Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator | Pressemitteilung 2018-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 04.01.2018

::: Pressemitteilung 2/2018 :::

Irrwege für Eltern trotz Kita-Navigator
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 5 Tipps für Düsseldorfer Eltern

Düsseldorf. In einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil vom 08.11.2017 (Az. I-18 U 99/16) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage zu entscheiden gehabt, wann Düsseldorfer Eltern in einem konkreten Fall Schadensersatz zusteht, wenn ihnen die Landeshauptstadt keine Kinderbetreuung angeboten hat. Die Klage scheiterte, gibt aber fünf Tipps für suchende Eltern.

„Die klagenden Eltern hatten ihre Tochter im Sommer 2013 sieben Wochen nach der Geburt im Kita-Navigator der Stadt Düsseldorf angemeldet. Sie wählten dort alle angebotenen Betreuungsmöglichkeiten aus und zeigten einen Betreuungsbedarf ab Sommer 2014 an. Sie wollten alles richtig machen.“, berichtet der Fachanwalt, der selbst Vater zweier Kinder ist.

Die Familie erhielt aber keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Mutter konnte nicht aus der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren. Erst ab Mai 2015 konnte die Tochter in einer privaten Kindertagesstätte betreut werden. Mit Hilfe ihres Anwalts haben die Eltern den Verdienstausfall und die Mehrkosten der privaten Kita gegenüber der Stadt geltend gemacht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in seinem Urteil die Klage abgewiesen. Eine Amtspflichtverletzung der Landeshauptstadt Düsseldorf sei nicht nachgewiesen worden. Eltern seien verpflichtet, über den Kita-Navigator hinaus auch weitere Beratungsangebote der Stadt zu nutzen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Fachberatungsstellen der freien Träger (AWO, SKFM, Diakonie) sei nicht ausreichend. Wollten Eltern einen Schadensersatz geltend machen, müssen sie den vollen Beweis für Fehler der Stadt erbringen. Hierzu gehöre auch etwa den Inhalt von Internetseiten oder online-Mitteilungen, sowie Gesprächstermine und -inhalte zu dokumentieren.

Hotstegs: „Wir halten die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für falsch. Denn sie öffnet nicht nur der Stadt Düsseldorf, sondern allen Gemeinden ‚Tür und Tor‘ auch für unübersichtliche Beratungs- und Anmeldeverfahren.“ Daher sei es wichtig, dass suchende Eltern in Düsseldorf die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung zögen. Fünf Tipps hat die Kanzlei zusammengefasst:

1. Registrieren Sie Ihr Kind rechtzeitig im Kita-Navigator und nutzen Sie dort alle Anmeldemöglichkeiten.
2. Solange der Kita-Navigator die Tagespflege noch nicht umfasst (das ist in Düsseldorf erst für die Zukunft geplant), sollten Sie parallel (!) auch die Beratung im i-Punkt-Familie nutzen, erst anschließend bei den freien Trägern.
3. Dokumentieren Sie schriftlich und durch Abspeichern von Emails und Screenshots, welche Informationen Sie von der Stadt erhalten haben und mit wem Sie im i-Punkt-Familie und bei den freien Trägern gesprochen haben.
4. Wenn Sie eine Rückmeldung erhalten, „bisher“ könne kein Platz zur Verfügung gestellt werden, bitten Sie umgehend um eine Mitteilung wann Sie die abschließende Zu- oder Absage erhalten. Fordern Sie von der Stadt möglichst eine schriftliche Ablehnung.
5. Steht dem Kind zum gewünschten Termin kein Platz zur Verfügung, suchen Sie Beratung und ggf. auch anwaltliche Vertretung. In Einzelfällen waren Verfahren erfolgreich, mit denen ein kurzfristiger Betreuungsplatz erstritten wurde, wie auch Verfahren um Schadensersatz.

„Wir hoffen, dass es natürlich möglichst nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sondern die Eltern den gewünschten Platz erhalten.“ macht Hotstegs deutlich. Ein einheitliches Anmeldeportal für alle Betreuungsmöglichkeiten würde aus seiner Sicht viel Ärger und Irritation vorbeugen.

Zum Volltext der Entscheidung: www.hotstegs-recht.de/?p=5889

Hinweis: Aus Kapazitätsgründen können wir derzeit keine Kita-Verfahren annehmen und bearbeiten. Wir bitten um Verständnis.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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