„Hoffen auf politischen Durchbruch“, Mindener Tageblatt vom 02.08.2003

Freitags-Überraschung: Unerwartete Spende in Höhe von 20 000 Euro für Verbraucherschützer

Von Anja Peper

Minden (mt). Der Mindener Blauzauber scheint zu wirken: Zur Überraschung aller Beteiligten zauberte Bürgermeister Reinhard Korte gestern eine zweckgebundene Spende in Höhe von 20 000 Euro für die Verbraucherberatung aus dem Hut. Woher das Geld kommt, wollte Korte nicht verraten.

Nur soviel: Es sind wohl mehrere Spender aus der heimischen Wirtschaft, die das Geld locker gemacht haben. Die Spende sei bereits auf dem Konto der Stadtkasse verbucht, so Korte. Dieser unerwartete Geldsegen bedeutet aber nicht, dass die Verbraucherberatung jetzt gerettet ist: Immer noch fehlen 18 000 Euro pro Jahr, damit die Rechnung aufgeht.

Das gespendete Geld soll zu je einem Viertel auf die Jahre 2004 bis 2007 aufgeteilt werden, also jeweils 5000 Euro. Der Bürgermeister hofft nun, einen Fünf- Jahres-Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale abschließen zu können, um die jährliche Diskussion um das Für und Wider der Beratungsstelle zu verhindern. Für das fünfte Jahr (also 2008) wolle man für weitere Spenden werben. Entscheidend für das Zustandekommen des neuen Vertrages ist aber die Zustimmung des Mindener Rates am 25. September.

Die Mitarbeiter der Verbraucherberatung am Domhof waren gestern „außerordentlich überrascht“ von dieser unerwarteten Wende. Sie verbuchen die Spende allenfalls als Etappensieg – die Sektkorken knallen (noch) nicht. Er habe jetzt „große Hoffnung auf einen politischen Durchbruch“, sagte Dr. Karl-Heinz Schaffartzik vom Vorstand der Verbraucher- Zentrale NRW. Zu Beginn der Unterschriftenaktion hatten die Verbraucherschützer eben diesen politischen Willen ausdrücklich bezweifelt (MT-Bericht vom 18. Juli).

Dr. Schaffartzik war auf Einladung Kortes eigens aus Euskirchen angereist. Er zeigte sich hocherfreut über das „bürgerschaftliche Engagement in Minden“, dass sich in den 12 130 Unterschriften für den Erhalt der Beratungsstelle zeige (Stand von Freitagmorgen). Jede Minute werden es mehr. Leiterin Ursula Thielemann: „Sogar eine ganze Hochzeitsgesellschaft hat auf Wunsch der Braut unterschrieben – weil wir ihr einmal helfen konnten.“

„Jede Unterschrift bleibt wichtig“, betonte gestern der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Kreil. Er sehe sich selbst als „parlamentarischen Arm des Bürgerbegehrens“. Und dieses Bürgerbegehren sei mit der Spende längst noch nicht beendet, wie er hervorhob. Die SPD-Fraktion hatte sich von Anfang an für den Erhalt der Verbraucherberatung eingesetzt. Es bleibt also dabei, dass die Sammlung der Unterschriften bis zum 14. August läuft, damit sie gesammelt am 21. August der Stadt übergeben werden können.

Bürgermeister Reinhard Korte machte gestern keinen Hehl daraus, dass er froh wäre, wenn sich ein Bürgerentscheid in Sachen Verbraucherberatung abwenden ließe. Einen Bürgerentscheid muss die Verwaltung umgehend einleiten, wenn der Rat dem Bürgerbegehren nicht zustimmt. Und das ist teuer:

Ein Bürgerentscheid würde viel Geld kosten

Ein solches Verfahren bedeutet viel Aufwand und damit hohe Kosten für die Kommune: „Mindestens im fünfstelligen Bereich“, so Korte. Er hat jetzt Mitarbeiter damit beauftragt, diese Kosten einmal genauer zu kalkulieren. Der Verein „Mehr Demokratie“, der sich für die Vereinfachung kommunaler Bürgerbegehren in NRW engagiert, kritisiert, dass eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes den Kommunen die Wahl lässt: „Zwischen einer bürgerfreundlichen und einer Billig-Variante der Abstimmung.“ Bei dieser Billig-Variante werden zum Beispiel nur wenige Abstimmungslokale geöffnet, so dass die Bürger weite Wege auf sich nehmen müssen, so der Verein ( www.mehr-demokratie.de/nrw ).

Die Verbraucher-Zentrale kann ihre Arbeit nur fortsetzen, wenn die Stadt Minden wieder vertraglich 50 Prozent der Kosten trägt. Die andere Hälfte zahlt dann das Land Nordrhein- Westfalen. Aber zahlt das Land auch, wenn das Geld einer Spende entspringt – und nicht dem Stadtsäckel? „Ja“, meint zumindest Rechtsanwalt Dr. Siegfried Bratke (Köln). „Das Geld ist zweckgebunden auf das Konto der Stadtkasse geflossen. Damit ist es jetzt städtisches Eigentum.“ Bratke arbeitet gemeinsam mit Dr. Henning Obst in einer Kanzlei, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Mindener Initiativkreis „Verbraucher-Zentrale muss sein“ begleitet und den hiesigen Fall ebenfalls kennt.