eile nicht mehr persönlich erreichen und sprechen können, stellen wir Ihnen gerne folgende O-Töne zur Verfügung.

Die Fragen beantwortet Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Organstreit zum Az. VerfGH 21/16 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vertreten hat. Ein Urteil liegt noch nicht vor, die Urteilsverkündung ist für den 21.11.2017, 10:30 Uhr angesetzt.

Bitte übersenden Sie uns einen Mitschnitt und gerne auch eine Mitschrift Ihres Beitrages an kanzlei@hotstegs-recht.de. „O-Töne 2,5%-Sperrklausel“ weiterlesen

FBI will Sperrklausel bei Kommunalwahl kippen, Neue Westfälische v. 16.11.2017

Das NRW-Verfassungsgericht urteilt am 21. November über die Klage kleiner Parteien. Diese wurde maßgeblich von Paderborn aus vorbereitet

Paderborn. Die Parteienlandschaft wird immer bunter: Inzwischen acht Fraktionen beleben die Debatten im Paderborner Rat. Eine der ältesten Wählergemeinschaften in Paderborn jenseits der etablierten Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne ist die Freie Bürgerinitiative FBI – Freie Wähler.

In ihren besten Zeiten bekam sie als Sammelbecken Nr. 1 von Proteststimmen in Paderborn um die acht Prozent der Stimmen. Bei der letzten Kommunalwahl machten jedoch nur noch 2,9 Prozent der Paderborner ihr Kreuzchen bei FBI-Fraktionschef Hartmut Hüttemann und seinen Mitstreitern – auch eine Folge der inzwischen insgesamt viel größeren Auswahl auf dem Wahlzettel.

Jetzt blickt die FBI Paderborn gespannt nach Münster. Denn dort entscheidet das NRW-Verfassungsgericht am 21. November auch über das künftige Schicksal der FBI in Paderborn. Denn seit letztem Jahr droht der schrumpfenden Partei unmittelbar Gefahr: Der Landtag hat nämlich mit der Zweidrittelmehrheit von CDU, SPD und Grünen die Verfassung geändert und eine 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen eingeführt. Und das, obwohl das NRW-Verfassungsgericht die bis 1999 geltende 5-Prozent-Sperrklausel für unzulässig erklärt hatte. Damit wäre die FBI auf Kreisebene schon jetzt nicht mehr im Paderborner Kreistag vertreten. „FBI will Sperrklausel bei Kommunalwahl kippen, Neue Westfälische v. 16.11.2017“ weiterlesen

Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Schild)

von Thorsten Sterk

„Kommt da noch etwas Substanzielles?“ Diese Frage eines Richters an den Rechtsvertreter des Landtags in der Verhandlung über die Zulässigkeit der neuen Kommunalwahl-Sperrklausel vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof fasst das Problem bei der Begründung der seit Sommer 2016 geltenden Kommunalwahl-Sperrklausel gut zusammen. „Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017“ weiterlesen

„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 23.10.2017

::: Pressemitteilung 5/2017 :::

„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt Dienstag (VerfGH 21/16 u.a.)

Düsseldorf/Münster. Ab Dienstagmorgen 10.30 Uhr verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Anträge von acht Parteien und Landesverbänden. Das politische Spektrum der Antragsteller reicht von rechts bis links und auch wenn sie sonst nichts gemein haben: sie haben allesamt den Antrag gestellt, das Gericht möge feststellen, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung gegen das Grundgesetz verstößt. Den Kern der sogenannten „Organstreitverfahren“ bildet die Sperrklausel im kommunalen Wahlrecht, die der Landtag erst im Sommer 2016 eingeführt hat und mit der er eine 2,5%-Hürde eingeführt hat. „„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05“ weiterlesen

Anwaltskanzlei twitterte am Freitag

Ein Tweet des heutigen Tages hat es bundesweit in die Presse geschafft. Dabei haben wir doch bloß auf eine Ladung zur mündlichen Verhandlung hingewiesen:

Der 24.10.2017 wird wichtigster Tag des Jahres für das #Kommunalwahlrecht in #NRW. VerfGH verhandelt ab 10.30 Verfahren zur #Sperrklausel. pic.twitter.com/051CbSW1vI

Hotstegs Rechtsanw. (@hotstegs_recht) 25. August 2017

Presseberichte online: https://www.google.de

zwei Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus formellen Gründen erfolglos, Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 30.06.2017

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschlüssen vom 27. Juni 2017 die Anträge der Partei „Volksabstimmung“ und der Wählervereinigung „Sauerländer Bürgerliste“ gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen als unzulässig verworfen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel ist damit nicht verbunden. „zwei Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus formellen Gründen erfolglos, Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 30.06.2017“ weiterlesen

FBI reicht Klage in Düsseldorf ein, Neue Westfälische v. 10.01.2017

Kommunalwahl-Gesetz: Freie Wähler wollen die Sperrklausel wieder kippen. Politiker sehen Verstoß gegen die Chancengleichheit

Paderborn. Die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler) in Paderborn hat Klage gegen die in Nordrhein-Westfalen erneut eingeführte Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen auf den Weg gebracht. Vorsitzender Hans Josef Tegethof hat damit die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs in Düsseldorf beauftragt (Aktenzeichen: VerfGH 21/16), wie die FBI in ihrer Pressemitteilung erläutert. „FBI reicht Klage in Düsseldorf ein, Neue Westfälische v. 10.01.2017“ weiterlesen