Es geht um die Zukunft der Friedhöfe, Rhein-Erft-Rundschau v. 17.06.2017

Bürgerentscheid in Pulheim

Pulheim – Nun haben die Bürger das Wort. Am Sonntag, 25. Juni, entscheiden die wahlberechtigten Pulheimer, ob ausgewählte Friedhofsflächen (gelbe Flächen genannt, weil sie im entsprechenden Plan gelb markiert sind) langfristig, nach Ablauf der Ruhefristen, entwidmet werden oder nicht.

Auf diesen Flächen sind neue Bestattungen nur in Ausnahmefällen zulässig. Auch für die Verlängerung der Grabnutzungsrechte gibt es eine Ausnahmeregelung. Sie gilt ausschließlich für Ehe- und Lebenspartner, für Kinder – leibliche wie adoptierte – sowie für deren Ehe- beziehungsweise Lebenspartner. Die Verwaltung geht davon aus, dass die letzten Ruhefristen in 30 bis 50 Jahren enden.

Konzept des Gutachters

Betroffen sind die Friedhöfe an der Pfarrer-Schlick-Straße in Geyen, an der Blumenstraße und am Schürgespfad in Pulheim, an der Rurstraße sowie der Stommelner Straße in Sinnersdorf, an der Straße Zum Birkengraben in Sinthern und am Rheidter Weg in Stommeln.

Diese auf einem Gutachterkonzept beruhende zentrale Änderung der Friedhofssatzung war und ist bei Politikern und Bürgern sehr umstritten. Nur CDU und Bündnis 90/Die Grünen tragen sie mit. Sie verteidigen das Friedhofskonzept als zukunftsweisend und als Chance, die Gebühren stabil zu halten. SPD, Bürgerverein (BVP), FDP und Pro NRW lehnen ab, die Flächen zu entwidmen. Es sei pietätlos, verletze die Würde der Verstorbenen und ihrer Angehörigen und komme einer Störung der Totenruhe gleich. Außerdem zweifeln sie an, dass die Stadt durch das Entwidmen der Flächen langfristig tatsächlich 166 000 Euro pro Jahr einsparen wird.

In der Bevölkerung hat die Änderung der Friedhofssatzung für große Unruhe gesorgt. Da sie die geplante Entwidmung aus menschlichen, ethischen und christlichen Gründen für nicht akzeptabel halten, haben der Sintherner Jürgen Berger, sein Sohn Stephan und die Geyenerin Claudia Schweers ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Ihr Ziel ist es, dass die Verstorbenen auch weiterhin in geweihtem Boden ruhen können.

4738 Unterschriften

Vier Wochen lange hatten die Aktiven, unterstützt von SPD, FDP und BVP, für ihr Anliegen geworben. 4738 Unterschriften kamen zusammen, notwendig waren 2700. Doch CDU, Grüne und Bürgermeister Frank Keppeler lehnten es ab, dem Bürgerbegehren zu folgen. Sie wollten, dass alle stimmberechtigten Bürger ab 16 Jahren entscheiden können, ob der Ratsbeschluss vom 15. November 2016 aufgehoben werden soll. Auch dem Wunsch von SPD, BVP, FDP und den Initiatoren des Bürgerbegehrens, den rund 50 000 Euro teuren Bürgerentscheid an die Landtagswahl am 14. Mai zu koppeln, folgte die Mehrheit im Stadtrat nicht.

Weniger Friedhofsflächen

Die Verwaltung hatte argumentiert, dass der Termin unrealistisch sei. Schon allein, weil für den Bürgerentscheid angeblich andere Wahlvorstände und andere Wahllokale gefunden werden müssten. Dieser Einschätzung widersprachen Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und die Landeswahlleitung. „Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen.

Das gab es schon“, so der Hinweis der Landeswahlleitung. Ein paar Tage vor der regulären Sitzung des Stadtrates Anfang April hatten CDU und Grüne schon einmal für Unverständnis gesorgt. Sie hatten die von SPD, BVP und FDP beantragte Sondersitzung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Bürgerbegehren Friedhofskonzept“ platzen lassen – sie waren einfach nicht gekommen.

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