Klatsche für Erwin: Bürgerbegehren zulässig, NRZ vom 07.12.2007

Triumph für das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof“: Die Stadt muss es für zulässig erklären, hat das OVG Münster entschieden.

(Frank Preuss) OB Joachim Erwin und FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sind mit ihrem Versuch gescheitert, das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof” auszuhebeln. Einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf des Grundstücks an die Victoria, den die beiden unterschrieben hatten, zerpflückte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Wie erwartet war das Rechtsamt der Stadt nach Ansicht der Richter nicht in der Lage, die Eile glaubhaft zu begründen. Sie warfen der Stadt in der der vorliegenden Urteilsbegründung vielmehr vor, nichts anderes im Sinn gehabt zu haben, als einem Gesetz zuvorzukommen, das die Rechte von Bürgerbegehren stärkt und zwei Tage später in Kraft trat.

Und es setzte eine zweite Ohrfeige: Das Bürgerbegehren ist in der nächsten Ratssitzung als zulässig zu erklären. Schließt sich die Ratsmehrheit erwartungsgemäß nicht an, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid. Dann müsste jeder fünfte der rund 420 000 Wahlberechtigten für das Begehren stimmen, um den Grundstücksverkauf zu verhindern, den das Gericht im Gegensatz zur städtischen Auffassung als nicht abgeschlossen betrachtet. Entsprechend gelassen reagierte Victoria-Sprecher Stephan Kronenberg daher: „Wir stellen uns natürlich dieser Entscheidung, wir sind aber nach wie vor entschlossen, an dem Projekt festzuhalten. OB Joachim Erwin mochte das Urteil nicht kommentieren, es liege ihm noch gar nicht vor, ließ er über Rathaussprecher Kai Schumacher mitteilen. Und Marie-Agnes Strack-Zimmermann hält das Urteil für „unverständlich”. Sie bedaure es, „dass die Stadt uns mit ihren Gutachten zum Bürgerbegehren offenbar nicht richtig informiert hat”. Sollte die Initiative, die sich gegen den Kö-Bogen richtet, die 13 600 Unterschriften für ein Bürgerbegrehren vorlegen, werde die FDP in der Ratssitzung nächsten Donnerstag dafür stimmen, die Ausschreibung für das Projekt auszusetzen. Die eine Initiative habe mit der anderen aber nichts zu tun, beteuerte sie. Das Urteil zeige, wie „hier Projekte mit der heißen Nadel gestrickt werden”, sagte SPD-Fraktionschef Günter Wurm. Und Gisela Dapprich warf der Stadt im Namen der Golzheimer Initiative „Rechtsbeugung” vor. Sie habe „gegen besseres Wissen gehandelt”